Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.881 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Dezember 2014 um 18:07) ist von Derringer.

  • Hallo, ich hab da mal eine Frage. Immer wenn ich hier etwas über die PTB-Zulassungen von SSW gelesen habe, waren die "Beschussstellen" in Deutschland und über die Kennung zu identifizieren. Ich habe jetzt eine Ekol Viper 2,5 mit PTB 927 und einem Beschusszeichen, welches ich nicht zuordnen kann. Kennt jemand dieses Zeichen ? Österreich und damit EU ?
    Grüße.

  • Müsste Östereich sein.

    PWR heisst August 2013

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  • Sorry wenn ich hier meine Frage mit reintu...

    Aber darf man die Beschußzeichen und Kaliberangabe wegpolieren oder irgendwie drüber lackieren?

    Gib jemanden Macht und er wird sie mißbrauchen !:(

  • Wenn ich dieses Forum und auch Google richtig verstanden habe, dann sind die ganzen "PTB" und "F" Waffen nur dann im Rahmen der Gesetze wenn die entsprechenden Kennzeichen eindeutig zu identifizieren sind. Alles andere dürfte problematisch und damit illegal sein. Grüße.

    :^)

  • PTB oder :F: muß immer sichtbar sein! Sonst ist die Waffe einer scharfen gleichgestellt.
    Das beschußzeichen sollte man aber auch nicht weg machen. Denn ohne darf man die Waffe zwar besitzen aber nicht mehr schiessen.

    Gruß Christian

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (10. Januar 2014 um 15:11)

  • Ah, ok danke.

    Ich frag nur weil da bei egun so eine RG96 ist mit neu beschichteten Verschluß.
    Ist dann nix für mich, weil ich will ja damit schiessen.

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  • Was ist mit Waffen, die vor 1976 (???) hergestellt wurden. Also, ich meine, bevor es eine Kennzeichnungspflicht (F) und PTB gab?

    Eine angerauchte Pfeife ist für jeden ein Genuss. 500Jahre Rauchkultur in Europa lassen sich nicht einfach mit ein paar Federstrichen ausradieren!

  • Bei alten Luftdruckwaffen ohne F kein Problem (über 7,5 J darf aber nur auf Schießständen geschossen werden), aber als Schreckschusswaffen sind sie ohne PTB scharfen Waffen gleichgestellt.

    Gruß Thorsten

  • Was ist mit Waffen, die vor 1976 (???) hergestellt wurden. Also, ich meine, bevor es eine Kennzeichnungspflicht (F) und PTB gab?


    Hallo! Du belebst einen Thread, der fast ein Jahr ist, ohne eine konkrete Frage zu stellen. Was soll mit denen sein?
    Schreckschußwaffen ohne PTB-Zulassungszeichen (im Kreis) sind nicht frei erwerb- und besitzbar.
    Luftgewehre ohne :F: schon, insofern sie vor dem 01.01.1970 in den Handel gelangt sind oder aus der ehemaligen DDR stammen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (13. Dezember 2014 um 23:44)