Es gibt 483 Antworten in diesem Thema, welches 43.695 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2013 um 21:44) ist von Jokerbull.

  • da Sniper immer noch nichts von sich hat hören lassen

    Ruf an. Wird das Beste sein. Die werden dir aber zu 99,9% sagen, dass du sie schicken musst ! War bei meinem M4 nicht anders -.- Ich bereuhe es immer noch, dass ich die eingeschickt hab -.- So bekomm ich zwar kostenlos Ersatz ( Neues Nozzle 40 € ), aber ich muss 100 Jahre warte :thumbdown:

    Für was diese kleine Feder gut sein soll, hat sich mir nicht so recht erschlossen.

    Ich denke mal, dass diese Feder das Ganze noch bissel fixieren und dabei helfen soll, dass der Stift zusätzlich unter Spannung steht, damit er sich nicht so schnell lockert.

    Die Führungsstange der Schlittenfeder stützt sich an der senkrechten Fläche der Loading-Ramp ab und nicht am Metall.

    Korrekt?

    Korrekt :) Dadurch dichtet das Nozzle schon mitm hop-up Gummi ab. Achte mal drauf wenn du die feder einlegst. Dann wird diese Loding-Rampe, wie du es so schön nennst, samst hop-up unit Richtung Nozzle geschoben.

  • Hallo,,

    Ruf an. Wird das Beste sein. Die werden dir aber zu 99,9% sagen, dass du sie schicken musst ! War bei meinem M4 nicht anders -.- Ich bereuhe es immer noch, dass ich die eingeschickt hab -.- So bekomm ich zwar kostenlos Ersatz ( Neues Nozzle 40 € ), aber ich muss 100 Jahre warte :thumbdown:

    Langsam wird meine Halsschlagader dicker  :thumbdown:

    Nachdem ich per Email immer noch keine Reaktion erhalten habe, probierte ich eben den telefonischen Weg.
    Auskunft: Die Kollegen sind aktuell sehr vorsichtig was Emails angeht, man soll Anfragen doch bitte über das Online-Formular stellen.
    Dann wird sich umgehend jemand melden.

    Das wäre ja alles schön und gut, wenn es denn ein Online-Formular geben würde  :eeeevil: 

    Langsam habe ich den Eindruck, das man Kunden mit Garantie-Anfragen einfach hartnäckig ignoriert. Irgendwann werden sie schon aufgeben  :thumbdown:


    LG

  • Nabend.

    Also ich hab jetzt ma das Super Power Green Gas http://www.kotte-zeller.de/Super-Power-Gr…43951&ci=010408 getestet.
    Das Gas hat mit Abstand mehr Dampf als das Yellow Gas.

    Ich bekomm mit vollem Mag ohne Aufwärmen gute 50 Schuss raus ! bei 21 °C

    Nochwas. Ich habn 2. Magazin bekommen. Mit dem bekomm ich deutlich mehr Schuss als mit dem alten raus !
    Heute : altes Mag. --> so gut wie kein blowback und sehr unkostant.
    neues mag --> einwandfrei und super Rückstoß !

    Was kann das sein ?
    Btw. Dichtungen werden immer mit Silikon behandelt.

  • du meinst abgenutzt, wordurch der Spalt größer wird ?
    Aber nach 4000 Schuss dürft die doch noch ned durch sein...Ich hab die immer geölt und so.


    weis Gott wie lange deine KSC G19 schon irgendwo rum gelegen hat. Gummi wird halt älter. Eventuell auch Toleranzen.

  • Bei solchen Problemen immer auf die Gewährleistung berufen. Eine Garantie ist nicht die Gewährleistung und mir bei Airsoft-Waffen auch nicht bekannt.

    Bei der Gewährleistung habt ihr ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung! Bei einer Airsoft würde ich auf Neulieferung bestehen. Verweigerungsgründe sind kaum ersichtlich.

    Allerdings ist die Gewährleistung nur in den ersten sechs Monaten vollkommen problemlos möglich, weil bis dahin eine Umkehr der Beweislast gilt - das heißt, ein Mangel gilt als von Werk ab an vorhanden, wenn nichts anderes bewiesen werden kann.

    Lasst euch bloß nicht auf Sachen ein wie:

    - Müssen wir zum Hersteller schicken
    - Das kann mehrere Wochen dauern

    Auf keinen Fall! Deshalb Neulieferung binnen zwei Wochen verlangen.

    Das ist euer gutes Recht. Ein Shop, der sich querstellt, sollte in Zukunft von euch gemieden werden. Dann bleiben irgendwann die Kunden weg und das wars ;^)

  • Bei solchen Problemen immer auf die Gewährleistung berufen. Eine Garantie ist nicht die Gewährleistung und mir bei Airsoft-Waffen auch nicht bekannt.


