7,5 Joule - PRO & CONTRA -

Es gibt 382 Antworten in diesem Thema, welches 43.838 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2012 um 16:48) ist von kallerz.

  • schön daß Du wieder da bist, meine ich jetzt ehrlich!


    Puh, da muss der böse 7-ender ja richtig ausholen


    Ach Blödsinn, keiner hat was von "Böse" gesagt.

    Waffengesetz von 1938, ich hoffe, der Threadstarter hat es gelesen, bevor er sich darauf bezog


    Nee, wenn Du jetzt glaubst ich hätte diesen ganzen §aragraphe§-Käse auswenig gelernt, Nöö!
    Aber ich weiß genau, was ich damals durfte und was nicht UND was erlaubt war, legal und möglich. Die §-Beterei überlasse ich Anderen, Juristen z.B.

    Und nein: Ich bin kein Jäger.


    Schäm Dich, Papa Jäger und Du nicht - war ja auch nur eine Vermutung meinerseits, nicht mehr. Ist halt der Regelfall.
    Habe Dir ja auch nichts Böses unterstellt, oder?

    Ich käme schon mit der Einschränkung auf zwei KWs nicht wirklich klar...


    Schön zu hören. Je mehr je besser!

    ch bin dafür (nicht mehr, nicht weniger), dass der geneigte Aspirant ab einer bestimmten Energie, seine Unbescholtenheit und eine entsprechende Sachkenntnis nachzuweisen hat und eben eine solche Schusswaffe ohne diese Auflagen nicht frei erwerben darf. Eine sichere Aufbewahrung, um unerlaubten Zugriff zu verhindern, setze ich dabei ebenfalls voraus.


    Okay, sind wir einer Meinung, ... bei einer Feuerwaffe!
    Aber bitte, doch nicht bei einem Luftgewehr und sei es noch so stark, in 4,5 oder 5,5 mm.
    Dafür sollte bei Kindern im Haus (unter 18 J.), ein abschließbarer Kleiderschrenk oder ein Blechfach reichen, mehr hat die Polizei für ihre Pistolen auch nicht.
    Da kräht seltsamerweise kein Hahn nach. Ein einfaches Briefkastenfach, da langt es, merkwürdigerweise.

    Ich habe mich auch nicht WEIT aus dem Fenster gelehnt, inwiefern bitte sehr?
    Bin doch nicht unhöflich oder beleidigend gewesen, nein, habe nur versucht Deine, für mich ... so nicht ganz nachvollziehbaren Gedankengänge zu verstehen.

    Ach lustig war auch die EXTRA-Betonung, daß Du die Erwähnung des RWG von 1938 (wegen der braunen Vergangenheit), in keinster Weise gutheißt!
    Absolut korrekt, fleckrein.
    War übrigens das erste scharfe WG, gemessen am Kaiserlichen, daß de facto quasi nichts verbot.
    Dieses Gesetz darfst Du gutheißen, obwohl es mit Deinem Denken nicht zwingend kompatibel ist.

    Da konnte man doch ALLES an Waffen via Katalog vollkommen FREI bestellen, unglaublich!
    Habe noch irgendwo einen Katalog von 1911 - Irgendwas mit Stukenbrock o.ä. -

    In diesem Sinne ein freundlicher Gruß!


    Edit:
    Jeder darf hier seine Meinung vertreten,
    natürlich auch Pro.

  • Wenn ich mich am Waffengesetz von 1938 stoße, dann sind es die gern zitierten Ausnahmen wie "keine Juden, keine Zigeuner oder herumziehendes Volk" usw. Ich denke, wir verstehen uns. Es ist ja auch nicht so, dass alles erlaubt war (.22 mit Hohlspitzgeschoss als Beispiel) und auch nicht jedem gleichermaßen (wobei ich keinen Bezug damit nehme auf o.a. Ausnahmen). Vielmehr war die "Freiheit" ja nur einigen wenigen gegeben (Partei, Wehrmacht, Staatsschutz usw.). Ich möchte das gar nicht weiter ausrollen. Aber ich habe mir erlaubt, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Würde ich Dir auch mal empfehlen.

