Rechtslage über Zwillen (Schleudern)

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 22.441 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juli 2012 um 21:57) ist von klertar.

  • auch wenn Du ein engefriedetes Grundstück hast, so sei bitte vorsichtig dort mit einer guten Zwille zu schießen, da die Querschläger noch viel Energie haben und unkontrolliert Schaden anrichten können. Also lieber in den Wald gehen (abseites der Wege) und hinter den Zielen eine Decke oder Tuch aufhängen.


    Das kann ich nur bestätigen....
    Das arme Fenster.
    War ein glatter Durchschuss und 300 Euro weniger.

    Naja auf Fehlern lernt man.