spannen und abschlagen

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.008 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2013 um 19:31) ist von jollyhoker.

  • Hallo,
    habe eine frage wie ist das immer wieder sind bei egun maschinen pistolen in deko zum beispiel vz 26.
    Und diese von der firma transarms worms kann man abschlagen.
    Jetzt die frage ist es jetzt legal eine deko waffe zu besitzen (maschinen pistole) wo man abschlagen kann wenn nicht warum verkauft transarms die dann? ???? ?(

    Baujahr dieser waffen ist meist 1952

    Einmal editiert, zuletzt von ak47ak47 (2. Februar 2013 um 17:20)

  • Bei Langwaffen kann Abschlagen in Deutschland möglich sein, nur bei Kurzwaffen muß das Schlagstück fest sein. Allerdings kann zum Einen die Firma beim Begriff "Maschinenpistole" vielleicht etwas überreagieren, zum anderen kommen viele Dekos bereits abgeändert aus Polen oder Tschechien - dort sind die Deko - Vorschriften eventuell noch umfassender.

    Bei der VZ 26 bin ich mir nichzt sicher, wie lang das Teil ist, und ob sie noch als Langwaffe durchgehen könnte. Außerdem ist die Waffe vor 1945 entwickelt - damit werden diese auch irgendwie anders behandelt, die PPS-43 kann man auch abschlagen.

  • Hab hier was gefunden. Laut der Beschreibung nehme ich an.das das abschlagen ok ist, wenn die Waffe trotzdem schussunfähig ist, wie das gewährleistet ist, ist dort aufgelistet.

  • Das hatte ich auch so verstanden. Dekos sind entweder Schussunfähige kopien der originalen aus z.b. Zinkguss.
    Oder wie in meinem link schussunfähig gemachte Originale.