Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.016 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2015 um 15:36) ist von onkelwerner.

  • Moin,

    es geht um eine grüne Vereins WBK, vielleicht könnt ihr mir kurz weiter helfen:
    Der Verein muss verantwortliche Personen benennen, wird diese Person als Zusatz etc. in der WBK erwähnt? Wie ist das bei geplanter Neuerwerbung, welche normalerweise einen sog. Voreintrag voraussetzt, ist das bei einer Vereins WBK auch nötig? Muss sich der antragstellende Verein auch ein Bedürfnis vom Verband bescheinigen lassen, oder nicht?
    Das Kontingent an erwerbspflichigen Waffen, dass der Verein überhaupt beschaffen darf, ist das gesetzlich geregelt oder ist Einvernehmen mit der Behörde erforderlich? Muss die Waffe, die einer bestimmten, sagen wir mal DSB Disiplin entspricht auch dem vereinseigenen Schießstand entsprechen, also .357 Magnum erwerben wollen, aber der Schießstand ist auf .22 lr begrenzt?

    Beste Grüße

  • Google mal nach WaffVwV 2012. Darin such mal nach der Zeichenfolge Vereins

    Der Verein muß verantwortliche Person(en) benennen sowie deren Ausscheiden. Nur diese Personen dürfen Leihscheine, z.B. zu einem externen Wettkampf, ausstellen.

    Eine Schießmöglichkeit für die Waffe muß zumindest per Mietvertrag für regelmäßige Termine nachgewiesen werden, wenns auf dem eigenen Stand nicht geht.

    Ein Voreintrag ist für den Erwerb zwingend. Eine Bedürfnisbescheinigung brauchst Du nicht, mußt aber mit dem SB einig sein. Wenn der die Bescheinigung unbedingt will, hol Dir eine. Das geht schneller als Diskutieren.

    Es gibt keine gesetzliche Regelung über das Kontingent, deshalb ist das Einvernehmen mit dem SB so wichtig.
    Anzahl der (Neu-) Mitglieder und deren spezielle Interessen, vorhandene Vereinswaffen, Disziplinen des angeschlossenen Verbands u.ä. spielen da rein.

    Andreas