Waffenrecht: Transport von F-Waffen von Minderjährigen

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 610 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2013 um 20:04) ist von Saigon99.

  • Hallo ein Schützenkollege hat mich gefragt ob sein Sohn (der auch bei uns im Verein Lg schießt ) das lg von zuhause in den ort tragen
    darf ,natürlich in einem verschlossenen Futteral
    Lg Maurice :^)

    Sport- und Freizeit :schiess1: aus Spaß

  • ich würds nicht riskieren, weil in diesem Moment hat ja der minderjährige (wie minderjährig überhaupt?) die tatsächliche Gewalt über die Waffe. Er kann ja auch woanders damit hingehen.

    Ob er überhaupt zuhause zgriff drauf haben kann halte ich schon für fraglich.

    aber wo kein kläger da kein richter...

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • ich weis ja nicht wies heut zutage ist, ich hab damals mit 10 jahren angefangen zu schiessen, und ich hab mein gewehr immer selbst mit ins schützenhaus genommen, ebenso alle andern in meinem alter.
    da wollte niemand was von uns.
    eineinziges mal haben wir vom OSM nen anpfiff kassiert, weil wir, da wir zu früh da waren, noch 50m weiter auf ner wiese kirschen gefuttert haben obwohl wir die gewehre dabei hatten, wir hätten eigentlich vorm schützenhaus warten müssen bis uns aufgeschlossen wird.
    kam dann aber auch nie mehr vor.
    ok, is jetzt über 30 jahre her und ich war im dorf bekannt wie ein bunter hund (sohn vom dorffriseur)
    ich glaube nicht, das aufm dorf jemand was sagt, wenn der filius mit ner gewehrtasche oder nem gewehrkoffer richtung schützenhaus läuft.
    muss halt auf direktem wege sein, und nicht noch schnell nen umweg übern kiosk oder frittenbude oder wie in unserem fall über nachbars kirschbaum :D .


    Grüßle Torro

  • Definitiv verboten. Quelle hierfür ist § 2 WaffG. (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Selbst der Transport gilt als Umgang. Das Kinder oder Jugendliche schießen dürfen ist eine sehr spezielle Ausnahmeregelung.

  • Ja vielen Dank wir wohnen zwar auch aufm dorf aber ich sag ihm das er seinen filius lieber fahren soll
    Danke an alle für die schnellen und kompetenten Antworten :winke:

    Sport- und Freizeit :schiess1: aus Spaß