Rechtslage bei Transport von CO2 Gewehr nach Frankreich?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 471 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2011 um 01:26) ist von derProfi11.

  • Wurde von einem Geschäftskollegen nach Frankreich eingeladen zum schiessen auf Privatgelände...
    Nun wollte ich fragen wie es rechtlich ausseht, ob es Probleme dastellen würde meine CO2 Waffen mitzunehmen. Ist sowas erlaubt? wWenn ja auf was ist zu achten?

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich sei irre,

    aber eine summt die Melodie von Tetris...

  • Also in frankreich gibt es keine kennzeichnung auf den waffen (also nicht wie unser "F") und die beschränkung der energie liegt bei 10J.

    also solltest du keine probleme haben, solange die waffe ordnungsgemäß transportiert wird (abgeschlossener koffer etc)

  • Ja also ordentlich Verpackt ist alles. Also kann ich ruhigen gewissens die im Kofferraum transportieren?

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich sei irre,

    aber eine summt die Melodie von Tetris...

  • Verlass dich besser nicht nur auf meine meinung ;)

    ich hab leider keine ahnung wie's generell mit dem transport über grenzen aussieht. aber wenn du erst mal in Frankreich bist, ist alles sicher ;)

  • Du verbringts die Waffe ja ins Ausland.

    Da sind internationale Bestimmungen zu beachten. Also bitte genau informieren, am besten bei den zuständigen Behörden in Frankreich.

    Gruß

    cz75

  • Ja genau, schau mal wie das gesetz da drüben aussieht, aber ich denke ein abgeschlossenes behältnis tut seinen zweck, würde mich auch wundern.
    Aber wenn die schon kein F haben dann wärs doch mehr als seltsam wenn sie dich wegen einer im verschlossenen Koffer transportierten CO2 waffe belangen können.
    Bin mir aber nicht sicher :rolleyes:

    Das Wasser ist trüb,

    Die Luft ist rein,

    Franz-Josef muss ertrunken sein.