Hallo zusammen,
habe vor ein paar Tagen Post von meiner Kreisverwaltung bekommen. Darin der kleine Waffenschein und ein Informationsblatt.
Nun steht aber in diesem Informationsblatt folgendes:
ZitatDas Schießen außerhalb von Schießständen ist gem. §10 Abs. 5 i.V.m. §12 Abs. 4 WaffG grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon ist Notwehr und Notstand.
Ich dachte, es wäre erlaubt/geduldet auf befriedetem Grundstück zu schießen? Außerdem bedeutet grundsätzlich, dass es nicht verpflichtend sei, oder liege ich da falsch?
Nun muss ich diesen Wisch unterschrieben zurücksenden. Was würdet ihr tun?
Danke im Voraus!