Tja, wenn man hier einmal als Politiker reinschauen würde, würde man nicht nur wissensmässig schlauer, nein, man bekäme noch Vorschläge bzgl. Steuereinnahmemöglichkeiten und und und.
Waidmannns Heil, Andreas, wie sagte es ein grosser russischer Politiker: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Ein Hund gilt dann als wildernd wenn die Nase am Boden und aus dem Sicht- und damit Gewaltbereich seines Herrn ist oder eben wie bei dir schon wildernd am Wild ist.
Tja, man sollte dem Herrn das Wildbret und sogar die Patrone in Rechnung stellen, denn Fakt ist dieser Bock kann sich nicht mehr vererben!!
Vielleicht lernen dann die Hundebesitzer kräftiger Hunde diese an der Leine im Wald zu führen. Aber das ist eine andere Baustelle....
Zurück zum Thema:
Die Kontrollen sollte max. 50,- Euro kosten, wenn es insgesamt zu Kontrollen im Gaststättengeerbe und ebenfalls Kosten für Kontrollen gezahlt werden müssen.
Anderfalls lieber Staat, da du vom Volke gewählt bist, hast du dich Volkes Willen zu beugen....
Gruss
Thomas