Informationen über schreckschusswaffen

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 1.886 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. März 2014 um 14:36) ist von Grün.

  • Naja,
    man muss halt wissen, dass der KWS keine Erlaubnis zum Schießen darstellt, sondern nur das Führen ermöglicht. Transportieren und Aufbewahren geht auch ohne.

    @ TE

    Kauf dir eine SSW und beantrage keinen KWS dazu. Dann darfst du sie zwar nicht Führen, aber daheim haben und wenn du sie wo anders mitnehmen willst, dann nicht zugriffsbereit etc. Natürlich nicht einfach so im Auto lagern usw.
    Wenn du sie führen willst, dann brauchst du den Schein, aber schießen darfst trotzdem nicht.

    So, da das obere eigentlich schon alles gesagt wurde, gehts mit dem eigentlichen Inhalt los:

    Ich hab einen KWS beantragt, weil halt. Ich wollte an Silvester das Teil möglichst bequem von A nach B tragen, ohne auf die Aufbewahrung/Transport achtgeben zu müssen. Wenn ich bei mir (meinen Eltern oder meiner Wohnung) ballere, dann zu nem Kumpel weiterziehe und dort baller (unterwegs ist nicht erlaubt...), ist es einfach Komfort.

    Bei mir musste ich ins Rathaus, Schein beantragen und dann wurde mir mitgeteilt, dass ich ihn abholen könne. Waren 60€. Beim Beantragen die obligatorische Frage nach der Aufbewahrung, eine Belehrung, dass es keine Schießerlaubnis sei und es wurde NICHT gefragt, welches Modell ich hätte.
    Es kam kein Polizist vorbei und auch sonst kein Hausbesuch etc. Könnte auch je nach Bundesland anders gehandhabt werden, aber als Bayer ist das vllt unkomplizierter als NRW oder sonstwo...

    Also, ich brauche den KWS nicht, habe ihn aber. Unbegrenzt gültig und gut ist.

    e:/
    Achja, zu meinem Elternhaus: Die erste SSW im Haus ist die alte 8mm meines Vaters... Auch zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen höre ich nichts negatives...

    Einmal editiert, zuletzt von Grün (8. März 2014 um 15:01)