Interessant, wie kommst Du zu dieser Aussage? Das Waffg. spricht explizit nicht von Taschenlampen sondern von Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren). Wie kann also eine Batterielampe ohne Batterien etwas beleuchten, wenn sie nicht leuchten kann?
Wenn man so argumentiert, dürften ungeladene Waffen auch nicht als Waffe zählen...