Naja, mit dem "Auktions"-Ende ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen, der Verkäufer hat den Verkaufsbetrag erhalten und jetzt hat er meine Waffe und will sie mir nicht zuschicken. Ich denke, das ist Unterschlagung in einem besonders schweren Fall (Straftat mit einer Waffe), aber soetwas habe ich nicht zu entscheiden, soetwas teile ich nur mit. Zum Entscheiden gibt es dafür eine eigene Berufsgruppe in Deutschland: Richter. Erst hinterher kommt die Zivilklage um auch wirklich an den Artikel heranzukommen.
Altersnachweis/ID bei Kauf/Verkauf von Waffen
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Für die Unterschlagung fehlt es an der Zueignung.
Der Verkäufer ist ja bereits im Besitz der Waffe.
Sie ist Ihm auch nicht anvertraut - er hatte Sie ja
schon vor dem Vertragsabschluss.Du könntest allenfalls eine Betrugsabsicht unterstellen.
Dazu ist es aber erforderlich zu beweisen dass der
Verkäufer von Anfang an diese Absicht hatte - das wird
kaum gelingen. Der StA wird dich auf den Zivilklageweg
verweisen. -
Straftat mit einer waffe??? ich glaube da verwechselst du was. ich schicke also unter Waffengewalt eine waffe nicht?
ich verweise dann vor gericht auf die AGB die sich im Kaufvertrag stehen. dann wärest du in der Beweispflicht! mir den nicht geschwärzten perso zugesendet zu haben. PS ich nehem auch notariell beglaubigte Kopien des Perso entgegen :-)))
und ich persönlich glaube nicht das vor Gericht gegen mich entschieden wird wenn es um dasin brd heikle Thema waffen und Sicherheit geht. und vor gericht kannst du mir dann ja deinen perso zeigen dann sehe ich ja das du ü18 bist. -
ich verweise dann vor gericht auf die AGB die sich im Kaufvertrag stehen. dann wärest du in der Beweispflicht! mir den nicht geschwärzten perso zugesendet zu haben.
Hier schlägt dann die Inhaltskontrolle der AGBs in Verbindung
mit dem Datenerhebungsverbot zu. Solange nur Daten geschwärzt
sind welche für die Prüfung der Identität und des Alters nicht
relevant sind wird der Käufer das dürfen. -
Hallo wir sind ja ganz schön vom Thema abgewichen, aber ich hab hier mal ein paar Sachen rausgesucht um zu
klären PA kopieren oder nicht. Ich hoffe das durch diese Seiten das jetzt mal geklärt ist.http://www.activemind.de/personalausweis-kopieren-verboten/
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-…ieren-verboten/
http://www.kanzlei-rader.de/?p=2132
In der Gesetzesbegründung zu § 14 PAG wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür
vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche […] Stellen der elektronische Identitätsnachweis […]. Weitere
Verfahren z. B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen
ausdrücklich ausgeschlossen werden.“ (BT-Drucksache 16/10489, S. 40).https://www.pki.dfn.de/faqpki/faqpki-recht/
6. Dürfen Kopien vom neuen Personalausweis angefertigt werden?
Nein. Der neue elektronische Personalausweis (nPA) darf nicht kopiert werden, da auf diesem eine Berechtigungsnummer abgedruckt ist, welche grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein soll. [Regierungsbegründung zum PAuswG: BT-Drs. 16/10489, S. 40 zu § 14]7. Dürfen Kopien vom alten Personalausweis und ähnlichen Ausweisdokumenten wie dem Reisepass
angefertigt werden?Ja, der alte (nicht elektronische) Personalausweis und ähnliche Ausweisdokumente dürfen mit folgenden Einschränkungen kopiert werden:
- Ohne Einwilligung der betroffenen Person nur:
- von öffentlichen Stellen, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist [§§
13, 14 BDSG, analog dazu Landesdatenschutzgesetze]. - von Telekommunikationsdiensteanbietern, wenn dies zur Überprüfung von Angaben der Person erforderlich ist und der Anbieter die
Identifizierung nicht selbst vornimmt [§ 3 Nr. 6, § 95 TKG]
Die "Erforderlichkeit" ist in beiden Fällen als "zwingend notwendig" zu verstehen. Wenn die Daten auf anderem Wege aufgenommen werden können (ggf.
handschriftlich oder elektronisch), ohne den Ausweis zu kopieren, muss dies auf diesem Wege geschehen. - von öffentlichen Stellen, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist [§§
- Mit Einwilligung der betroffenen Person nur, wenn diese freiwillig, informiert und i.d.R. schriftlich einwilligt [§ 3 Abs. 3, 4 und § 4 Abs. 1 Alt. 2 BDSG]
- Ohne Einwilligung der betroffenen Person nur:
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Super!
Dann lasst uns losziehen und ALLE Online Waffenhändler schließen! Danach die Auktionshäuser! Und ALLE Warenhäuser die Produkte ab 18 Jahren Online anbieten dürfen diese auch nicht mehr versenden!
Dann möchte ich hier mal die jammern hören, die so sehr darauf bestehen das der Perso nicht kopiert werden darf! Wird ein langweiliges Sylvester, so ganz ohne SSW und Knaller!
Mal im Ernst! Der Staat verbietet das Kopieren von Ausweisen und verlangt eine Identifikation bei Online Einkäufen!