    Gewährleistung -> Gesetzlich -> Händler
    Garantie -> Freiwillig -> Hersteller bzw. Vertrieb.


    ... Bei der Gewährleistung habt ihr ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung! Bei einer Airsoft würde ich auf Neulieferung bestehen. Verweigerungsgründe sind kaum ersichtlich.


    Das Wahlrecht hat der Händler. Er kann bis zu Drei mal Nachbessern. Danach Hat der Händler das recht vom Kaufvertrag zurück zu treten, natürlich muss er den Kaufpreis erstatten. NAtürlich Umtauschen/Neulieferung ist auch Händler Entscheidung, und natürlich auch nur bei Gattungsartikel

    Übersicht der Mängelrechte
    Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:
    im Kaufrecht:
    (zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
    dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    oder Minderung (§ 441 BGB),
    Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB),
    im Werkvertragsrecht:
    (zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB),
    dann Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen und Vorschuss bei Selbstvornahme (§ 637 BGB)
    oder Rücktrittsrecht (§ 634 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    oder Minderung (§ 638 BGB),
    Anspruch auf Schadensersatz (§ 634 Nr. 4 BGB und die dort genannten Vorschriften).
    WIKI Details einfach mal Nachlesen.


    ... Allerdings ist die Gewährleistung nur in den ersten sechs Monaten vollkommen problemlos möglich, weil bis dahin eine Umkehr der Beweislast gilt - das heißt, ein Mangel gilt als von Werk ab an vorhanden, wenn nichts anderes bewiesen werden kann.


    Stimmt so nicht.
    Oft ist in den ersten 6 Monaten eine Umtausch Problemlos möglich, weil in der Regel noch Hersteller Garantie auf dem Artikel ist, und der Händler keine Kosten hat. Nach den 6Monaten läuft es aber auf Kosten des Händlers und die Sträuben sich natürlich etwas mehr. Zurecht!
    Was stimmt ist das bei Garantiefällen es egal ist ob der Fehgler schon Ab werk oder beim Benutzen aufgetreten ist, verschleiß teile ausgenommen.
    Was stimmt ist das bei Gewährleistungfällen bewiesen werden muss das der Fehler Schon ab Werk vorliegt oder es Abzusehen ist das der Fehler durch den Normalen Betrieb Auftritt.
    Und das ist die Ungerechtigkeit dem Händler gegenüber, der muss nämlich dafür Gerade Stehen wenn der Hersteller Mist gebaut hat.


    Hier dann nochmal was zum Thema "Umtausch, Rücktritt, Reklamation und Garantie"


    p.s. Legt bitte nicht jedes Wort von mir auf die Goldwage, ich habe versucht es so schreiben das man es einigermaßen verinhaltlichen kann.

    4 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (20. Februar 2013 um 10:49)

  • Das Wahlrecht hat der Händler.


    Nö, das Wahlrecht hat i.d.R. der Käufer.
    Wiki:

    Zitat

    Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).


    Nun weis ich zwar das Wiki nicht immer die beste Quelle ist, aber das deckt sich mit meinem wissen.
    Im BGB § 439 steht es ebenso


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/


  • Nö, das Wahlrecht hat i.d.R. der Käufer.
    Wiki:


    Nun weis ich zwar das Wiki nicht immer die beste Quelle ist, aber das deckt sich mit meinem wissen.
    Im BGB § 439 steht es ebenso


    Joachim

    Hmm, habs in der Handelsschule anders beigebracht bekommen, is aber schon etwas her. Irgendwie wiederspricht sich da das Gesetz

    Zitat

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

    Bleibt also zu Klären wie "unverhältnismäßige Kosten" definiert sind ...

  • Zitat

    Gewährleistung -> Gesetzlich -> Händler
    Garantie -> Freiwillig -> Hersteller bzw. Vertrieb.

    Genau. Leider versuchen viele Händler den Kunden an den Hersteller zu verweisen, obwohl dieser eigentlich (in seiner rechtlichen Laienhaltung) die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte.
    Natürlich kann auch ein Händler eine Garantie abgeben, weil eine Garantie einfach ein Vertrag ist. Ist aber selten der Fall, weil es ja schon die Gewährleistung gibt.


    Die Nacherfüllung geht den anderen Möglichkeiten vor. Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: Die Neulieferung und die Nachbesserung. Der Käufer hat das Wahlrecht.
    Dafür braucht man nicht studiert haben, das steht ja so im Gesetz. Am Wortlaut führt kein Weg vorbei.

    § 439 III ist für den Fall gedacht, dass bei einem Auto ein kleiner Schalter nicht funktioniert und du einen Neuwagen verlangst, statt eine Reperatur des Mangels.
    Dann wären die Kosten unverhältnismäßig hoch. In diesem Maßstab muss man denken.

