Schreckschusswaffe geladen im Waffenschrank lagern?

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 16.090 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2011 um 19:38) ist von Kentucky.

  • Zitat

    Das was Floppyk geschrieben hat zählt aber nur für Scharfe Waffen nicht für Gas/Schreckschusswaffen, hier sollte wie bereits geschrieben die Waffe sowie Muntion vor Unbefugten (Minderjährigen) unzugreiflich gemacht werden! Also wenn du ein Abschließbares Nachttischchen hast hau die Knarre da rein und schließ ab, ob die nun geladen ist oder nicht bleibt dir überlassen .


    Was du sagst ist völliger Quatsch, Floppyk hat absolut recht damit, eine geladene SCHRECKSCHUSSWAFFE muss mindestens in einen Tresor des Widerstandsgrads 0, auch wenn es eine FREIE Waffe und FREIE Munition ist...

    Was du das sagst ist absoluter Dummfug und sogesehen sogar strafbar... :thumbdown:

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • In einer Notwehrsituation darfst du sehr wohl auch Pfefferapray einsetzen auch wenns dafür eigendlich nicht zugelassen ist . Natürlich hält man es nur zu Tierabwehr bereit.

  • Der Jet-Protector ist quasi ein CS-Spray, wirkt allerdings gezielter was dich selber dabei etwas vor dem Gas schützt.


    Falsch , er verwendet eine OC-Lösung und kein CS-Gas und darf ebenfalls nur zur Tierabwehr bereit gehalten werden , aber in einer Notwehrsituation auch gegen einen Menschen eingesetzt werden.

  • In deiner Haut möchte ich nicht stecken, wenn du dich rechtfertig musst.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Wieso das denn? Pfefferspray hat man zwar gegen Tiere dabei und in einer Notwehrsituation ist JEDES Mittel erlaubt.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Was du sagst ist völliger Quatsch, Floppyk hat absolut recht damit, eine geladene SCHRECKSCHUSSWAFFE muss mindestens in einen Tresor des Widerstandsgrads 0, auch wenn es eine FREIE Waffe und FREIE Munition ist...

    Was du das sagst ist absoluter Dummfug und sogesehen sogar strafbar... :thumbdown:


    Hättest du mal nen rechtlichen Auszug irgendwoher? Würde mich mal interessieren. Hab dazu grad nix gefunden.

    Bezüglich "jedes Mittel" solltest du mal mit einem Richter sprechen. Der sieht das glaub ich anders.

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  • Ich habe mir diesen Jet Protectorjetzt mal angesehen, aber das gerät kann ja nur zweimal schiessen?
    Und hat das dann auch einen Knall?
    Mir geht es eben um diese Abschreckung wenn der Schuss ausgelöst wird und um den dadurch entstehenden Lärm.
    ich denke das ist die beste lösung.
    Das habe ich ja bei einem Spray nicht.
    Eine weitere möglichkeit wäre wieder ein Wachdienst, wir hatten jetzt 3 Monate einen aber mit der Zeit wird das eben ziemlich teuer.
    Auch ein Umzug unseres Wohnsitzes käme in Betracht daa die Firma sich im Stadtgebiet befindet und somit nicht an den Privaten Wohnsitz gekoppelt ist.
    Das ist alerdings alles mit sehr viel Aufwand verbunden den ich meiner Frau und den Kindern nicht zumuten möchte.

  • Versuch das Grundstück weiter zu sichern gegen Unbefugte.... Höhere Zäune, weitere Bewegungsmelder und wenn das Geld vorhanden ist kann auch ein Panikraum evt. was taugen.

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  • @ Jogi79

    Siehe §36 Absatz 1... genauso gültig für Freie WAFFEN und KartuschenMUNITION!


    Und da kannst du jeden Richtiger fragen:

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).


    Und dieses erforderlich ist JEDES Mittel

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
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    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Einen Panikraum hatten wir in unserem letzten Wohnhaus, meine Frau würde da allerdings niemals hinnein wollen.
    Die Gründe dafür hängen mit dem letzten Überfall zusammen.

    Zäune haben wir überhaut keine Ausser an der Auffahrt einen Torbogen der da aber nur zur Zierde steht.

    Wir haben unser grundstück bzw das neue Haus extra so ausgewählt das es offen steht (nach Amerikanischen vorbild) ohne Zäune damit es unauffälliger wirkt.

    Das Haus wird derzeit von 11 Videokameras bewacht, mit direkter verbindung zu einem Privaten Sicherheitsdienst.

    Die Angst ist aber dennoch so groß das ich mich gerne selbst zusätzlich auch noch schützen möchte.

  • Öhm :O

    Oha heftig :O

    Das ist ja wie dieser eine Juwelier bei Galileo, mit Panikroom, Laser-Zäunen sowie, Komplettüberwachung des Hauses durch einen Sicherheitsdienst.


