hallo miteinander,
ich habe eben diesen thread über die WBK gelesen und möchte auch was dazu wissen (wollte die frage erst dort stellen; hat aber mit dem thema nichts zu tun)
Vater (sportschütze mit WBK und einträgen) verstorben; kein testament; sohn war damals keine 18 (sonder 16)==> WBK ging an die mutter.
der notar meinte damals, dass es möglich wäre, nach dem 18ten die wbk umschreiben zu lassen; problem: das ganze ist inzwischen 8 jahre her....
weiß jemand, wie das nun genau aussieht? wäre es trotzdem möglich, diese umzuschreiben? gibt es verwaltungstechnische hindernisse (sachkundeprüfung, blabla)?
hoffe auf konstruktive vorschläge