    Bei einer Airsoft, bei der ein wesentliches Funktionsteil defekt ist, und du bei einer "Reperatur" unter Umständen mehrere Wochen warten müsstest, kann sich der Händler darauf auf keinen Fall berufen. Es wäre im Gegenteil dir gegenüber untreu, dich so lange warten zu lassen.
    Dies steht ja auch in Absatz 3

    "und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."
    Eine lange Wartezeit auf eine Reperatur IST ein erheblicher Nachteil.

    Absatz 3 ist ein Ausnahmetatbestand.

    Was die drei Versuche angeht: Der Verkäufer kann zweimal nachbessern, wenn man die Nachbesserung wählt. Erst danach eröffnet sich die Möglichkeit von Rücktritt, Minderung etc.

    Zitat

    Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).

    Nicht nur das. In diesem Moment entfällt die Notwendigkeit der Fristsetzung, weil die Leistungspflicht verweigert wird. Dann kann man sofort vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück (Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Sache).

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (20. Februar 2013 um 11:11)

  • Lasst euch bloß nicht auf Sachen ein wie:

    - Müssen wir zum Hersteller schicken
    - Das kann mehrere Wochen dauern

    Auf keinen Fall! Deshalb Neulieferung binnen zwei Wochen verlangen.

    Beziehst du das jetzt auf mein angesprochenes Problem, oder das Problem von dem andren User mit der angeknaksten Laderampe ? Denn bei mir wirds wohl eher Verschleiß sein, was ich noch prüfen muss.

    Bei einer Airsoft, bei der ein wesentliches Funktionsteil defekt ist, und du bei einer "Reperatur" unter Umständen mehrere Wochen warten müsstest, kann sich der Händler darauf auf keinen Fall berufen. Es wäre im Gegenteil dir gegenüber untreu, dich so lange warten zu lassen.

    Dann werd ich wohl nochmals bei Sniper anrufen müssen. Denn nach paar Tagen is ja bei meiner M4 gbb im Nozzle was gebrochen, ebenso ist am Mag die Dichtung schon am ersten tag kaputt gegangen. Das Magazin ist schon seit über 4 Wochen weg, obwohl die das "nur" tauschen wollten -.- Die Waffe jetzt auch schon über 2 Wochen...
    Ich hab da schon angerufen, aber es heißt nur : Wir wissen leider nichts genaueres vom Hersteller...

    Kann ich denen in dem Fall sagen, dass ich eine neue Waffe möchte ? Weil das ist eindeutig kein Eigenverschulden und nach paar Hundert Schuss kein Verschleiß ! Das Mag war nach 4 Schuss im Ar***

    EDIT:

    Nicht nur das. In diesem Moment entfällt die Notwendigkeit der Fristsetzung, weil die Leistungspflicht verweigert wird. Dann kann man sofort vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück (Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Sache).

    Wenn ich das richtig sehe, müssten die mir nach diesem Zitat eigentlich ein Neuprodukt zukommen lassen oder ?

  • Zitat

    Dann werd ich wohl nochmals bei Sniper anrufen müssen. Denn nach paar Tagen is ja bei meiner M4 gbb im Nozzle was gebrochen, ebenso ist am Mag die Dichtung schon am ersten tag kaputt gegangen. Das Magazin ist schon seit über 4 Wochen weg, obwohl die das "nur" tauschen wollten -.- Die Waffe jetzt auch schon über 2 Wochen...
    Ich hab da schon angerufen, aber es heißt nur : Wir wissen leider nichts genaueres vom Hersteller...

    Ich habe allgemein zum Thema Gewährleistung Stellung bezogen.
    Also, bei dir sind folgende Sachen passiert:
    Du hast eine neue M4 GBB bei dem Online Shop bestellt. Du hast kein zu starkes Gas verwendet (theoretisch denkbar).
    Dann ist das Teil "Nozzle" gebrochen.

    Du kannst nach §§ 439 Abs. 1, 437 Nr. 1, 434 Abs. 1 Nr. 2, 433 Abs. 1 S.2 Nacherfüllung verlangen. Wenn du die Variante "Neulieferung" wählst, dann wird man es dir nur unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 verweigern können. Und wie von mir bereits ausgeführt, dürfte das für den Verkäufer äußerst schwierig werden.

    "Sniper" (oder wer auch immer) kann mit der defekten GBB zum Hersteller gehen, wie sie wollen. Aber du kannst schon erstmal Neulieferung verlangen. Der Hersteller hat nämlich mit der Gewährleistung erstmal nichts am Hut.