    Für mich macht es offen gestanden keinen Unterschied, mit welcher Art von Druck ein Geschoss durch den Lauf getrieben wird. Je nach Art des Projektils (und der Leistung ;)) macht es einfach bös AUA.


    Und nein, ich bin auch nicht nachtragend. Aber ich geh jetzt lecker Fleisch vom Grill essen, weshalb ich erst später wieder was schreibe. :)

  • 7-ender!


    Wenn ich mich am Waffengesetz von 1938 stoße, dann sind es die gern zitierten Ausnahmen wie "keine Juden, keine Zigeuner oder herumziehendes Volk" usw.


    + *lol* Also wenn ich jetzt an alles gedacht hätte, daran nicht *lol* + - Ich meinte natürlich die modifizierte gültige Version des WG die bis 1972 galt.

    Ich denke, wir verstehen uns


    Doch, kann Dir geistig folgen!

    Es ist ja auch nicht so, dass alles erlaubt war (.22 mit Hohlspitzgeschoss als Beispiel) und auch nicht jedem gleichermaßen.


    Doch, vor 1972 schon, an jeden über 18 Jahren.

    Aber ich habe mir erlaubt, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Würde ich Dir auch mal empfehlen.


    Auf die Bibel bezogen, würde ich sagen, Du hast die *Itala* gefunden. - Das ist die Urform des RWG v. 38, nach 45 war totales Waffenverbot für D bei Todesstrafe.
    Anfang der 50er begann man damit das Gesetz zu modernisieren. Da wurde modifiziert bis 1971(?) etwa. 72 war die Wende.
    Trotzdem basierte das BWG voll auf dem RWG v.38 bis auf die Nennung gewisser ethnischer Gruppen.
    Die Details kann ein Jurist sicherlich besser erläutern, ich bin keiner.

    Je nach Art des Projektils (und der Leistung ) macht es einfach bös AUA.


    Macht ein dicker Stein auch, gut geworfen. Für mich kein Argument, im Gegenteil, die Energie dürfte weitaus höher sein.

    Und nein, ich bin auch nicht nachtragend.


    Weshalb auch?

    Gruß!

    Edit:
    Hoffentlich hat´s geschmeckt?

  • Okay, sind wir einer Meinung, ... bei einer Feuerwaffe!
    Aber bitte, doch nicht bei einem Luftgewehr und sei es noch so stark, in 4,5 oder 5,5 mm.

    Hier bin ich dann jetzt hin und hergerissen...also bis 16J oder meinetwegen auch 28J bin ich auch absolut dafür frei ohne allen Brimbamborium. Darüber hinaus würde ich auch eine Sachkunde und Zuverlässigkeitsprüfung für angemessen halten.
    Denn ein allzugroßer Unterschied zwischen einem 5,5mm LG Dia mit 40J abgefeuert und einer .22short aus einer Kurzwaffe verschossen (die hat so ca. 48J) besteht nicht wirklich.
    Wobei wenn ich die Wahl hätte zwischen so wie es jetzt ist und "ganz Frei" würde ich "ganz Frei" wählen, denn wenn ich ehrlich bin, die Leute denen ich von vornerein die Zuverlässigkeit absprechen würde die scheren sich auch jetzt nicht um das Waffengesetz.

    Wie auch immer ich muss jetzt erstmal das 25jährige Jubelkönigsjubiläum der Schwiegereltern (bzw den Alkohol davon) verdauern....jute Nacht... ;)

  • Hoffentlich hat´s geschmeckt?


    Ja danke, war sehr lecker!


    Doch, vor 1972 schon, an jeden über 18 Jahren.

