Erwerb einer GK Ordonnanzwaffe auf gelbe WBK - eine kurze Einschätzung benötigt!

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 11.003 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2016 um 09:12) ist von More.

  • Welche Disziplin schiesst denn dein Kollege damit?
    Ich hab mich in den letzten Tagen mal etwas durch die Sportordnungen gelesen, die beim Bundesverwaltungsamt hinterlegt sind. Ich hab zwar hauptsächlich bei den Büchsendisziplinen durchgewühlt aber, bei allen Flintendisziplinen, die ich gesehen habe, waren nur Flinten mit glattem Lauf zugelassen. Und ich hab nix für Büchsen mit Flintenkaliber gefunden. Meistens war bei 8mm Schluss. Im Höchstfall hatte ich Kaliber .50 gefunden.

    Gruß,
    Esti

    Er meinte, ( aus meinen Gedächtnis) das der SB ihn nur Mündlich gefragt hatte was für eine Disziplin bzw WO er das schiesst. Er gab daraufhin eine Antwort ( die ich noch einmal fragen muss ) und er bekam den Eintrag.

    Ich meine, die Webseite Waffen-Centrale wirbt ja mehr oder weniger mit einen Eintrag auf Gelb, also wird das schon so Regelkonform und Waffenrechtlich absolut in Ordnung sein.

    Mir reichen die Slugs vollkommen aus

  • Wen's interessiert:

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
    "Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.3
    Dem Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.3 unterliegt z.B. Munition mit Treibspiegelgeschossen wie Nadelgeschosse und Accelerator-Geschosse. Flinten mit speziellen Laufprofilen zählen nicht zu den Schusswaffen mit gezogenen Läufen im Sinne der Definition nach Anlage 2 Abschnitt 2 Nummer 1.5.3"

    Im Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 Abschnitt 1 geht es um Munition und Waffen mit denen der Umgang verboten ist. Insofern ist es sogar positiv zu bewerten, dass Flinten mit irgendwelchen Laufprofilen nicht zu den Schusswaffen mit gezogenen Läufen zählen.
    Welche weiteren Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden oder werden ist mir nicht bekannt.