hey, ich wollte mal fragen ob dieses "Messer" erlaubt ist?
http://www.klingenladen.com/product_info.p…roducts_id=1861
Was meint ihr?
Und ich wollte auch noch fragen ob schon jemand mit dieser internetseite Erfahrungen gemacht hat (also gute oder schlechte)?
Beste Grüße
ist das "messer" erlaubt?
Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.639 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Auch wenn ich hier nicht der Mensch bin der sich gut mit Messern auskennt, ich denke mal nicht es sieht einem Schlagring zu ähnlig
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naja icjh wüsste nicht warum es nicht erlaubt sein sollte, man darf auch Karabiner bei sich haben
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wenn du das Teil als Schlagring benutzt, dann kauf genügend Ersatzfinger mit ...
Es gibt keinen Grund, warum das Messer illegal sein sollte, vor allem schon wegen seiner Grösse ...
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Meiner meinung nach SCHWACHSINNIG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
gruss
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Zitat
Original von steyruserlp10
Meiner meinung nach SCHWACHSINNIG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1gruss
Danach hat dich aber keine gefragt! Also Klappe Herr Meinung.
Also greif bei den Messer ruhig zu wenn du es haben willst. Definitiv auch legal zu führen
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danke für die antworten! ich war mir nicht sicher, denn ich wusste nicht, ob es vielleicht auch unter die kategorie "kreditkartenmesser" fallen könnte!
Wie schon gesagt, ich habe hier nicht nach dem nutzen gefragt und/oder nach der subjektiven meinung. ich denke es gibt hier viele leute, die einfach ein interesse am sammeln von messer haben und wenn sie fragen zu mehr oder weniger "nützlichen" messern haben, sollte diese auch gestellt werden können!
ich möchte das messer nicht als schlagring benutzen... -
in eine Messersammlung gehören auch skurile Messer.
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Ich habe heute ein rieseiges Damast Bowiemesser bekommen.
Das hat sicherlich keinen praktischen nutzen für mich, außer, dass es todgeil aussieht -
so sehe ich das auch - jeder so wie es ihm gefällt!
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Um ganz sicher zu gehen kannst Du ja mal beim Händler nach den rechtlichen Grundlagen für dieses Messer fragen. Evtl. gibt es einen Feststellungsbescheid vom BKA. Oder frag mal beim Forum Waffenrecht. http://www.fwr.de
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Wie war das mit Faustmessern ?
Und sog. Skinner in D nur erlaubt für lederverarbeitendes Gewerbe ?
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Faustmesser nur mit Sondergenehmigung. Eben für lederverarbeitendes Gewerbe und Jäger.
Für Skinner gibts keine Beschränkung.
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Also als sogenanntes „Last Resort“ für die SV finde ich es gar nicht schlecht, vorausgesetzt, man findet eine Montagemöglichkeit, um es leicht ziehen zu können. Vor allem ist es wohl sehr entwendungssicher.
Zumindest dürfte jedem Richter klar sein, dass es sich hier nicht um ein Messer handelt, das auf Angriff ausgelegt ist.
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Wenn du etwas ungewöhnliches suchst, kann ich dir auch das hier empfehlen. Bei dem Design wundert es mich wirklich, dass es nicht unter Schlagring fällt (dünne Finger vorausgesetzt). Ist sehr leicht und mit abmontiertem Clip auch was für die Jackentasche.
Schönes Wochenende,
dagger
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Ähm, welches denn?
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Ist der Hand wsl nicht gut genug angepasst. Sieht sehr unbequem zum schlagen aus und die Hand wird nicht nach innen hin gestützt.
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Stimmt, ist nur ein Bügel über den Fingern. Ich habe auch nicht behauptet, dass es ein Schlagring ist oder als solcher zu benutzen sei. Ich habe mich anfangs nur gewundert, das hier das BKA kein Veto eingelegt hat.
Gruss,
dagger
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ja die aufmachung des messers ist wirklich mal was anderes - danke für den tipp - ich stehe auf solche ungewöhnlichen messer. man könnte ja fast nen eigenes thema für "ungewhnliche messer aufmachen, denn da gibts bestimmt richtig schöne teile...