Softair ausßerhalb der EU bestellen.

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 977 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2010 um 16:55) ist von Rudi89.

  • Erst zum Zoll, dann kriegts die Polizei und nach Überprüfung geht die Waffe an ein Gericht - wo du sie dann wiedersiehst :)

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (17. Dezember 2010 um 18:15)

  • Vor Gericht: Aber nur kucken, nicht anfassen. :new15:

    Außerhalb von Deutschland hat die Waffe bestimmt kein F, bzw. dieses ist nicht legal. Da >0.5 J ist es kein Spielzeug mehr, sondern eine Waffe, wie eine Pump-Gun oder eine Killer-Beretta auch. Dem Zoll entgehen fast keine waffenähnlichen Sendungen in der Post; die prüfen genau.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Eine Softair aus einem nicht EU Land kann auf legaler Schiene nicht funktionieren, denn die Betonkoepfe in Bruessel wissen nicht was sie tun.
    Als Beispiel : ich versuche seid drei Jahren die Genehmigung fuer die Einfuhr von 10 Bruteiern aus Russland zu bekommen, Antwort absolut logisch !!!!
    Es wurden bisher keine Bruteier aus Russland importiert daher ist ein von ihnen geforderter Import nicht moeglich.

  • Nee oder. Polizei, Gericht das sind doch bestimmt Extrem- Wiederholungsfälle. Genau die gleichen Softairs gibt es doch bei uns auch zu kaufen und die Softairhändler mussten ja die Waffen auch irgendwie aus den nicht EU Statten importiert haben. :cursing:

  • Die Händler haben, im Gegensatz zu dir, entsprechende waffenrechtliche Erlaubnisse, die ihnen den Import erlauben !!
    Außerdem werden bei Serienzulassung ein paar Test-Waffen des zu importierenden Typs vom Händler an ein Beschussamt geschickt, wo diese geprüft werden und am Ende die Zulassung (:F:) erteilt wird.
    Der legale Eigenimport ist auch möglich, die erworbene Waffe [die bereits so umgebaut sein muss, dass sie dem deutschen Gesetz entspricht!!! ] muss direkt an ein Beschussamt geliefert werden. Dort wird eine Einzelabnahme gemacht und ein :F: erteilt, du kannst die Waffe dann dort abholen.
    [Vereinfachte Beschreibung, ausführliche Berichte finden sich im Forum]
    Das ganze wird deutlich mehr kosten, als wenn du hier in DE kaufst. Das lohnt sich nur für sehr selten oder garnicht in DE angebotene Airsofts- vor allem also japanische Sammlerwaffen


    Übrigends können Haftstrafen durchaus bei Erstverstoß verhängt werden.
    Der Zoll findet alle unerlaubten Waffensendungen. Und dies wird auf jeden Fall strafrechtlich verfolgt (Richtig so ! :thumbup: )

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (18. Dezember 2010 um 12:38)

  • Ist das ein "Troll" :huh:

    theduke:
    Übrigens, die Einzelabnahme für Privatpersonen gibts auch nicht mehr.
    Man muss über einen Händler importieren, wenn man was ausgefallenes will - das kostet dann aber auch entsprechend Kohle...

  • Alles vollkommen richtig.
    Du kannst allerhöchstens innerhalb der EU ASG's bestellen, aber ein gewisses Restrisiko durch den Zoll bleibt bestehen (Stichprobenkontrolle).
    Außerdem besitzen diese ASG's keine -Kennzeichnung und können Full-Auto schießen, was illegal ist.
    Mit einer solchen ASG kannst du letztendlich nichts machen, weil du auf keiner seriösen Veranstaltung mispielen kannst und die meisten Teams
    werden da sicher auch protestieren. Und verkaufen kannst du sie auch nicht legal. Musst sie also bis ans Lebensende behalten oder verschrotten,
    auch wenn sie noch funktioniert.

    Investier lieber den - zugegeben höheren Preis gegenüber dem Ausland - und respektiere das Gesetz.

  • Wenn es um ein Modell geht das man in Deutschland überhaupt nicht bekommt kann man folgende Wege gehen:

    -Man geht zum Büma und fragt ihn ob der für einen den Import erledigt plus dem Prozedere für die Einzelabnahme beim Beschussamt.

    oder

    -Man beantragt beim Ordnungsamt eine Genehmigung für einen Einzelimport, was das kostet weiß ich nicht. Dazu kommen aber auf jeden Fall noch die 120€ vom Beschussamt für die Einzelabnahme.

    Was aber auf jeden Fall beachtet werden muss, ist dass die Waffe nicht vollautomatisch schießt....am besten schon im Ausland erledigen lassen.

    Anders gehts nicht, wenn du erwischt wirst bist du so dran als wäre es eine scharfe Waffe!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • -Man beantragt beim Ordnungsamt eine Genehmigung für einen Einzelimport, was das kostet weiß ich nicht. Dazu kommen aber auf jeden Fall noch die 120€ vom Beschussamt für die Einzelabnahme.

    Wie oben schon gesagt, nach meinem Kenntnisstand gibt es diese Möglichkeit nicht mehr...
    Wäre mal schön wenn dies jemand hier bestätigen bzw. am liebsten entkräften könnte?!