aloha !
ich würde gerne meine CP88 verkaufen.....wie sieht das rechtlich aus ? also wie mach ich das? bzw. auf was muss ich achten ? wo kann ich sie anbieten ?
Co2-Waffe verkaufen
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tranquility -
23. März 2003 um 16:08 -
Geschlossen
Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 6.875 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Schau mal bei egun.de vorbei.
Wenn du dir eine Ausweiskopie zusenden lässt ist eigentlich alles geregelt. Nur noch in ein Paket und ab damit.Gruß
Babylon -
und was ist mit diese waffenkaufsurkunde ?
also...nicht, dass der an den ich die verkaufe scheisse damit baut und ich dann rangezogen werde ? -
waffenkaufsurkunde
Ich habe schon eine menge LG´s und LP´s gekauft und verkauft aber von sowas habe ich noch nie gehöhrt!
Mit der Ausweiskopie bestätigt dir der Käufer das er 18 ist und wenn er dann mist baut ist er selber verantwortlich!
Christian
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ja ich hab hier so nen komischen wisch rumfliegen =)
eeeh......alles klar !
danke......das wars auch schon -
Kanst du den mal Scannen und hier einstellen?
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so.....das ding isses
oder is das nur ne "rechnung" ? -
Das ist nur der Kaufnachweis für die Waffe. Der Händler muss nachweisen können daß er die Waffe an keinen minderjährigen verkauft wurde , deswegen hast du das Original und der Händler den Durchschlag. Du wirst dabei nicht registriert wie beim kauf einer scharfen Waffe.
Gruß
Para -
Hmm...
Eine normale rechnung ist das sicher nicht!
Aber ich habe noch keinen Waffenhädler erlebt der sowas haben wollte!Wenn man im Netz eine Waffe Kauft reicht der Ausweis denn den Namen bekommt man so auch.
Und bei einem Örtlichen Händler bin ich bis jetzt immer rein habe was gekauft und gut, meinen Namen und Anschrift wollte noch keiner.
Das kann aber ab dem 01.04.03 anders werden zumindest bei Schreckschusswaffen muß man dann dafür unterschreiben das der Verkäufer einen darauf aufmerksam gemacht hat das man die Waffe nur mit einem kleinen Waffenschein Führen darf!
Christian