Klage gegen Gebühren für Waffenkontrollen

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.263 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2010 um 13:29) ist von Jeri Ryan Fan.

  • Tja, wenn man hier einmal als Politiker reinschauen würde, würde man nicht nur wissensmässig schlauer, nein, man bekäme noch Vorschläge bzgl. Steuereinnahmemöglichkeiten und und und.


    Waidmannns Heil, Andreas, wie sagte es ein grosser russischer Politiker: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

    Ein Hund gilt dann als wildernd wenn die Nase am Boden und aus dem Sicht- und damit Gewaltbereich seines Herrn ist oder eben wie bei dir schon wildernd am Wild ist.

    Tja, man sollte dem Herrn das Wildbret und sogar die Patrone in Rechnung stellen, denn Fakt ist dieser Bock kann sich nicht mehr vererben!!

    Vielleicht lernen dann die Hundebesitzer kräftiger Hunde diese an der Leine im Wald zu führen. Aber das ist eine andere Baustelle....


    Zurück zum Thema:


    Die Kontrollen sollte max. 50,- Euro kosten, wenn es insgesamt zu Kontrollen im Gaststättengeerbe und ebenfalls Kosten für Kontrollen gezahlt werden müssen.

    Anderfalls lieber Staat, da du vom Volke gewählt bist, hast du dich Volkes Willen zu beugen....


    Gruss


    Thomas

  • Ich will mal ein wenig Licht reinbringen....

    Ich sprach mit jmd. der selber in einem Bereich des Ordnungsamt arbeitet und selber mit dem Thema auch was zutun hat.

    Er selbst wurde schon kontrolliert und es kostete ihn nix, bei einem anderem auch nix.


    Er sagte das ist ganz einfach. Die Kontrolle ist ja letztlich Staatssache. Ist was zu beanstanden kostet es Geld.
    Falsch ist es dann dem Kontrollierten einfach eine Quittung die er zu zahlen habe in den Hand zu drücken.
    Das Recht eines jeden Kontrollierten sei es, die einzelnen Posten aus denen sich der Betrag zusammensetzt aufgelistet zu bekommen.


    Kann jetzt aber auch sein, dass hier eine solche Rechstsklarheit herrscht aber in anderen Ämtern eine Unsicherheit.