Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 6.578 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2013 um 18:46) ist von Derringer.

  • Ich stell mir gerade vor ich komme mit meinem Fahrzeug in einer Polizeikontrolle .Und der Polizist sagt : Öffnen sie mal bitte den Kofferraum .
    Und da liegt eine geladene ,schussbereite Gasschreckschusswaffe. ;( Dann habe ich aber sofort wirklich ein Problem . ;(
    Gruß
    Mamut :^)

    Wenn du dich entsprechend verhältst, hast du überhaupt kein Problem.....

    Kleine Story von mir.

    War ca 3 Uhr nachts, hab ein relativ altes Auto und bin ein relativ Junger Fahrer.

    Die Polizei hält mich an, ein Beamter steht mit der Hand an der Waffe am Beifahrerfenster, der Andere kommt zur Fahrerseite:
    Polizist: Guten Abend, Fahrzeugschein und Führerschein bitte.
    Ich: Guten Abend bzw. Morgen  :^)  da ich nicht weis, wie weit die Kontrolle führt, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich eine geladene Gaspistole in der Tür liegen hab (und übergebe dem Beamten, Fahrzeugs., Führers. Perso. und KWS)
    Der Beamte gibt seinem Kollegen am Beifahrerfenster bescheid, dass er nicht erschrickt, wenn er Sie zufällig sieht.
    Ich werde gebeten auszusteigen und den Kofferraum zu öffnen.
    Während dem Aussteigen würdigt der Polizist der Waffe keinen Blick.
    Ich: Bevor ich den Kofferraum öffne möchte ich Ihnen noch sagen, dass ich im Kofferraum eine "Rettungstasche" (Inhalt: Feuerlöscher, Taschenlampe, Rettungsdecken) habe, an der ein Einhandmesser klemmt(mit Gurtschneider und Scheibenzertrümmerer)
    Kofferraum war in Ordnung.
    Polizist: Warum haben Sie eine geladene Waffe dabei?
    Ich: Muss ich mich dazu äußern? Ist ja schließlich bedarfsfrei...
    Polizist: Hat nichts mit der Kontrolle zu tun, würd mich nur privat interessieren?
    Ich: Ich bin einfach gern vorbereitet, nicht nur im Bezug auf die Waffe..... Hab ja auch nen Feuerlöscher für den Ernstfall dabei...
    Polizist: Ich muss fragen, haben Sie Alkohol getrunken, :^) 
    Ich: Das letzte mal am xy?
    Polizist: Das ist ja über zwei Jahre her...... ?(
    Polizist: Ich seh schon Herr PKM22, sie wissen genau über Ihre Rechte und Pflichten bescheid :thumbsup:  und jede andere Überprüfung ist überflüssig. Wenn Sie sich immer so verhalten werden Sie nie Probleme bekommen. Entschuldigung wegen den Umständen und eine gute Heimfahrt, oder wo immer Sie auch hinfahren  :D  
    Ich: Kein Problem, mein "Job" ist es, mich angemessen zu verhalten und meine Papiere dabei zu haben, und euer Job ist es, dass zu kontrollieren. Nen Ereignislosen Abend wünsch ich noch...


    War jetzt viel Text, ich weis... Ist aber auch mein erster Post :D


    Was ich damit sagen will, wenn man sich entsprechend verhält, bekommt man keinen Ärger, egal ob man ne Schussbereite SSW oder ein Einhandmesser dabei hat.
    Der Ton macht eben die Musik.


    Gruß
    PKM22

  • Ich stell mir gerade vor ich komme mit meinem Fahrzeug in einer Polizeikontrolle .Und der Polizist sagt : Öffnen sie mal bitte den Kofferraum .
    Und da liegt eine geladene ,schussbereite Gasschreckschusswaffe. ;( Dann habe ich aber sofort wirklich ein Problem . ;(
    Gruß
    Mamut :^)


    Das war als Witz, Joke, Scherz, Blödelei oder
    einfach nur humorvoll (deswegen dieser besondere Smiley) gemeint! ;^)
    Hätte auch spaßeshalber schreiben können:

    „...mit einem Bügelschloss am nächsten Laternenmast anschließen...!“

    Niemals würde ich das so handhaben!
    Und seit der Einführung des KWS habe ich, bis auf letztes Silvester,
    nicht mehr mit einer SSW geschossen!

