Böker Specialist - Führverbot ?

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 783 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. August 2010 um 16:44) ist von Schnurbel.

  • Bis 12cm Klingenlänge bei FESTstehenden Messer ist vollkommen legal zu führen.
    Nur es kann dem Messer Waffeneigenschaften angesprochen werden, welches es illegal zu führen machen.
    Liegt in den Händen des Beamten der dich kontrolliert.

    Fazit Böker Specialist : führbar.

    mfg master

    Dass ihr Menschen, rief ich aus, um von einer Sache zu reden, gleich sprechen müsst:
    Wisst ihr mit Bestimmtheit die Uhrsachen zu entwickeln, warum sie geschehen musste?
    Hättet ihr das, ihr würdet nicht so eilfertig mit euren Urteilen sein.

    frei nach -Goethe-

  • Hallo NickK,

    wie Du dem von muffrikaner verlinkten Text entnehmen kannst, ist die Lage grundsätzlich unübersichtlich und voller Definitionslücken. Dem Gesetzestext nach kannst Du das Nealy hierzulande problemlos führen (feste Klinge <12cm). Das einzige was etwas unsicher sein könnte ist die Klingenform - so weit ich weiß macht aber auch die Tanto-Form noch keine "Hieb- und Stoßwaffe" daraus. Mit dem daneben abgebildeten Nealy Escort wärst Du ganz auf der sicheren Seite.

    Ungeachtet der rechtlichen Einordnung der Messer ist noch zu beachten, daß Du auf öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen etc. sowie in den neuerdings modernen "Waffenverbotszonen", z.B. auf der Reeperbahn in Hamburg, keinerlei Messer dabeihaben solltest.

    Und dann gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit, daß ein eventueller, Dich und dein Messer kontrollierender Ordnungshüter mit der Rechtslage nicht vertraut ist und irgendwelche Hörensagen-Kriterien anwenden will. Das hat natürlich keinen rechtlich bindenden Charakter, kann aber zu Verdruß führen.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.