K98 Salut Wo darf man damit überhaupt Schiessen?!

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.024 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. November 2010 um 22:27) ist von Stealh Runner.

  • Guten Abend,

    Wie die Überschrift schon angibt ist meine Frage wo darf ich eigentlich mit dem K98 Salut schiessen?

    Nur im meinem Garten? auch wenn ich den kleinen Waffenschein habe?

    Mit Freundlichen Gruß

    Kradmelder

  • Der Kleine Waffenschein gilt ausschliesslich fuer PTB-Waffen, nicht fuer Salutwaffen!
    Er berechtigt nicht zum Fuehren einer Salutwaffe ausserhalb des befriedeten Besitztums.

    Gruss
    pak9

  • Guten Abend,

    Vielen Dank.

    Also berechtigt mich der kleine Waffenschein nur eine PTB-Waffe zu führen und nur im Notfall einzusetzen, und NICHT am Slyvester außerhalb meines Gartens zu schiessen?

    Mfg
    Kradmelder

  • Guten Abend,

    Vielen Dank.

    Also berechtigt mich der kleine Waffenschein nur eine PTB-Waffe zu führen und nur im Notfall einzusetzen, und NICHT am Slyvester außerhalb meines Gartens zu schiessen?

    Mfg
    Kradmelder


    Ganz genau,leider :thumbdown:

  • Guten Abend.

    Versteh einer mal die Gesetze aber nun weiß ich 100 % bescheid vielen Dank.

    Nun frage ich mich was spricht dagegen wenn man einen kleinen Waffenschein hat sich am Sylvester raus auf einer großen Wiese stellt und seine Leuchtkörper hochschiesst wie andere ihre Raketen?! ?(

    Muss man das verstehen?

    Mfg

    Kradmelder

  • @ Kradmelder:

    so ist es!
    Aber das Silvester-Schiessen mit PTB-Waffen wird als Brauchtum meist zugelassen. Wird oertlich unterschiedlich gehandhabt. Meist wird nichts angekuendigt aber auch nicht eingeschritten. Manche Behoerden erlassen und veroeffentlichen fuer ihren Zustaendigkeitsbereich eine Ausnahmegenehmigung.
    Im Zweifel wuerde ich wegen PTB-Waffen bei der zustaendigen Behoerde anfragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Gruss
    pak9

  • Guten Abend,

    Vielen Dank! werde ich den mal lieber tun bevor das Ärger gibt :thumbdown: .


    Andere Frage wenn ich einen Kleinen Waffenschein habe und ich möchte die PTB Waffe bei mir führen wie ist das legal?
    Muss sie verdeckt sein? oder sichtbar?

    Ich weiß es passt nicht mehr sehr zur Überschrift des Thread aber dafür wollte ich auch keinen neuen aufmachen :D

    Mfg
    Kradmelder

  • Langsam:
    Wie schon richtig erwähnt, ist der KWS eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe mit Kennzeichnung PTB im Kreis. Der KWS ist keine Schießerlaubnis.
    Jedes Schießen mit allen (!) Schusswaffen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ausnahmen sind in § 12 WaffG genannt:

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    ...
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    Also - schießen mit Schusswaffen < 7,5 Joule auf befriedeten Grund
    schießen mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

    Führen darf man einen Salutkarabiner nicht, auch nicht mit KWS. Man muss ihn sogar in einem verschlossenen Behältnis transportieren, wenn er das Grundstück verlässt.

    Nachtrag: Einige KWS werden mit der Auflage des verdeckten Führens belegt. Dennoch ist das verdeckte Führen dringend ratsam.

  • *Ironie ein* Wenn du zu wenig Aufmerksamkeit hast, kannst du die SSW an einer Kette um deinen Hals tragen. Während des Spazieren gehens bist du dann der Eyecatcher schlechthin :D *Ironie aus*

    Aber mal im ernst. Natürlich kannst du sie auch sichbar führen. Wegen dem oben genannten Beispiel würde ich das aber ehr lassen.

  • Hi!

    Nochmal zum schiessen mit Salutwaffen:

    Sollte Dich jemand dabei ärgern wollen und die Polizei rufen dann gelangst Du unter Umständen an Polizeibeamte die aus Unwissenheit das PTB-Zeichen suchen,nicht finden und die Flinte mitnehmen.

    Wenn Du dann noch an einen pingeligen Staatsanwalt geräts der das Waffengesetz auswendig gelernt hat kann es düster aussehen da Salutwaffen (Zitat Waffengesetz) "1.5 veränderte Langwaffen, die zu Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind (Salutwaffen)"sind.
    Also nüchtern betrachtet musst Du beim schiessen damit gerade einen Film über Silvester drehen oder mindestens Fotoaufnahmen dabei machen. ;)


    Gruß,
    Rene'

  • @ Kradmelder:

    mit dem Kleinen Waffenschein darfst Du eine PTB-Waffe fuehren.

    Manche Behoerden erteilen den KWS mit der Auflage, dass die Waffe nur verdeckt gefuehrt werden darf.

    Die meisten KWS enthalten diese Auflage nicht.
    In diesem Fall darfst Du sie rein waffenrechtlich betrachtet theoretisch offen fuehren. Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften, die hier greifen. Damit kann es in der Praxis Probleme geben.

    Der gesunde Menschenverstand verlangt m. E. unbedingt verdecktes Fuehren.

    Gruss
    pak9