    Eben nicht. Ausdrücklich. Zumindest im Waffengesetz von 1938 gibt es einen eigenen Absatz dazu. Dazu noch einiges anderes. Deshalb: Lesen bildet und hält davon ab, sich wörtlich auf Dinge zu beziehen, die man nicht kennt. Oder anders: Du schriebst vom Waffengesetz von 1938, das (inhaltlich ohne Bezug auf die NS Diktatur) bis 1972 seine Gültigkeit hatte. Dies ist, mit Verlaub, einfach nur Blödsinn! Am Rande: Auch die "Übergangsversionen" bis zum "neuen Waffengesetz" ab 1972 sind mir geläufig. Sogar mit den Begründungen der einzelnen Ausschussmitglieder und dem geschichtlichen Hintergrund (München, Bader/Meinhoff). Du läufst mir sogar offene Türen ein, wenn sich zu heute einfach in der Denke unserer "Oberen" vor allem in Bezug auf "freies Bürgerrecht" viel geändert hat. Es ändert aber nichts an meiner Meinung, dass ich eine Begrenzung auf 7,5J für frei verkäufliche LDWs ohne die o.g. Einschränkungen für sinnvoll erachte. Ich glaube, meine Beweggründe ausreichend dargelegt zu haben (ich kann das auch fünfmal schreiben; man dreht sich einfach nur nochmal im Kreis). Dabei mag ich es, sofern Du einverstanden bist, in diesem Kontext dabei bewenden lassen. Wenn Du nicht magst, gerne via PN. Gilt natürlich auch für alle anderen Mitschreiber/-leser.

    Und wirklich abschließend: Warum schmeißt eigentlich heute nicht mehr jeder mit Steinen oder jagt mit Pfeil und Bogen? Vermutlich doch deshalb, weil man mit einer Schusswaffe irgendwie "besser gestellt" ist. Es sei denn, man heißt Ted Nugent... :D

  • Es ändert aber nichts an meiner Meinung, dass ich eine Begrenzung auf 7,5J für frei verkäufliche LDWs ohne die o.g. Einschränkungen für sinnvoll erachte

    Deswegen bleibt die Begrenzung für Ottonormalo trotzdem Unsinnig, weil jeden den das Gesetz was das belangt einen schei** Interressiert, das nötige Zubehör im Handel bekommt.
    Warum sollte man also wieder die Bestrafen die sich an Gesetze halten möchten?


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Es steht jedem frei, die Exportfeder nicht zu kaufen resp. (nicht) zu verwenden. Ich kann mir JEDE Feder wickeln lassen, ganz so, wie ich sie haben will (macht vll. nicht jede Waffe mit ;))Was glaubst Du (bestimmt weißt Du es auch), was ich im Bereich scharfe Waffen alles kaufen kann und darf es trotzdem (und in vielen Dingen sogar sachlich) nicht verwenden. Es sprengt aber den hier umrissenen Rahmen.

    Es wird niemand bestraft, wenn er sich "an die Regeln" hält. OK, es gibt Ausnahmen, wenn z.B. der junge Mann eine gefundene Handgranate aus dem I. WK bei der Polizei abgibt und dafür wg. unerlaubtem Munitionstransport belangt wird... :wow:

    Aber ich gebe Dir Brief und Siegel: Irgend ein Idiot macht Dummheiten (verbotener Art) und wir LWBs (alle, nicht nur meine Wenigkeit) muss darunter leiden...

  • Aber ich gebe Dir Brief und Siegel: Irgend ein Idiot macht Dummheiten (verbotener Art) und wir LWBs (alle, nicht nur meine Wenigkeit) muss darunter leiden...

    Diese Idioten hast du leider immer und das machen diese auch so. verhindern kann man das so oder so nicht.


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Warum sollte man also wieder die Bestrafen die sich an Gesetze halten möchten?


    Weil der Brave, sprich Gesetzestreue schon immer der Dumme war und ist.
    Und das nicht nur was das Waffengesetz betrifft.
    Wenn man, wie ich, ein Land vor der Haustüre hat wo man sich frei kaufen kann wovon man bei uns nur träumen kann, was glaubt ihr was da seit dem Wegfall der Grenzkontrollen rübergeholt wird, und ich spreche nicht von LG´s 7,5 Joule plus.
    Das scheint aber z.Z. weder die Bundespolizei oder sonst wen zu interessieren, da wird munter geschmuggelt während man hier von staatlicher Seite einen Aufstand macht wenn Einer eine Softair mit meinetwegen 0,7 Joule besitzt die Vollautomatisch schießt.
    Das muss doch einmal gesagt werden!
    Ich finde das Deutsche Waffengesetz zum :kotz: aber solange kein liberaleres geschaffen wird halt ich mich daran, wenn´s auch schwer fällt.

