Nachmittags halb drei, aber nicht in Deutschland...

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 6.658 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2013 um 17:35) ist von xerox.

  • Hallo.
    Daran kann ich mich auch noch sehr gut erinnern.
    Ich persönlich handhabe das Thema Waffen mit meiner Tochter (10) offen. Wenn Du ihr so ein Luftgewehr zeigst und erklärst, merkst Du wie der Reiz des Verbotenen langsam nachlässt. Außerdem ist sie mit der Handhabung vertraut - hier besonders die Grundregeln zum Thema Sicherheit. Sollte in ihrem Freundeskreis ein Kind eine nicht ordentlich gesicherte Waffe finden, ist sie wohlmöglich in der Lage Schlimmeres zu verhindern und würde mir mit gewiss davon erzählen.
    Woher ich diese Erkenntnis habe? Mein Vater hat es seinerzeit mit seinem Kleinkaliber genau so gemacht. Und bis heute habe ich den Respekt vor jeglicher Art von Schusswaffe behalten.

    L.G. Udo


    :thumbsup:

    Genauso lief es damals bei mir zu Hause auch.

    Zuerst wurden mir die Grundregeln im Umgang mit Waffen beigebracht, danach durfte ich dann im Beisein meines Vaters im Keller mit dem Luftgewehr schießen und als ich alt genug war durfte ich mit auf den Scheibenstand zum KK-Schießen. Später durfte ich dann auch alleine im Keller schießen.

    Obwohl ich, nach einer 12 jährigen Bundeswehrzeit, Waffen inzwischen eher als eine Art "Werkzeug" bzw. als Sportschütze als "Sportgerät" ansehe habe ich den nötigen Respekt ihnen gegenüber nie verloren.

    Ich denke das dieses auch wichtig ist um nicht im Umgang leichtsinnig zu werden.


    Meiner Meinung nach die wichtigsten Grundregeln

    1. Behandle eine Waffe stets als sei sie geladen!

    2. Ziele nie auf einen Menschen, auch wenn die Waffe ungeladen ist!

    3. Achte bei der Handhabung einer Pistole/Revolver darauf, Rohr zeigt vorwärts - abwärts!

    4. Spiele nie am Abzug oder betätige den Abzug gedankenlos! Finger grundsätzlich lang am Abzugsbügel!

    5. Verlasse Dich nie auf die Sicherung! Das Sichern kann vergessen worden sein. Entsichere grundsätzlich erst unmittelbar vor Schussabgabe!

    6. Gib eine Schusswaffe nie ohne Meldung aus der Hand:

    "geladen, gespannt und gesichert" oder "entladen, entspannt und gesichert"

    7. Lege niemals eine Waffe geladenen aus der Hand und sorge dafür, dass sie nicht in unbefugte Hände gelangt!

    3 Mal editiert, zuletzt von wolverine75 (16. Mai 2013 um 15:43)

  • Es passt zwar nicht ganz zur Schweiz,
    aber hier kann man mal sehen, was in manchen Städten in Deutschland so abgeht, wegen einen KWS und zwei Luftgewehren... (+Übungsgranate und leere Hülsen)..
    http://www.lahnstein.de/uploads/media/rlk_07_2011_07.pdf
    (Seite 8, rechte Seite "Munitionsfund")

    Zufällig beim suchen nach Kleinen Waffenschein im Web gefunden.
    Link ist zwar bisschen älter, aber nunja..
    Vorallem: Er besaß die zwei Luftgewehre legal, da er im Besitz des kleinen Waffenscheins war... *Kopf trifft Wand*

    Einmal editiert, zuletzt von medo (27. Mai 2013 um 15:19)

  • Vorallem: Er besaß die zwei Luftgewehre legal, da er im Besitz des kleinen Waffenscheins war... *Kopf trifft Wand*


    Das Beste kommt aber zum Schluss: Da nicht auszuschließen war ?( , dass der Besitzer in seiner neuen Wohnung auch scharfe Waffen hat, wurde gleich mal sicherheitshalber eine Hausdurchsuchung richterlich angeordnet. Weil er Druckluftwaffen und freie Militaria besaß ?(?(?( Da fragt man sich, wie lange es noch dauert bis sich das BKA mal die Userliste von co2air.de schnappt und bei allen Usern mal sicherheitshalber in die Wäscheschublade guckt, da ja nicht ausgeschlossen werden kann das hier scharfe Waffen zu finden sind. :kotz: