Ich habe mir letzten sommer eine gas-betriebene softair in Italien gekauft.
Es handelt sich 'angeblich' (also ich weiß nich obs ne fälschung ist, auf jeden fall schießt sie) um einen Colt 25 der so aussieht:
und laut http://www.trigon-waffen.at/softair007.htm eine mündungsgeschwindigkeit von 0,07 joule hat.
wenn ich das neue waffengesetz richtig verstanden habe, muss man 18 sein (also musste man ja auch schon davor) um eine gas-softair zu besitzen und eine gas-softair (und auch eine normale federdruck waffe?) muss mit einem F im pentagon gekennzeichnet sein. Meine Softair ist allerdings nicht mit einem solchen F gekennzeichnet. (der verkäufer hatte damals gesagt dass meine softair genausoweit wie die walter p99 schießt. diese hat ja auch eine mündungseschwindigkeit von 0,07 und insofern sollte es schon möglich sein ein F zu 'erhalten')
jetzt möchte ich wissen, ob es sich lohnt die softair noch nachträglich kennzeichnen zu lassen oder ob ich diese wenn sie mit einem F gekennzeichnet ist überhaupt ohne waffenschein führen darf.
edit:
ich habe eben noch einmal gegooglet und habe unter http://www.polizei-aachen.de/aachen/waffengesetz/ folgenden wortlaut gefunden:
Zitat
SpielzeugwaffenSpielzeugwaffen (z.B. auch Soft-Air-Waffen), die keine getreuen Nachahmungen von ?scharfen Schusswaffen? sind, unterliegen nur dann keiner Erwerbs- und Besitzbeschränkung durch Jugendliche wenn deren Geschossbewegungsenergie unter 0,08 Joule liegt. Das dürfte bei den meisten jetzt vorhandenen Waffen nicht der Fall sein. Soft-Air-Waffen mit höherer Energie müssen mit einem ?F? im Fünfeck gekennzeichnet sein. Ein Erwerb und Besitz ist dann erst ab 18 Jahren möglich. Ohne diese Kennzeichnung bedürfen Soft-Air-Waffen der waffenrechtlichen Erlaubnis.
also wenn meine softair eine 'geschossbewegungsenergie' unter 0,08 joule hat brauch sie doch kein F ? und ich kann sie auch so führen, wie is das mit personen unter 18 dürften die meine softair auch führen?