WBK erben?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.130 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2003 um 21:06) ist von Astanase.

  • hallo miteinander,

    ich habe eben diesen thread über die WBK gelesen und möchte auch was dazu wissen (wollte die frage erst dort stellen; hat aber mit dem thema nichts zu tun) ;)

    Vater (sportschütze mit WBK und einträgen) verstorben; kein testament; sohn war damals keine 18 (sonder 16)==> WBK ging an die mutter.

    der notar meinte damals, dass es möglich wäre, nach dem 18ten die wbk umschreiben zu lassen; problem: das ganze ist inzwischen 8 jahre her....

    weiß jemand, wie das nun genau aussieht? wäre es trotzdem möglich, diese umzuschreiben? gibt es verwaltungstechnische hindernisse (sachkundeprüfung, blabla)?

    hoffe auf konstruktive vorschläge ;)

    Gruß,

    Frank => Fördermitglied des VDB :thumbup:

  • soweit ich weiß, ist eine WBK nicht vererbbar.
    Man kann die Waffen selbst erben und dann kann man die WBK selbst beantragen mit allen Bedingungen ausser, daß man kein Bedürfnis nachweisen muß.

    In diesem Fall würde der Sohn nur dann die WBK bekommen, wenn der Sohn der Erbe ist und die Mutter nur bis zu dessem 18. Lebensjahr die Waffen für ihn verwaltet hätte.
    Das hätte aber wohl irgendwie schriftlich fixiert werden müssen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Moin.

    Wenn der Notar meint man könnte sie umschreiben lassen dann wird das wohl so sein.
    Ich weiß es net genau.
    Aber die Frist beträgt nur 1-3 Jahre.
    Kann mich ganz dunkel an 2 jahre erinnern.
    8Jahre sind 100%ig zu viel.

    Gruss
    Michael

  • 2 jahre? würde sinn machen... wie war das nochmal? wer zupät kommt... oder besser wer zu faul ist...:crazy2:

    naja; danke an euch, das genügt mir ;)

    Gruß,

    Frank => Fördermitglied des VDB :thumbup:

  • Meines Wissens nach ist die WBK, bzw. die damit verbundenen Rechte und Erlaubnisse nicht vererbbar. Die Waffen wohl. Wenn der Vater Sportschütze ist oder war, heist das noch lange nicht, daß der Sohn genauso ein Bedürfnis oder dieselbe Zuverlässigkeit besitzt. Also: Waffen erben und dann nach den Gesetzen eine eigene WBK beantragen.
    Ein Führerschein in der Erbmasse bedeutet ja auch nicht, daß man im Erbfall Autofahren darf.

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • sanativ:

    § 20 WaffG
    Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen. Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Satz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

    Fazit: Ist nichts mit "Umschreiben" oder ähnlichem.