Aufbewahrung von Waffe&Munition

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 8.466 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2003 um 15:31) ist von swift.

  • para,
    ich verstehs zwar nicht und im Net hab ich auch nix richtig Verwertbares gefunden aber Deine Ausdauer überzeugt mich. ;)
    Ich werds mal im Baumarkt versuchen.
    Glaser weiß ich hier überhaupt keinen.

    nomis
    das verantwortungsvolle Umgehen auch mit freien Waffen schliesst ein, damit eben nicht im Garten rumzufuchteln, daß es ein Aussenstehender sehen kann.
    Und die Waffe im Garten reinigen schliesse ich da ein - zumindest wenn es Spaziergänger sehen können.

    Normalerweise kommt auch nicht das SEK - ich hab da mal dichterisch übertrieben - sondern zwei nette Beamte, die mal nachschauen wollen.
    Denen fuchtelt man möglichst nicht mit der Waffe in der Hand vor der Nase rum, sondern lässt sie selber die Waffe nehmen und begutachten.
    Dann löst sich die Stresssituation ganz von selbst in Wohlgefallen auf.

    Das sind wohl die beiden Extreme. Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen - hängt ja auch von der Wohngegend ab.
    Der kleine Safe ist nicht nötig aber sicher nicht verkehrt, auch versicherungstechnisch für Wertgegenstände.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Noch ein paar Fragen zu dem sicherem Aufbewahren von Gas-Signal-Waffen:

    1. Muss man die Waffe in einem Safe lagern, der irgendwie fest mit dem Boden etc. verankert ist, oder reicht da auch so eine schwerere Ausführung von einer abschließbaren Geldkasette?

    2. Wenn man die Waffe in einem Safe lagert, was ist dann mit der Munition? Muss die ebenfalls in einem Safe, in einem anderen Safe, untergebracht werden?

    3. Um einen kleinen Waffenschein zu erhalten, welche Bedingungen müssen dabei erfüllt werden, betreffend der Aufbewahrung von Gas-Signal-Waffen?
    Und welche Bedingungen müssen allgemein erfüllt werden, um einen kleinen Waffenschein zu erhalten.

    Thanx
    swift

  • zu 1.

    Zitat

    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren;


    Da der Erwerb von Signalwaffen von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, gilt dieser Absatz NICHT.
    Sie muß nicht im Safe aufbewahrt werden, nur für Nichterwerbsberechtigte (also Minderjährige) nicht erreichbar sein.

    zu 2.

    Zitat

    Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.


    Also wenn Du sie trotzdem im Safe aufbewahrst, darf die Muni danebenliegen, sonst sollte man sie woanders wegschliessen.

    zu 3. Betreffend der Aufbewahrung wird nix kontrolliert.
    Allgemein: über 18 Jahre, kein Eintrag im pol. Führungszeugnis, nicht Abhängig von Drogen und Alkohol (als ob Alk keine Droge wäre).
    Und 50 Euro einzahlen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)