Führen eines Messers und eines "Tactical" pens in DE.

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.760 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. November 2011 um 14:03) ist von Medjay.

  • stimmt eigentlich darüber hatte ich noch nicht nachgedacht. Hatte das jetzt nur so wieder gegeben wie es mir erzählt wurde.

    Also ich hab mittlerweile auch fast immer ein Messer bei mir und wenn es nur ein Letherman Micra ist ist. Ich hab die Erfahrung gemacht das man oft eins braucht um meistens keins dabei hat. Nur auf der Arbeit lasse ich es im Schrank da dürfen wir nur Sicherheitsmesser verwenden auch wenn die meisten davon misst sind.

  • .... Hab letztens erst mit meinem Messerhändler geredet, der hat mir erzählt das neulich erst ein alter Herr verhaftet wurde. Was ist Passiert? Der alte Mann war einkaufen und hat ein Snickers in seinem Korb vergessen und nichts auf das Band gelegt. Das hat irgendjemand gesehen und die Polizei gerufen. Der Herr hatte ein kleines Taschenmesser dabei und schon wurde aus einem Versehen ein bewaffneter Raub.


    Hier wird doch einiges verwechselt :!:

    Verhaftet wurde derjenige bestimmt nicht, sondern höchstens (wenn die Geschichte auch so stimmt; wir waren wie immer nicht selber dabei...) wegen des Verdachts des Diebstahls vorläufig festgenommen. Eine Verhaftung beinhaltet, dass bereits gegen jemanden ein richterlicher Haftbefehl besteht. Aber auch vorläufig festgenommen wurde er sicherlich nicht, sondern es wurden bestimmt nur seine Personalien festgestellt, damit gegen ihn eine Strafanzeige geschrieben werden kann. Es wurde auch sicherlich kein bewaffneter Raub daraus, sondern höchstens der Verdacht des Diebstahls mit Waffen (§ 244 StGB - da er das Messer lediglich bei sich hatte), denn ein Raub beinhaltet tatbestandsmäßig die Wegnahme einer Sache mit Gewalt oder Drohung, was ja wohl nicht vorlag, wenn er lediglich sein Snickers vergessen hat, auf´s Band zu legen (was auch sicherlich jeder zweite Ladendieb zu seiner Rechtfertigung sagt). Ob aus sowas überhaupt eine Strafsache werden muß, da kann man selbstverständlich zweigeteilter Meinung sein. Aber die Ladeninhaber stellen heutzutage ausnahmslos bei allen "Wegnahmen" aus ihren Geschäften Strafantrag und dann ist die Polizei von gesetzeswegen her verpflichtet, der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Diebstahls vorzulegen (Strafverfolgungspflicht).

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (30. Oktober 2011 um 13:15)

  • Er darf das Messer NUR dann nicht besitzen wenn es als Waffe einzustufen ist. Und genau das ist hier ja eben die Frage.

    ..Die wir auch schon x-mal durchgekaut haben und hier auch nicht lösen können.
    Oben habe ich geschrieben, wie ich die Sache sehe. Der nächste sieht sie wieder anderster.

    .. gab es da nicht ein Gesetz, dass alle Gesetze klar formuliert sein müssen? :pinch:

  • Tja,das ist ja leider die Absicht,die hinter den schwammigen Waffengesetz steht-lieber die Leute verunsichern und dazu bringen,ihre eigentlich legalen Waffen zuhause zu lassen,anstatt klare Vorgaben zu geben!

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!