Sehne gerissen an Chace-Wind 150

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 4.861 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Mai 2014 um 03:42) ist von PTBF.

  • Bin hingefahren zum Laden und hab denen die AB hingelegt, nen Gutschein bekommen und ne HK P30 (SSW) gekauft -> ebenfalls defekt^^

    Das Magazin hat ne verbogene Feder und der Schlagbolzen verkantet ständig.

    Hab da nen Artikel zu gemacht, wo man das mit der Feder gut erkennen kann auf einem Foto:

    http://ptbf.de/waffe.php?id=13


    Das mit der Feder kann man einfach beheben (wenn man ne PPQ zur Hand hat). Aber der Schlagbolzen bleibt stur. Naja, der Laden, indem ich sowohl AB als auch die P30 gekauft habe, ist für mich gestorben.

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  • Ähm... das heist Heckler&Koch *räusper* :huh:

    wie kannst du da eigentlich wieder hinfahren... und wieder etwas kaufen (was du eigentlich nicht geplant hattest?) um festzustellen das wieder etwas defekt ist.
    meine güte, besorg dir n BGB, da steht alles Grundsätzliche drin was man so braucht.

    Jetzt musst du denen schonwieder gelegenheit zur nachbesserung geben. es sei denn du zweifelst langsam an derer seriösität (ob du da gleich was findest weis ich grad nicht).

    Gruß Guntram :thumbdown:

    ps: nicht bös gemeint ;^)

    Alles und Jeder existiert in seiner eigenen "Welt". Die Summe dieser Welten ergibt die Realität.

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    Einmal editiert, zuletzt von Guntram (21. Mai 2014 um 18:25) aus folgendem Grund: zusatz

  • Erstmal danke für den kleinen Hinweis (sobald der Server wieder hochgefahren ist werde ich den Schreibfehler ausbessern (sind noch n paar mehr drin)).

    Naja, zum wiederholten Kauf... Was soll ich sagen? Mit nem Gutschein kaufts sich schlecht in anderen Läden.

    Und zur Rechtslage, da weiß ich bestens bescheid (BWL ist mein Schwerpunkt im Studium).

    Das Problem ist folgendes: Sie haben ZWEI Nachbesserungen. Dementsprechend hätte ich sie nocheinmal "zur Reperatur" geben müssen. Da lebte ich lieber mit dem Gutschein. Naja die SSW ist wohl auch nicht voll funktionsfähig, wie ich damit verfahre, weiß ich noch nicht.

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  • anscheinend komme ich heut doch nicht so früh ins bett... :pinch:

    wie kommst du denn auf zwei mal nacherfüllung? selbst das eine mal hättest was anderes versuchen können... (BGB §437 2.) schließlich hast du die Wahl (BGB §439 1.).

    §§ 437 und 439 BGB sagen doch nix von 2 mal oder hast da noch was tieferes im sinn? bitte sag mir wo mein denkfehler ist oder was ich übersehen habe.
    mich interessiert das da ich letztens sogar mit one.de bis in die StPO gehen musste um denen zu zeigen das sie im unrecht sind... (ließ sich allerdings aufgrund des niedrigen streitwertes nicht durchsetzen :cursing: )

    Gruß Guntram :thumbup:


    so jetzt aber... :sleeping:

    bevor pfeilbremse mich schnappt.... :D

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  • wie kommst du denn auf zwei mal nacherfüllung? selbst das eine mal hättest was anderes versuchen können... (BGB §437 2.) schließlich hast du die Wahl (BGB §439 1.).

    In diesem Fall habe ich keine Wahl. Lies mal die Paragraphen etwas genauer durch, dann entdeckt man folgendes:

    §439.3 - Indirektes Zitat:

    Zitat

    Der Verkäufer kann die Wahl des Käufers verweigern, wenn die Wahl unverhältnismäßig ist.


    (Anmerkung: Eine einfache Sehne zuzuschicken steht in keinem Verhältnis dazu eine komplette AB zu tauschen).

    Ferner sagt §440 - Indirektes Zitat:

    Zitat

    Es bedarf einer Fristsetzung für den Rücktritt. In dieser Frist darf der Verkäufer nachbessern. Vorher keinen Rücktritt.

    (Anmerkung: Frist brauchte nicht gesetzt werden, da Nachbesserung direkt erfolgte in Form der zugeschickten Sehne)

    Weiter bei §440 heißt es - Direktes Zitat:  

    Zitat

    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen".


    (Anmerkung: Bisher gab es aber nur einen Versuch, mir wurde einmal eine Sehne zugeschickt, den zweiten Versuch wollte ich nicht mehr und man bot mir einen Gutschein auf Kulanz)

    abschließend -> um mir den Ärger mit der Reparatur, etc. zu sparen, bin ich auf den "Deal" mit dem Gutschein eingegangen. Ich konnte ja nicht ahnen, dass die Schreckschusswaffen dort ebenfalls von defekten Modellen betroffen sind.

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