mit signalstift comet erwischt

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 19.345 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2010 um 21:35) ist von 5-atü.

  • das heißt du hast die dinger wiedergeladen...
    und ich glaube das is in deinem fall sogar ilegall
    und soweit ich das noch im kopf habe hatten wir das grad erst letzens hier in einem thema


    gruß pyro2k

  • Das hört sich nach Wiederladen von bereits einmal abgeschossenen Signaleffekten an. Und das kann durchaus sehr teuer werden.

  • Sorry aber nach dem Ersten mal hätte es Dir doch wirklich eine Warnung sein
    müssen oder :new16:

    Und jetzt hamse dich wieder erwischt kurz hintereinander mit ein und dem
    selben schmarn.

    Wenn die Kripo deine Daten abgleicht und feststellt das Du mit ein und dem selben
    Ding schon mal erwischt worden bist und das noch nicht mal 4 wochen her ist
    kommt auch noch das wörtchen VORSATZ dazu und das wird ,
    falls den wirklich ein verfahren eröffnet wird, dem Staatsanwalt überhaupt nicht schmecken und sauer aufstoßen.

    Drück Dir beide Daumen das es glimpflich für dich ausgeht wirklich
    aber ich hab da meine ganz großen Zweifel daran.

  • Evtl leider doch, da diese Dinger nunmal auch erst ab 18 Jahren sind, Schreckschuss Munition, sowie Pyrotechnische Munition mit Abgefeuert wird, zudem müssen diese in DE eine PTB Nummer haben.

    Mal abgesehen davon, das bereits das Böllern vor Silvster mit bis zu 500 Euro geahndet werden kann, könnte es auch nicht grade für dich billig werden, da du wiederholungstäter bist.

    Es hätte anderes ausgesehen, wenn du auf deinem Befriedetem Besitztum es abgefeuert hättest.

    Was am Ende raus kommt hängt allerdings vom Staatsanwalt und Richter ab.

    MFG
    Canny

    http://www.polizei-nrw.de/wasserschutz/I…chifffahrt.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Cannyblue (29. Dezember 2009 um 21:47)

  • Komisch was so manchen hier passiert,ich hatte noch nie Ärger mit so was,vieleicht weil ich bevor ich sowas mache lieber 100 mal darüber Nachdenke und es dann doch nicht mache weil es mir zu unsicher ist.
    Aber wenn man erwischt wird und gerade so mit einem blauen Auge davon kommt,es 2 Tage nachher wieder macht,so dumm kann man gar nicht sein!Ich hätte nach dem ersten Besuch der Herren in Grün das Teil die nächsten 2 Jahre nicht mehr Angefasst.

    Das Strafmaß richtet sich bestimmt auch nach deinem Alter,Jugendstrafrecht oder wenn du schon 21 bist dann Erwachsenen Strafrecht.

  • Wenn es eine Straftat ist geht es vor den Richter.Mit 20 gilt glaub ich noch Jugendstrafrecht.
    Ich kenne mich aber nicht so gut aus!Ob das jetzt nur eine Ordnungswiedrichkeit oder Straftat war.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (29. Dezember 2009 um 22:18)

  • Nabend gargamels_nase

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das du eine Hausdurchsuchung über dich ergehen lassen musst.
    Wen du jetzt Vs und polnisches Feuerwerk bei dir gehabt hättest würde ich das eher annehmen aber so extrem ist der Tatbestand ja auch nicht um gleich ne ganze Wohnung zur durchsuchen .
    Sicher bin ich natürlich nicht dies ist nur meine persönlich Einschätzung.

    Gruss Twin

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

  • Zitat

    Original von wildlife
    Also Pyros schieße ich pers. nur Silvester wenns erlaubt ist.

    Denke mal ggf. wirds Verfahren wegen Geringfügigkeit meist eingestellt, kleine Strafe Geld oder Arbeit, paar tagessätze könnten folgen.

    Ja, grade bei Waffen und Sprengstoff verstehen die keinen Spass (zu Recht) - solltest Dich ggf. auf eine HD einstellen aber denke eher nicht sonst wären die schon dagewesen.

    Warum machst Du auch sowas ? ??? :new16:

    klasse 1 , ratter cometbanger signalsterne , darfste das ganze jahr über verschießen !

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Du hast also, wenn ich recht verstanden habe, auf eigenen Grundstück ( Eigentümer / Mieter ) geschossen - wenn die Pyros das Grundstück nicht verlassen haben, sprich die Hülsen auf dem Grundstück runtergekommen sind, ist dahingehend alles OK - haben die Hülsen das Grundstück verlassen, hast du damit tief ins Klo gegriffen.

