Moin,
es geht um eine grüne Vereins WBK, vielleicht könnt ihr mir kurz weiter helfen:
Der Verein muss verantwortliche Personen benennen, wird diese Person als Zusatz etc. in der WBK erwähnt? Wie ist das bei geplanter Neuerwerbung, welche normalerweise einen sog. Voreintrag voraussetzt, ist das bei einer Vereins WBK auch nötig? Muss sich der antragstellende Verein auch ein Bedürfnis vom Verband bescheinigen lassen, oder nicht?
Das Kontingent an erwerbspflichigen Waffen, dass der Verein überhaupt beschaffen darf, ist das gesetzlich geregelt oder ist Einvernehmen mit der Behörde erforderlich? Muss die Waffe, die einer bestimmten, sagen wir mal DSB Disiplin entspricht auch dem vereinseigenen Schießstand entsprechen, also .357 Magnum erwerben wollen, aber der Schießstand ist auf .22 lr begrenzt?
Beste Grüße