  • Diese Idioten hast du leider immer und das machen diese auch so. verhindern kann man das so oder so nicht.

    Aber begründet das den Wunsch, den ungestraften Rahmen legal zu erweitern? Zumal es wirklich sachliche Gründe (nämlich das potentielle Verletzungsrisiko ab einer bestimmten Leistung) gibt. Für mich nicht.

    Und PS an cesca: Ich gebe Dir recht. Nur bedeutet "woanders erlaubt" nicht, dass das auch gut so ist. Es steht jedem frei, in ein solches Land umzusiedeln. Selbst ich denke zuweilen darüber nach. Aber nicht wg. 7,5J. Und nicht in jedes "liberalere" Land...

    Einmal editiert, zuletzt von 7-ender (21. August 2011 um 23:36)

  • Aber begründet das den Wunsch, den ungestraften Rahmen legal zu erweitern? Zumal es wirklich sachliche Gründe (nämlich das potentielle Verletzungsrisiko ab einer bestimmten Leistung) gibt.

    Kurzum, ja gibt es.
    Es gibt wie meine Vorredner schon geschrieben haben Tausend andere sachen die Gefährlicher sind als ein LG, selbst eines mit offener Leistung.


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • ...und gewisse Unterschiede. Aber ich mag mich jetzt nicht selbst zitieren und gehe lieber noch eine Runde Steine werfen in den Keller ;) .

  • Zitat von »MountainGun45LC«


    Doch, vor 1972 schon, an jeden über 18 Jahren.


    Eben nicht


    Eben doch, ich weiß doch wohl selbst am besten, was ich damals konnte und durfte. Mein JJS war bis 72 einem Waffenschein gleichgestellt.
    Ich konnte unbegrenzt viele KW kaufen. Jetzt sage mal, daß stimmt nicht.

    Auch die "Übergangsversionen" bis zum "neuen Waffengesetz" ab 1972 sind mir geläufig. Sogar mit dem dem geschichtlichen Hintergrund (München, Bader/Meinhoff).

    Du wirst es nicht glauben, mir auch. Olympia 72, die Hilflosigkeit der Polizei, die Sprengung des Helicopters usw. Alles gesehen im TV. Damals noch in S/W.

    Auch Bader/Meinhoff, später RAF, die Landmann-Verbote, bestens bekannt.
    Auch diese Begründung zur Verschärfung des WG war nur vorgeschoben und stimmte so nicht.
    Die B/M-Gruppe hatte Vollautomaten aus der DDR u.a. und KW aus Überfällen auf Waffen-Geschäfte z.B. in Frankfurt.
    Semtex aus der CZ, nebst Zündern (Detonatoren).

    All das hatte mit dem WG hier nix zu tun. Vollautomaten unterlagen schon damals dem KWKG und waren privat generell verboten.
    Für Kurzwaffen brauchte man damals einen WES oder gültigen JJS. Ohne lief da auch nix.

    Das einzige war, Munition aller Kaliber war frei verkäuflich. Das war für die aber auch irrelevant, da die RAF, vorher B/M-Gruppe es vorzog große Mengen zu ergattern, sprich nebst FFW auch Zentnerweise Munition. Und nicht mal eben 2 Schächtelchen!

    Also erzähl mir bitte nichts aus der Pre 72er Ära.

    Und wieso kommst Du auf die Wahnsinns-Idee zu glauben, haften zu müssen, für die Dummheiten anderer?
    Du selbst hast lt. eigener Aussage mehr als 2 KW, Scharfe vesteht sich. Okay!

    Anderen jedoch gönnst Du diesen Spaß nicht, sich z.B. ein 16 Joule LG zu kaufen, ohne Behörden-Brimborium?
    In A, CH, L, NL, B, PL usw. sind die frei verkäuflich, waren sie bis 1972 auch in D. - Ohne Probleme!
    In D konnte ich mir jedes Jagdgewehr, jedes KK nebst Muni frei kaufen, passiert ist mit LW nie was.

    Außer irgendwelche Beziehungsgeschichten vielleicht: Jäger, oder Polizist erschießt Frau oder Freundin.
    Die hätten ihre Olle aber auch ohne Schusswaffe gekillt. Erstickt, erschlagen, erdrosselt, erstochen ... oder sonstwas.

