im WG was Messer betrifft, kenn ich mich weniger bis gar nicht aus.
Aber Böker hat ja mit gedacht.
Mann kann ja aus dem Einhandmesser ein Zweihandmesser machen, indem man die Nippel bei der Schrift auf der Klinge, einfach abschraubt.Dann müpsste es doch wieder Gesetzteskonform sein.
Da gibts auch nur einen relevanten paragraphen: $42a
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Absatz 1, Abschnitt 3: "Es ist verboten.......Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen."
Das heisst es muss einhändig zu öffnen sein UND im offenen Zustand verriegeln.
Fällt eins von beiden weg, isses wieder legal.
Böker hat das zum Beispiel beim Speedlock Curtain so gelöst, daß die Klinge zwar per Knopfdruck aufklappt (springmesserfunktion) aber eben nicht verriegelt.
Und schon isses wieder legal.