    Achtung, das ist jetzt mal keine Rechtsberatung, und manche Händler stellen sich trotz eindeutiger Rechtslage quer. Aber du kannst denen gerne schreiben (und telefonisch mitteilen), dass du dich auf dein Gewährleistungsrecht berufst und von deinem Wahlrecht Gebrauch machst.

    Absatz 3 würde voraussetzen, dass der Shop, ohne dass es für dich einen Nachteil darstellt, die Reperatur ohne Probleme vornehmen kann.

    Für mich würde das heißen: Du schickst ihnen die M4 und hast sie nach spätestens 2 Wochen wieder in den Händen. Inklusive dem Magazin, wenn das dazugehört. Das M4 ist als Gesamtleistung zu sehen. Wenn das Magazin einen Mangel hat, wird dadurch die ganze Sache mangelhaft.

    Mein Tipp: Telefoniere nochmal mit dem Shop und versuche erstmal in Ruhe eine Neulieferung nach Gewährleistungsrecht zu bekommen.

    Persönlich habe ich bisher nur einmal bei einer Airsoft vom Gewährleistungsrecht Gebrauch gemacht. Das war sogar nach 6 Monaten, aber ich habe geschildert, wie ich (wahrheitsgemäß) das Produkt benutzt hatte (KWA USP Compact). Trotzdem war nach ca einem Jahr irgendso ein Metallteil im inneren gebrochen (in der Mechanik des Hammers). Ich habe Neulieferung verlangt und hatte nach ca. 2 Wochen eine neue USP bekommen.

  • Danke für die Beratung :)
    Ich werd gleich ma anrufen :thumbup:

    EDIT: Ich soll mit dem Kollege reden, der das ganze bearbeitet. D.h. : gegen 18 uhr nochma anrufen.... :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von Jokerbull (20. Februar 2013 um 15:52)

  • Sodele. Neuigkeiten :
    Beide Techniker sind krank, deswegen die Verspätung.
    Wenn ich bis Dienstag per Ticket keine Neuigkeiten bekommen hab soll ich Dienstag anrufen und bekomm dann ne Neue Waffe :)

    Aber das kam erst, als ich mit Gewährleistung angefangen hab :whistling:

  • Sodele. Neuigkeiten :
    Beide Techniker sind krank, deswegen die Verspätung.
    Wenn ich bis Dienstag per Ticket keine Neuigkeiten bekommen hab soll ich Dienstag anrufen und bekomm dann ne Neue Waffe :)

    Aber das kam erst, als ich mit Gewährleistung angefangen hab :whistling:

    Von welcher Waffe redest du eigentlich? deine KSC G19 is doch von Kotte. Ich hab da echt den Faden verloren.

  • Aber das kam erst, als ich mit Gewährleistung angefangen hab :whistling:

    Beide Techniker sind krank, deswegen die Verspätung.

    Ja, wenn in Japan n Erdbeben ist dauerts noch länger.
    Dem Laden ist Service fremd. Echt... Reparaturen dauern ewig, dann wird man noch verarscht.... Just beim Anruf, war die Waffe auf einmal beim Techniker. Nach 4 Wochen! Da hat alles funktioniert und ich war zu blöd Gas und Kugeln einzuführen. Die Waffe funktioniert bis heute nicht vernünftig. Auf Teile für meine WE M4 habe ich über ein Jahr (!!) gewartet, trotz Nachfragen... Nachlieferungen kommen erst nach 3 Monaten, obwohl lieferbar.. Meine persönlichen Erfahrungen sind durchweg negativ.

  • Von welcher Waffe redest du eigentlich? deine KSC G19 is doch von Kotte. Ich hab da echt den Faden verloren.

    Ich red von meiner M4. Hat hier grad gepasst.
    Nene, mit der G19 is alles in Ordnung :) Nachdem ich heut den glock mag-catch eingebaut hab funzt auch das alte Mag wieder bestens !

    Ja, wenn in Japan n Erdbeben ist dauerts noch länger.

    Dem Laden ist Service fremd. Echt... Reparaturen dauern ewig, dann wird man noch verarscht.... Just beim Anruf, war die Waffe auf einmal beim Techniker. Nach 4 Wochen! Da hat alles funktioniert und ich war zu blöd Gas und Kugeln einzuführen. Die Waffe funktioniert bis heute nicht vernünftig. Auf Teile für meine WE M4 habe ich über ein Jahr (!!) gewartet, trotz Nachfragen... Nachlieferungen kommen erst nach 3 Monaten, obwohl lieferbar.. Meine persönlichen Erfahrungen sind durchweg negativ.

    Meine Erfahrungen sind bis jetzt auch negativ -.- leider. Da find ich K & Z ehrlich gesagt besser. Bin ma gespannt wie lang es jetzt dauert...