    Diese Uralt-Fabel aus der Polizeischule, es wäre leichter jemand zu erschießen, war und ist totaler Quatsch und schon lange widerlegt.
    Ein Ammenmärchen.

    Im Gegenteil, Lustmörder bevorzugen körperlichen Kontakt beim Töten. Eine Pistole würde denen den "Spaß" nur versauen.

    Es bleibt dabei, es gibt keinen vernünftigen Grund die Joule-Begrenzung nicht SOFORT abzuschaffen.

    Gruß!

  • Aber begründet das den Wunsch, den ungestraften Rahmen legal zu erweitern?

    Meiner Meinung nach: Ja, ganz klar. Für mich ist es nicht einzusehen, daß ich oder Horst Müllermeier bestimmte moralisch völlig wertneutrale Gegenstände nicht besitzen darf, weil irgendjemand (dieser Jemand könnte natürlich auch ich sein) damit irgendetwas verbotenes tun könnte. Diese Begrenzung meiner (und deiner) Freiheit ist willkürlich und ihre Begründung beruht auf einer Angstprojektion. Und das ist mit meinem Rechtsstaatsverständnis unvereinbar. Wenn man meine legalen Handlungsmöglichkeiten einschränken will, möge man bitte erstmal abwarten bis ich tatsächlich etwas verbrochen habe und dafür verurteilt wurde. Ansonsten ist das nichts radikal anderes als ein punktueller präventiver Freiheitsentzug.

    Zumal der "ungestrafte Rahmen" im Fall des hier gültigen WaffG teils auch noch extrem schwammig ist. (Die 7,5J-Grenze ist insofern fast schon ein Lichtblick - da läßt sich wenigstens eindeutig feststellen ob sich ein LG im legalen Rahmen bewegt oder nicht. Juchu.)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.


  • Finde das Ergebnis spricht für sich!


    Wenn du den entsprechenden Leuten die wirklich was ändern können jetzt noch verklickern könntest, dass diese 200 Stimmen eine Gesetzesänderung in die richtige Richtung rechtfertigen, dann ziehe ich meinen Hut. ;^)

    Finde ich aber interessant zu sehen, dass sogar in einem Waffenforum einige wirklich die jetzige Gesetzteslage und sogar Verschärfungen befürworten. LOL

    :johnwoo::ban:

  • Guten Morgen,
    es geht doch noch immer um Luftgewehre bis 16J und oder wie weiter oben beschrieben 28J

    Aleine um der Versuchung durch die frei verkäuflichen Exportfedern in die Ilegalität ab zu rutschen,... zu verhindern,....wäre ein anheben der Leistung durch den Gesetzgeber schon wünschenswert.

    Ich weis nun nicht, was Feuerwaffen mit den Luftgewehren zu tun haben, geht es hier doch darum, warum der Staat mir vertraut z.B besagter Autoführerschein, zu machen und mich im Straßenverkehr zu bewegen, oder einen Tornado im Kampfeinsatz fliegen, oder Leopard Panzer zu führen, aber in meiner Freizeit kein offenes LG???
    Wo bleibt da das Vertrauen
    Ich errinnere mich da an ein Zitat aus Rambo 1 das nun wirklich in diesen zusammenhang nicht al zu weit hergeholt ist

    Da darf mann Geräte vom Hubschrauber über Panzer im Wert von mehreren Millionen Dollar bewegen, aber einen Job nicht mal als Parkplatzwächter traut Dir Jemand zu so oder so ähnlich
    ist schon länger her das ich den ersten Teil gesehen habe
    Es geht hier um Vertrauen von Staatswegen auf der einen Seite, und um Misstrauen bei wesentlich minderen angelegenheiten, ich hoffe ich habe mich einigermasen verständlich machen können.

    Wenn es um Handfeuerwaffen geht, weis doch fast jeder der in einer Größeren Stadt wohnt, das er schneller zu einer Illegalen Waffe kommt, als zu einen Kleinkredit
    Nu muß ich arbeiten
    Heidi

    Einmal editiert, zuletzt von burgfrau (22. August 2011 um 07:18)

  • Das Problem ist das sich in den letzten 100 Jahren etliche Gesetze angesammelt haben und niemand sich die Mühe macht diese ganzen Paragraphen mal durchzugehen um zu schauen ob das alles überhaupt noch nötig ist was da alles drin steht!


