**Gemäß Ziffer 15.7 der Waff VwV auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes lediglich die genehmigten Schießsportordnungen der Schießsportverbände geführt werden gemäß § 15 a Abs. 1 WaffG liegt sportliches Schießen ( nur ) dann vor,wenn nach festen Regeln einer genehmigten Schießsportordnung geschossen wird.Eine Gehnehmigung für das sogenannte Action - Air - IPSC -Schießen wurde vom Bundesvewaltungsamt nicht ausgesprochen.Abweichungen von der mit Bescheid des BVA vom 28.4.2006 genehmigten Schießsportordnung des BDS sind im Bereich des IPSC gemäß Ziffer A 11.02 der Sportordnung des BDS (Allgemeiner Teil A ) nicht möglich ----------------------------------------------------------------
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Quelle http://www.aipsc-nrw.de/
Kein "Action Air" IPSC Training/Match auf Schießständen ?
Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.285 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Wird denn in der Sportordnung eine Mindestgeschossenergie vorgegeben?
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Der Wind weht daher
http://www.dsb.de/infothek/recht…nenministerium/
Schaut mal auf das Datum der letzten Aktualisierungen BVA
Die mauern einfach.
Andreas
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Würde es was helfen, wenn AIPSC wieder raus aus den BDS wäre, hat ja eh nichts gebracht sondern eher das Gegenteil.***Wie kommst du zu dieser meinung?
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Durch die Aufnahme hat man sich erhofft, das mehr als nur Training statt findet, wie Meisterschaften, aber trotzdem war der Zuspruch viel zu gering weil der Aufwand zu groß war als das es genutzt hat. Und da die meisten GK geschossen haben hatten sie dann irgend wann nicht mehr die Motivation und vergess nicht die leidige Diskussion hinsichtlich BDS Mitgliedszwang um eine Meisterschaft zu schiessen. Das war eher kontra produktiv als das es geholfen hat.Man hätte es so laufen lassen wie es begonnen hatte, ob es jetzt besser wäre das weiß ich nicht.Das ist meine persönliche Meinung, ich will keinen GK Schützen auf die Füsse treten die haben keine Schuld oder so.
Rico
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Paper der Burscheider AIPSC´ler vom 08.08.
Es scheint mehr Verunsicherung zu grassieren als nötig.
Verbieten läßt sich das Schießen mit freien Waffen nicht. Schlimmstenfalls kommt es zu einem Regulationsparadoxon: An jedem "sicheren" Ort erlaubt, außer auf Schießständen.
Andreas
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ja nur einen geeigneten platz finden........