Was sagt uns das? Identifikation geht wegen der Sicherheit vor! Aus die Maus! Und wenn auf dem neuen Ausweis eine Nummer drauf ist, die nur ich kennen sollte, dann werde ich den auch bei einer Kontrolle nicht mehr zeigen. Weiß ich, ob mein Gegenüber ein fotografisches Gedächtnis hat?
Viele Grüße
Thorsten
Achja: Wenn ich in einer Auktion schreibe, das ich den Perso sehen will und einer bietet in dieser Auktion, so erklärt er sich damit einverstanden! Das ist ab dem Moment eine Vertragsklausel!! PUNKT!!!
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Da die Regierungsbegründung nicht in den Gesetzestext eingeflossen ist
spielt Sie keine Rolle. Das war halt der Wunsch gewesen. Hat mal wieder
nicht geklappt. -
@ LuPi Luke
Vielleicht kam das zu hart rüber.
Das alles dichtmachen verlangt ja keiner, aber der Ausweis ist nun mal Eigentum des Staates und der
legt fest was wer mit dem Ausweis machen oder halt nicht machen darf. Dieser ganz Hickhack betrifft ja nur den neuen Persi, wegen
Fälschungssicherheit und so was. Da sich nicht jeder ein Lesegerät kaufen und ein Zertifikat beantragen kann gibt es die Möglichkeit
Daten die nicht zur Identitätsprüfung erforderlich sind zu schwärzen.
Frei lesbar brauchen nur:- Name und Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Gültigkeitsdauer
zu sein, ALLES andere darf oder muss sogar ( aus Datenschutzgründen ) geschwärzt werden. Besonders auch
der Maschinenlesbare Teil auf der Rückseite und die Unterschrift.@ NC9210
soweit so gut, aber jetzt hat ein Gericht entschieden, Einscannen und Speichern von Personalausweisen
ist verboten. Was dieses Urteil für andere Unternehmen bedeutet ist noch gar nicht abzusehen. In wie weit das auch auf geschwärzte
Ausweise anzuwenden ist wird die Zukunft zeigen falls es eine Berufung gibt und was dabei herauskommt. -
aber jetzt hat ein Gericht entschieden
Das Urteil habe ich bereits im anderen Thread angegeben.
Siehe hier
Es ist eben kein pauschales Verbot. -
Das war auch nur mehr oder weniger auf die Spitze getrieben von mir! ABER: Dahingehend kann sich das Ganze irgendwann entwickeln!
Ich persönlich habe kein Problem damit meine Daten bei einem Kauf zu übermitteln! Ich tue dies sogar bei eGun, obwohl ich ID-Zertifiziert bin. Schon um den Verkäufer zu schützen!
Andererseits bestehe ich auch auf einen lesbaren Identifikationsnachweis, aus dem Adresse, Geburtsdatum und Name hervorgehen! Wenn dort irgendwelche Nummern geschwärzt sind, ist das OK! Aber Bild muss sein! Ein Datum ist leichter per Photoshop zu manipulieren als ein Bild! Zumindest für Anfänger!
Aber 100%ige Sicherheit gibt es nirgends. Darüber muss man sich klar sein!
Viele Grüße
Thorsten
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...
- Bieter unter xx Bewertungen können automatisch nicht mitbietenFänd ich blöd. Ich hab z.B. deutlich weniger Bewertungen als ich Produkte gekauft habe, weil viele Verkäufer einfach nicht bewerten. auch nach 20maligem Nachfragen nicht.
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Ich hatte ja geschrieben
Was dieses Urteil für andere
Unternehmen bedeutet ist noch gar nicht abzusehen.
Hier in Deutschland wird gerade im Bereich Datenschutz, manchmal aus einer kleinen Mücke gern mal ein Elefant gemacht.
Die Gesetzgeber sollten klare Richtlinien erstellen. Wir hier wollen ja klare Aussagen. -
@ LuPi Luke
wie war das mit dem Bild, man braucht keinen Photoshop schau mal hier
http://www.onlinewahn.de/generator/ -
Das ist der Hammer!
DAS sollte man verbieten und nicht das Tragen von SSW! Unglaublich!
Aber wie gesagt! 100%ige Sicherheit gibt es nicht!! Man kann nicht von jeden Käufer die Ware abholen lassen! Und bei so einer Seite wird dann wohl auch die persönliche Zustellung Null und Nichtig!
Gut Aufbereitet und laminiert sehen die Dinger wohl echt Echt aus!
Viele Grüße
Thorsten
Habs grad mal ausprobiert! So echt sehen die dann doch nicht aus! Geier als Wasserzeichen und onlinewahn überall drauf!
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Aber Spass machts!
...ok...Spass bei Seite...zurück zum Thema...
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Ernsthaft???Egun schreibt aber,das man sich nicht wundern oder aufregen soll,das trotz ID-User,der ein oder andere trotzdem einen Altersnachweis fordert.Warum wirst du von Egun dann blöde angeschrieben??
Ja, Ernsthaft. Eigentlich könnte Egun ja froh sein, das dort sicher Handel betrieben wird. ich komme mir jedenfalls ein wenig veräppelt vor, weil ich auch das Häckchen bei "Altersnachweis erforderlich" gesetzt habe und man dank der roten Schrift in der Auktion dieses auch nicht übersehen kann. Aber Egun ist der Meinung, ich hätte das doch extra noch in den Text schreiben sollen.
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