Waffenbesitzkarte für bisher freie Luftgewehre!

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.537 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2003 um 12:59) ist von Falke.

  • - na wenn's die doch gesagt haben... -
    Hier sieht man ganz deutlich, welche Macht eine Uniform oder auch die Medien haben.
    Wieder besserem Wissen hat Falke immer noch Zweifel und die werden wir ihm hier auch nicht nehmen können.
    Weil Argumente jetzt überhaupt nicht angenommen werden.

    Falke, Du kannst da wirklich nur eins machen: eine schriftliche Anfrage.
    Am Telefon wird schnell mal was dahergeredet aber schriftlich muß der Beamte dann auch dazu stehen und wird sich etwas mehr Mühe geben.
    Wenn nicht, hast Du was in der Hand für ne Dienstaufsichtbeschwerde.

    Und wenn Du immer noch Zweifel hast, beantrage doch einfach einen "kleinen Waffenschein für freie Waffen". :nuts::nuts::nuts:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Also wir hatten grade heute im Verein nochmal eines unserer Mitglieder mit Vortrag zu Gast. Und der ist Bulle und Sportschuetze und und hat sich damit bereits intensivst auseinandergesetzt: Nichts, aber auch gar nichts im WaffG begruendet einen solchen Bloedsinn. Und falls der Beamte immer noch Zweifel haben, kann er sich mit unserem gerne ,mal von Kollege zu Kollege unterhalten :fluch: Vielleicht glaubt er ja einem amtlich vereidigten, wenn ers schon nicht beim normalen Volk tut. Obwohl, da er vielleicht nicht lesen kann ... :confused2:

  • das sehe ich auch so, und ich werde bestimmt noch irgendwo einen Satz finden wie:
    "Luftgewehre mit geringer Leistung bleiben auch weiterhin von dem kleinen Waffenschein
    unberührt"

    Leider zeigt dieses Thema auch, wie leicht man man einfach mal in Frage gestellt werden kann,
    obwohl ich persönlich auch davon ausgehe, das der kleine Waffenschein für LG`s mit geringer
    Leistung Humbug ist.

    aufgrund der heutigen eindeutigen Aussage des Sachbearbeiters des hiesigen Polizei bin ich jedenfalls gezwungen, morgen sowohl bei der hiesigen Polizeidienststelle als auch beim Ordnungsamt
    schriftlich nach der Rechtsgrundlage bzw. nach einem entsprechenden Antrag zu fragen.

    (..die sollten lieber mal losgehen und sich die Tresore angucken, als wie immer auf den kleinen rumzuhacken, hi )

    Ich werde den Schriftverkehr dann später hier aktualisieren

  • update
    Um diesen etwas merkwürdigen Sachverhalt hier auch noch einmal abschließend halbwegs geradezurücken möchte ich hinzufügen, daß ich nocheinmal versucht habe, den Sachbearbeiter bei der Polizei zu erreichen.
    Der Name war bei der Vermittlung allerdings nicht bekannt.
    Daraufhin habe ich beim Ordnungsamt angerufen, und der Sachbearbeiter hat mir nocheinmal bestätigt, daß es keine Waffenbesitzkarte für Luftgewehre mit dem "F" gibt.
    Alle Aufregung war also umsonst.

    Wenn ich jetzt überlege, ob ich mich ärgern oder freuen soll, dann freue ich mich lieber.