ZitatDas was Floppyk geschrieben hat zählt aber nur für Scharfe Waffen nicht für Gas/Schreckschusswaffen, hier sollte wie bereits geschrieben die Waffe sowie Muntion vor Unbefugten (Minderjährigen) unzugreiflich gemacht werden! Also wenn du ein Abschließbares Nachttischchen hast hau die Knarre da rein und schließ ab, ob die nun geladen ist oder nicht bleibt dir überlassen .
Was du sagst ist völliger Quatsch, Floppyk hat absolut recht damit, eine geladene SCHRECKSCHUSSWAFFE muss mindestens in einen Tresor des Widerstandsgrads 0, auch wenn es eine FREIE Waffe und FREIE Munition ist...
Was du das sagst ist absoluter Dummfug und sogesehen sogar strafbar...