  • Aber begründet das den Wunsch, den ungestraften Rahmen legal zu erweitern? Zumal es wirklich sachliche Gründe (nämlich das potentielle Verletzungsrisiko ab einer bestimmten Leistung) gibt. Für mich nicht.

    Meiner Ansicht nach ebenfalls ja. Jemand der "Mist" bauen will lässt sich sowieso nicht von Gesetzen abhalten und der dumme ist der Gesetzestreue.
    Die sachlichen Gründe sind nunja seeehr dünn begründet. Wenn ich es richtig im Kopf habe ist es EIN Gutachten von EINEM Rechtsmediziner. Ich habe es leider nicht gelesen, weil der gute Mensch bzw sein Verlag da 214€ für haben will, aber ich arbeite lange genug im R&D Bereich um zu wissen das der der das Gutachten "bezahlt" wesentlichen Einfluß darauf hat wie es ausfällt. Sind die in dem damals erstellten Gutachten gefundenen Ergebnisse und seine Schlüsse jemals überprüft & bestätigt worden? Soweit ich weiss nicht.
    Ich zitier mal mein Zitat von weiter vorne: "Jede Pfeilwunde trägt ein tödliches Potential". Wissenschaftlich korrekt aber trotzdem großer Käse weil auch jede Wunde mit einer Nähnadel, die bis in die Dermis geht, ein tödliches Potential hat.
    Mal abgesehn davon das ich hier eine Menge Sachen stehen hab deren Potential auf ernsthafte Verletzungen weit größer ist als ein LG mit 16J. Beispiele gefällig?
    Motorsäge, Motorsense, Nagelpistole, Axt, Spalthammer, Küchenmesser, Auto ect. ect.
    ohh und aus beruflichen Gründen (kann aber jeder in D frei kaufen) einen 500mW Nd:YAG Laser. Das ist Laserklasse 3b und wenn du den Strahl ins Auge bekommst bist du sofort blind. Ja der währe mit "wenigen" Handgriffen mobil und Akkubetrieben einsetzbar. ;)

  • Moin Heidi,

    so ganz weit hergeholt ist der Vergleich ja nicht. Ein KK (LW) hat eine (durchschnittliche) V0 von 330m/s. Ein Diana LG 54 Airking von 335m/s (4,5mm), das 350 Magnum von 380m/s. Es ist doch unerheblich, ob die Energie durch heiße oder kalte Gase erzeugt wird.

    Um ein Auto zu fahren, brauchts einen Führerschein. Warum nicht auch für ein offenes LG (im übertragenen Sinn => Sachkunde)?

    PS: Bei den LWBs ist man gerade dabei, eine Petition auszuarbeiten, die den Waffenbesitz für unbescholtene, erwachsene Bürger mit nachgewiesener Sachkunde als Grundrecht ausweist. Einfach mal bei den Kollegen von WO vorbeigucken...

    LG

    @Mountain: Ich sehe, ich stehe nicht alleine da ;) . Die Bildzeitung hat nach Norwegen übrigens eine ähnlich repräsantive Umfrage mit ich glaube 287 Befragten zu Thema Waffenbesitz in privater Hand abgedruckt. Da braucht es wohl auch noch viel Überzeugungsarbeit...

    Fangt doch lieber mal an, Euch über den Begriff Bedürfnis und seine Auslegung zu eschophieren. Dann liegen wir uns alle wieder in den Armen!

    Nachtrag an Nysrogh: Übrigens gewusst, dass das BKA den Laser gerade in einem Gutachten nicht als Waffe deklariert hat? Eine Zollbehörde fragte an, ob dieses "Laserschwert" eine verbotene Waffe sei. Ansonsten verweise ich auf mein Post von gestern, über Nahkampf- und Distanzwaffen und der Trefferquote Gewehr contra Bogen (ohne sporliches Training).

    Einmal editiert, zuletzt von 7-ender (22. August 2011 um 08:59)