    War mir einfach zu...äh...umständlich, dieses Theater! :wacko:
    Allein, was man transport- und Gelände-technisch beachten muss,
    um einigermaßen auf der sicheren Seite zu sein!
    Tut mir leid, das ich es so ausdrücken muss:

    „Für mich und viele andere war und ist eine SSW nichts weiter,
    als ein SilvesterXXXXXzeug für Erwachsene!“
    „Und kein Meinungsverstärker oder ähnliches...!“

    Dank einiger Vollpfosten jedoch,
    die damit genügend Straftaten begangen haben...na ja, lassen wir das mal!
    Fakt ist, nun verstehe ich auch die Befürworter von dem Wegfall der 7,5 J-Grenze!
    Ihnen wurde ein Gegenstand verboten, den sie sonst immer besitzen und nutzen durften,
    aber niemals eine Straftat damit begangen haben oder in diesem überhaupt eine massive Gefährdung sahen!

    Für mich war es etwas ganz besonderes zum 18. eine SSW auszupacken!
    Das kannte ich auch von meinem Umfeld so!
    Nun gehörten man zu den „älteren“, besaß diese SSW und erhielt dadurch eine Verantwortung...! 8o
    Ich finde es schade, wie SSW mittlerweile angesehen und gehandhabt werden! :thumbdown:

    Von unten betrachtet, sieht Niveau stets arrogant aus... :))

  • Wie du selber schreibst , ich zitiere " Selbst Polizeisachverständige verbreiten Unwahrheiten " . Wem soll man den dann überhaupt noch glauben ?
    Wenn ich bei meiner Behörde anrufe , und dann beim BKA , hab ich regelmäßig ,das das BKA was anderes sagt ( Hab ich hier im Forum auch schon mal drüber geschrieben ) .
    Wenn ich dann jedes mal Aktenzeichen für Urteile haben möchte glaube ich haben die Leute keine Lust sie rauszusuchen .Und ich habe keine Lust
    sie dann im Internet irgendwo zu suchen . Wenn wir nur das schreiben würden was tausendprozentig sicher und belegbar und nachweisbar ist ,fällt hier direkt ein großer Teil der Post weg .
    Gruß
    Mamut :^)

    Langsam ich brauche nur an meine WSK zudenken. "Wichtiger als die hier erlehrnten Dinge ist das Sie eine Gute Rechtschutzversicherung haben lassen sie alles vom Anwalt klären ihnen wird nur ein Strick gedreht"

  • ....Auf dem Hinweg wurden wir mal wieder von den Kollegen in Grün rausgewunken.....Als sie das Auto gefilzt hatten, fanden sie unterm Beifahrersitz dank eines Drogenspührhundes ein Zippertütchen Gras ( Marihuana ), wir wussten nichts davon, unser berkannter auch nicht, und unser Gast hat sich dumm gestellt und meinte das es nicht sein Gras ist....Da es das Auto meines bekannten war, also er der Halter des Fahrzeuges war, und er es auch gefahren ist,und das zeug in SEINEM Auto gefunden wurde, wurde IHM der Führerschein entzogen !!! Ein Jahr sperre, es hat 2 jahre gedauert bis er den lappen wieder hatte, da sich die MPU und die Psychologischen Gespräche hingezogen haben, kosten knapp 3000€ alles in allem.

    Frage (wenn auch ein wenig OT): Wenn er die Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde entzogen bekommen hat, dann hatte er doch sicherlich vorher oder auch im direkten Zusammenhang mit dieser Situation Drogen konsumiert, oder nicht? Es existiert ein (älteres) Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe vom 20.06.2002, Az. 1 BVR 2062/96, wonach der alleinige Fund einer geringen Menge leichter Drogen den Führerscheinentzug bei einer Person eben nicht rechtfertigt. Nicht, dass jemand meint, dass ich es persönlich gut fände, wenn jemand Umgang mit Drogen hat, das absolute Gegenteil ist der Fall :!: aber in der hiesigen Schilderung, in der ihm angeblich nichtmal nachgewiesen werden konnte, dass es seine Drogen waren, kann ich mir das nur schwerlich vorstellen.

    9 Mal editiert, zuletzt von Derringer (3. Februar 2013 um 20:41)