Import von wesentlichen Softair-GBB-Waffenteilen

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 12.730 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2010 um 13:31) ist von LuckyJack.

  • Ich hätte dann mal eine Frage: Wenn ich z.B. dieses Metal Kit http://shop.ehobbyasia.com/accessories/pi…e-50-black.html kaufen wollte und ich das importiere, dürfte ich das importieren und besitzen aber nicht einbauen? Habe ich das so richtig verstanden? Solange ich es zuhause liegen hab und nicht einbaue kann mir niemand etwas, da ich ja keine illegale Waffe herstelle oder umbaue? Ist das so richtig? Entschuldigt meine Unwissenheit ich habe noch nie sowas importiert.
    MfG Lukas

    FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen.
    FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen.
    FSK 18: Beide bekommen das Mädchen.

  • Solange ich es zuhause liegen hab und nicht einbaue kann mir niemand etwas, da ich ja keine illegale Waffe herstelle oder umbaue? Ist das so richtig? Entschuldigt meine Unwissenheit ich habe noch nie sowas importiert.
    MfG Lukas

    Das Griffstück ist bei Kurzwaffen leider wesentliches Waffenteil, also schlechtes mojo. Outer barrel und verschluss würde aber klapen.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • *seufz* Wenn es nicht schon so oft hier geschrieben wäre, alle 2-3 Wochen taucht die Frage auf...
    Es handelt sich um Teile für eine freie Waffe. Alle dafür bestimmten Teile sind dieser gleichgestellt und damit frei erwerblich und besitzbar. Ein- und Umbau nur durch dafür authorisierte Personen, liegt eine Leistungs- oder Funktionsveränderung vor, muß diese neu abgenommen werden.
    Beim Import ist das Markenrecht zu beachten: Manche "Plagiate" mit aufgebrachten Markennamen hält der Zoll ein.
    Keine Rechtsauskunft und lediglich eine persönliche Meinung; wer es genau wissen will, fragt den Anwalt seines Vertrauens.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • Stimme Flitzebogen zu.
    Softairs sind freie Waffen, also gilt dieses auch für alle Ersatz-, Tuning- und Umbauteile.
    Es gibt bei Softairwaffen KEINE wesentlichen Teile im Sinne das WaffG!

    Auch das selbstverständlich keine bindene Rechtsberatung, sondern persöhnliche Interpretation.

    mMn spricht also nichts gegen den Import des Teilesatzes lieber "Dogeobsen".

    Allerdings musst du damit rechnen, dass der Zoll dich persöhnlich antanzen lässt, und du erklären musst, wofür du den Satz eigentlich haben möchtest. Und ob die dir abnehmen, dass du die Teile dann nur zu Hause rumliegen haben willst, steht auf nem anderen Blatt Papier. ;)

    Grüße

  • Hallo, wie einige bereits gelesen haben ist von meiner GHK das Nozzle gebrochen. Nun brauche ich Ersatz, und Ko&Ze hat nix auf Lager. Bleibt wohl erstmal nur Eigenimport wenn der überhaupt legal währe. Ich möchte mir von RA-Tech den Complete Boltcarrier bestellen und die Hop-Up Chamber. Gegebenfalls noch einige GBB Magazine.

    http://shop.ehobbyasia.com/catalogsearch/…ch+GHK&x=18&y=9

    Da es sich ja quasi bei dem Complete Boltcarrier um DAS GBB Relevanteste Bauteil handelt, darf ich das so einfach Importieren?

    GrEeTz

  • Na sicher darfst du es importieren.

    ALLERDINGS:

    Da du offensichtlich die Absicht besitzt, es einzubauen, weise ich dich vorsorglich drauf hin, dass der EINBAU verboten ist.
    Selbst, wenn dein neues Nozzle die Leistung MINDERN würde, wäre es eine Straftat.

    Grüße

  • Also das mit dem Metal Kit war nur ein Beispiel aber trotzdem danke für die Antworten.
    MfG Lukas

    FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen.
    FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen.
    FSK 18: Beide bekommen das Mädchen.

  • Ich war heute Morgen bei unserer Waffenbehörde. Der gute Mann meinte erst er hätte da keine Erfahrung, aber er sähe da auch kein Problem drinne. Er rief schnell einen Kollegen aus Giessen an, und dieser lass mir dann einen mir Bekannten Text vor. Der selbe Text wie er am Anfang des Topics zu finden ist.