Eigeneinfuhr von Waffen ohne F

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.108 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2003 um 14:48) ist von DOGS.

  • mal angenommen, man möchte aus russland eine Lufdruckwaffe z.b. die MP 514K Small-Size Air Rifle selber einführen und für ein :F: prüfen lassen geht sowas irgendwie ?

    Einmal editiert, zuletzt von DOGS (28. Januar 2003 um 22:05)

  • hi dogs,

    der import ist illegal, wenn man als normalbürger eine solche waffe, selbst wenn sie unter 7,5 joule hat, einführt.
    du kannst allerdings eine solche waffe zum büchsenmacher deines vertrauens geben. dieser testet dann die V0 und ob möglichkeiten zur manipulation vorhanden sind. wenn du glück hast bekommst du dann ein :F: gestempelt. ich würde mich deshalb vorher beim büchsenmacher mal erkundigen.

    ich weise nochmal darauf hin, dass der import illegal ist, wenn man kein büchsenmacher oder ähnliches ist.

    gruss,
    florian

    Einmal editiert, zuletzt von flo (28. Januar 2003 um 23:07)

  • Das Teil wird beim Zoll (den da mußt du es melden) zuerst mal als nicht freie Waffe betrachtet. Das heißt du hast dann 2 Wochen Zeit das Teil auf einer vorhandenen WBK eintragen zu lassen.
    Schafst du es in diesen 2 Wochen ein F für die Waffe zu bekommen( Umbau auf 7,5 J, und das Teil amtlich zum Beschuß vorzulegen) Hast du gute Karten.
    Nur erstens würde das nie in der angegebenen Frist klappen, und zweitens würde dich das ein schweine Geld kosten. Schaffst du keine der 2 Lösungen, ist es illegaler Waffenbessitz.
    Fazit : Auf legalem Wege ist dies für eine Privatperson ohne WBK oder ohne Verbringungsbescheinigung, so gut wie unmöglich.
    Jeder andere Weg ist, wenn du erwischt wirst, ein Verstoß gegen das Waffengesetz, und wird wie ja bekannt, nicht zu knapp bestraft.

  • ...auf jeden Fall sollte die Einfuhr von Druckluftwaffen ohne :F: nach Deutschland einem authorisierten Fachhändler überlassen werden! Alles andere bringt nur Scherereien mit sich.

    Selbst das selber anmelden am Zoll kann schon zu einem riesigen Problem werden, denn man hat die Waffe ja bereits unzulässiger Weise auf deutschen Boden verbracht. Ruck-zuck kann durch die Aktivitäten eines übereifrigen Zöllners die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen werden. Und spätestens dann ist Schluss mit lustig. Die Beschlagnahmung der Waffe ist dabei nur das Vorspiel! Ich kenne da einen Fall, der hat solches Ungemach heraufbeschworen!! :))

    gunimo

  • Mit WBK ist das kein Problem und vollkommen legal.
    Vorausgesetzt du kannst für den Eintrag ein Bedürfniss nachweisen, sonst nützt dir die WBK auch nichts

    Einmal editiert, zuletzt von R*** (28. Januar 2003 um 23:31)