Informationsblatt zur Ausstellung kleiner Waffenschein

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 743 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. November 2012 um 15:22) ist von EteRnaL.

  • Hallo zusammen,

    habe vor ein paar Tagen Post von meiner Kreisverwaltung bekommen. Darin der kleine Waffenschein und ein Informationsblatt.

    Nun steht aber in diesem Informationsblatt folgendes:

    Zitat

    Das Schießen außerhalb von Schießständen ist gem. §10 Abs. 5 i.V.m. §12 Abs. 4 WaffG grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon ist Notwehr und Notstand.


    Ich dachte, es wäre erlaubt/geduldet auf befriedetem Grundstück zu schießen? Außerdem bedeutet grundsätzlich, dass es nicht verpflichtend sei, oder liege ich da falsch?

    Nun muss ich diesen Wisch unterschrieben zurücksenden. Was würdet ihr tun?

    Danke im Voraus!

    Grüße EteRnaL

    stets nach dem Motto :suche:

  • Das Infoblatt bezieht sich auf den KWS.
    Darum sind dort nur Informationen in Verbindung mit dem KWS drin.
    Zu Hause brauchst Du den ja nicht und kannst dort, rein vom WaffG her, schießen.
    Allerdings kommt beim Lärm machen ja nicht nur das WaffG zum tragen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Unterschreiben und weg damit.

    Daß Du in der Öffentlichkeit nicht rumballern darfst, dürfte ja klar sein (ausser zur Notwehr und an Silvester wo es geduldet wird).

    Auf Deinem Grundstück darfst Du auch schießen. Kommt natürlich auch auf die Nachbarn an, was die daraus machen.

    Gruß Tommi
    SSW: Glock 17 Gen5 SV - Retay Big Fifty brüniert Custom - Record Cop nickel
    T4E:  2 x Walther PDP 4" Compact , cal.43
    Co2: Diana Airbug .177

  • Den kleinen Waffenschein musst du haben, wenn du die SSW in der Öffentlichkeit mitführen willst.
    Wenn daheim auf deinem Gelände an Sylvester rumballern willst, brauchst du keinen kleinen Waffenschein. Der kleine Waffenschein berechtigt dich nicht, das ganze Jahr daheim rumballern zu dürfen. Da denke ich,dass es Probleme mit dem Ordnungsamt gibt.

    MfG,
    2fast4you