    Ich gehe davon aus das du einen ähnlichen Job hast, vllt wäre eine Scharfe da eher von Vorteil mit echtem Waffenschein? Vorrausgesetzt die Bedingungen stimmen alle dafür

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Sowie du den Angreifer mehr verletzt als unbedingt nötig ist es nicht mehr durch die Notwehr gedeckt. Aber mach du ruhig...

    Im übrigen ist eine Scheckschusswaffe genaugenommen keine Schusswaffe, da kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird und somit ist der Paragraph imho nicht mehr zutreffend ist.

    "Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht."

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    2 Mal editiert, zuletzt von Jogi79 (6. August 2011 um 17:09)

  • Schon mal über einen Tierischen Wachdienst ( Hund ) nachgedacht ?
    Wir haben 2 , einen Kuvasz und einen weißen Schäferhund, in der Nachbarschaft sind schon Einbrüche und Autoaufbrüche gewesen.
    Bei uns scheinen die zwielichtigen Gestalten einen grosssen Bogen zu machen.

  • Zitat

    Sowie du den Angreifer mehr verletzt als unbedingt nötig ist es nicht mehr durch die Notwehr gedeckt. Aber mach du ruhig...

    Im übrigen ist eine Scheckschusswaffe genaugenommen keine Schusswaffe, da kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird und somit ist der Paragraph imho nicht mehr zutreffend ist.

    "Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht."

    Ja mach DU mal :D

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
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  • Die haben ja seinen Hund damals erstochen und er hat halt Angst wieder ne Bindung zum Tier aufzunehmen. Das kann man auch bei Wachhunden nicht wirklich unterbinden, wenn man Tiere mag denk ich.

    GEB: und da gingen ihm die sachlichen Argumente aus...

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
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  • Nö, einfach nur wenn du meinst mach was du für richtig hällst, es wurde gesagt es ist verboten, aber wenn du meinst es trozdem machen zu müssen. bitte... tuh es doch

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
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    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Du kannst was ich geschrieben habe nicht entkräften. is doch komisch oder nicht? Wenn man schon Gesetzestexte zitiert oder verweist, sollte man diese auch verstehen. Aber wenn du das so glauben möchtest, weils so angenehmer ist ists auch ok für mich.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)


  • Nachdem du 2 Schuss verschossen hast musst du ein neues Magazin aufstecken!Lautstärkemäßig hört es sich in etwa so an als ob du in die Hände klatscht!
    Mit deiner Abschreckung kannst du klein Kriminelle beeindrucken mehr nicht!
    Folgendes Beispiel,ich bin bei dir eingebrochen!Du stehst mit deinem Revolver da,dir zittern die Hände.Wenn du jetzt mit deinem Revolver vor mir stehst und mich zutextest schau ich mir das Ding 3 Sekunden an und sehe mit einem Blick aha eine SSW,dann gnade dir Gott!
    Oder du drückst gleich ab BÄMM, ich merke ich lebe noch und mache dich wieder fertig!
    Sag mal arbeitest du im Rotlicht *lol* was du so alles schreibst hört sich ja an als ob du in einem Kriegsgebiet wohnst!Panikroom usw.

  • Sowie du den Angreifer mehr verletzt als unbedingt nötig ist es nicht mehr durch die Notwehr gedeckt. Aber mach du ruhig...

    Im übrigen ist eine Scheckschusswaffe genaugenommen keine Schusswaffe, da kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird und somit ist der Paragraph imho nicht mehr zutreffend ist.

    "Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht."


    Aber einer Schusswaffe gleich gestellt!!!Und da zählt nicht ob ein Geschoss den Lauf verlässt!

  • Im übrigen ist eine Scheckschusswaffe genaugenommen keine Schusswaffe, da kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird und somit ist der Paragraph imho nicht mehr zutreffend ist.

    Ok der Punkt verwirrt mich jetzt auch.

    Zitat

    Aufbewahrung von Waffen

    Neben
    der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen sind zukünftig auch
    die Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen sicher unterzubringen. Auch
    sie gehören in einen Waffenschrank.

    Quelle (ganz unten...)

    Dem entnehme ich mal das ein Waffenschrank für SSW jetzt ohnehin Pflicht ist. Was mich daran stört ist die Logik. Wenn die Unterbringung einer SSW einen Waffenschrank vorraussetzt, warum ist der Erwerb dann frei ab 18 ohne jede Überprüfung um dessen Vorhandensein? Ich meine auch mehrfach hier im Forum gelesen zu haben, dass eine abschließbare Schublade vollkommen ausreicht. Und was ist mit den Sammlern die SSW in der Vitrine aufstellen? Glaub kaum das da Panzerglas verwendet wird... :S

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)