    Du hast die abgeschossene Einwegmunition für den Signalgeber wieder mit einer 6 mm Platzpatrone und einem Pyro neu geladen = illegale Munitionsherstellung = Straftat = noch viel tiefer ins Klo gegriffen.

    Dazu kommt, daß du vor 2 Wochen wegen des gleichen Deliktes schon mal auffällig wurdest und mit Sicherheit ( auch, wenn du es nicht verstanden hast / du es nicht geistig verarbeiten konntest ) belehrt wurdest = Wiederholungstäter.

    Unter dem Strich kannst du nur beten, das sich ein Gericht damit befassen wird, was dir deine Jugend zugute hält und es mit einer Jugendstrafe, welche als Bußgeld, Haftstrafe auf Bewährung oder ähnlich bewenden lässt. Haftstrafe ist aber unter Umständen auch möglich.
    Warte die Vorladung ab und dann sofort ab zu einem guten Anwalt, den wirst du mit Sicherheit bitter nötig haben.

    Das ist meine Einschätzung anhand der Einlassungen des Threadstarters - kann auch ganz anders kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (29. Dezember 2009 um 23:09)

  • Ich gehe mal davon aus, daß das Teil eine PTB-Nummer hat. Wird dann nicht der kleine Waffenschein dafür Pflicht, oder vertue ich mich da? Im Grunde hat es ja die gleiche Funktion wie eine SSW.

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Also wenn man einmal erwischt wird und macht das dann ein zweites mal.............brauch ma nicht weiter reden.

    Natürliche selektion.

    Manche raffens einfach nicht.

    Aber warum wurdest du damit erwischt, diese Frage stell ich mir schon ehr. Wohnst du mitten in der Stadt oder was ist da los?

    Hier bei mir in der ländlichen Gegend juckt es keine Sau wenn du mit sowas rumballerst, müsste doch woanderst genau so sein.........oder täusch ich mich da?

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Tony22
    Wo wohnst du denn? in Österreich ist das ding ja erlaubt, in Deutschland ein verbotener Gegenstand.

    Nö, ist es nicht...nicht einfach irgendwas in die Welt setzen...die Dinger sind immerhin PTB abgenommen, und zwar alle! Und zwar nach §8 Beschussgesetz, also dem gleichen Paragraphen nachdem SSWs geprüft werden.

    Das sind Notsignalgeber, die sind immer in länglicher Stiftform....gab sowas auch von ERMA:

    erma sg67e

    Da wird dann eine spezielle Kartusche vorn angebracht, die enthält Leuchtkugel und Platzpatrone in einem. Der Stift selber enthält keinen Lauf, sondern nur den reinen Zündmechanismus um die Platzpatrone zu zünden. Da ist nix anderes drin als ein Schlagbolzen mit Feder mit Plastikgehäuse und vorn wird halt der "Pyro" mit integrierter 6mm Platzpatrone eingesteckt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die Frage wurde von Vogelspinne schon angeschnitten: Schussabgabe auf eigenem befriedeten Grundstück - Kein KWS erforderlich / Ausserhalb KWS erforderlich. (Wobei ich immer noch nicht ganz sicher bin, mit was er geschossen hat. Zugelassener Signalstift mit PTB, oder Irgendetwas ohne PTB)

    Allerdings schreibt der Threadstarter selbst, dass er beim 2. Erwischt werden vor seiner Türe/auf seinem Hof geschossen hat. Nach 2 Minuten stand die Kripo Hinter ihm!? Auf einem befriedeten Grundstück Hinter ihm? Irgendwie nicht nachvollziehbar.
    Wenn ich aus dem Haus in meinen Hof trete (wenn ich einen hätte ;) ), und der Hof befriedet/umzäunt ist, wo kommen dann nach 2 Minuten Kripo-Beamte her, die plötzlich Hinter mir stehen?
    Wobei man vermutlich den KWS wegen einer Ordnungswiedrigkeit vernachlässigen kann. Sollte er wirklich Munition wiedergeladen haben, ohne eine Befähigung/Erlaubnis dafür zu besitzen, wird das evtl. die höhere Strafe nach sich ziehen.

    Aber Grundsätzlich: Egal was Wir hier vermuten, Nachdem die 2 Vorkommnisse von der Polizei erfasst/regestriert wurden, geht sicher ein Mitteilung an díe Staatsanwaltschaft. Die entscheidet dann weiter!