das heißt du hast die dinger wiedergeladen...
und ich glaube das is in deinem fall sogar ilegall
und soweit ich das noch im kopf habe hatten wir das grad erst letzens hier in einem thema
gruß pyro2k
Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 19.345 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
das heißt du hast die dinger wiedergeladen...
und ich glaube das is in deinem fall sogar ilegall
und soweit ich das noch im kopf habe hatten wir das grad erst letzens hier in einem thema
gruß pyro2k
Das hört sich nach Wiederladen von bereits einmal abgeschossenen Signaleffekten an. Und das kann durchaus sehr teuer werden.
ZitatOriginal von gargamels_nase
für die leerhülsen wo man die pyros reinsteckt, brauch man platzpatronen
6mm flobert
Auch das Thema hatten wir kürzlich:
Leerhülsen für Notsignalgeber (Signalstift)?
ja nur ist das keine schreckschusswaffe sondern ein signalstift.
ich kann in keinem gesetz lesen, dass dies mit einer ssw zu vergleichen ist.
Was macht man mit einem Signalstift?
Und was macht man mit einer Gaspistole (u.a.)?
Na, fällt dir was auf?
es geht ja auch drum das die aufsätze muntion sind
und die darfst du nich wiederladen
auch wenn vllt. ganz einfach
gruß pyro2k
Sorry aber nach dem Ersten mal hätte es Dir doch wirklich eine Warnung sein
müssen oder
Und jetzt hamse dich wieder erwischt kurz hintereinander mit ein und dem
selben schmarn.
Wenn die Kripo deine Daten abgleicht und feststellt das Du mit ein und dem selben
Ding schon mal erwischt worden bist und das noch nicht mal 4 wochen her ist
kommt auch noch das wörtchen VORSATZ dazu und das wird ,
falls den wirklich ein verfahren eröffnet wird, dem Staatsanwalt überhaupt nicht schmecken und sauer aufstoßen.
Drück Dir beide Daumen das es glimpflich für dich ausgeht wirklich
aber ich hab da meine ganz großen Zweifel daran.
Evtl leider doch, da diese Dinger nunmal auch erst ab 18 Jahren sind, Schreckschuss Munition, sowie Pyrotechnische Munition mit Abgefeuert wird, zudem müssen diese in DE eine PTB Nummer haben.
Mal abgesehen davon, das bereits das Böllern vor Silvster mit bis zu 500 Euro geahndet werden kann, könnte es auch nicht grade für dich billig werden, da du wiederholungstäter bist.
Es hätte anderes ausgesehen, wenn du auf deinem Befriedetem Besitztum es abgefeuert hättest.
Was am Ende raus kommt hängt allerdings vom Staatsanwalt und Richter ab.
MFG
Canny
Komisch was so manchen hier passiert,ich hatte noch nie Ärger mit so was,vieleicht weil ich bevor ich sowas mache lieber 100 mal darüber Nachdenke und es dann doch nicht mache weil es mir zu unsicher ist.
Aber wenn man erwischt wird und gerade so mit einem blauen Auge davon kommt,es 2 Tage nachher wieder macht,so dumm kann man gar nicht sein!Ich hätte nach dem ersten Besuch der Herren in Grün das Teil die nächsten 2 Jahre nicht mehr Angefasst.
Das Strafmaß richtet sich bestimmt auch nach deinem Alter,Jugendstrafrecht oder wenn du schon 21 bist dann Erwachsenen Strafrecht.
bin 20 und hatte bisher noch nie was mit der polizei am hut.
und wieso redet hier vom richter?
bekomme ich kein brief wo die höhe der strafe drinne steht die ich bezahlen muss?
Wenn es eine Straftat ist geht es vor den Richter.Mit 20 gilt glaub ich noch Jugendstrafrecht.
Ich kenne mich aber nicht so gut aus!Ob das jetzt nur eine Ordnungswiedrichkeit oder Straftat war.
Selbstverständlich wirst Du Post bekommen das ist sicher,
aber allerhöchst wahrscheinlich wird das keine Zahlungsaufforderung sein
sondern eine Vorladung
Nabend gargamels_nase
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das du eine Hausdurchsuchung über dich ergehen lassen musst.
Wen du jetzt Vs und polnisches Feuerwerk bei dir gehabt hättest würde ich das eher annehmen aber so extrem ist der Tatbestand ja auch nicht um gleich ne ganze Wohnung zur durchsuchen .
Sicher bin ich natürlich nicht dies ist nur meine persönlich Einschätzung.
Gruss Twin
ZitatOriginal von wildlife
Also Pyros schieße ich pers. nur Silvester wenns erlaubt ist.Denke mal ggf. wirds Verfahren wegen Geringfügigkeit meist eingestellt, kleine Strafe Geld oder Arbeit, paar tagessätze könnten folgen.
Ja, grade bei Waffen und Sprengstoff verstehen die keinen Spass (zu Recht) - solltest Dich ggf. auf eine HD einstellen aber denke eher nicht sonst wären die schon dagewesen.
Warum machst Du auch sowas ?
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klasse 1 , ratter cometbanger signalsterne , darfste das ganze jahr über verschießen !
Du hast also, wenn ich recht verstanden habe, auf eigenen Grundstück ( Eigentümer / Mieter ) geschossen - wenn die Pyros das Grundstück nicht verlassen haben, sprich die Hülsen auf dem Grundstück runtergekommen sind, ist dahingehend alles OK - haben die Hülsen das Grundstück verlassen, hast du damit tief ins Klo gegriffen.
Du hast die abgeschossene Einwegmunition für den Signalgeber wieder mit einer 6 mm Platzpatrone und einem Pyro neu geladen = illegale Munitionsherstellung = Straftat = noch viel tiefer ins Klo gegriffen.
Dazu kommt, daß du vor 2 Wochen wegen des gleichen Deliktes schon mal auffällig wurdest und mit Sicherheit ( auch, wenn du es nicht verstanden hast / du es nicht geistig verarbeiten konntest ) belehrt wurdest = Wiederholungstäter.
Unter dem Strich kannst du nur beten, das sich ein Gericht damit befassen wird, was dir deine Jugend zugute hält und es mit einer Jugendstrafe, welche als Bußgeld, Haftstrafe auf Bewährung oder ähnlich bewenden lässt. Haftstrafe ist aber unter Umständen auch möglich.
Warte die Vorladung ab und dann sofort ab zu einem guten Anwalt, den wirst du mit Sicherheit bitter nötig haben.
Das ist meine Einschätzung anhand der Einlassungen des Threadstarters - kann auch ganz anders kommen.
Ich gehe mal davon aus, daß das Teil eine PTB-Nummer hat. Wird dann nicht der kleine Waffenschein dafür Pflicht, oder vertue ich mich da? Im Grunde hat es ja die gleiche Funktion wie eine SSW.
Also wenn man einmal erwischt wird und macht das dann ein zweites mal.............brauch ma nicht weiter reden.
Natürliche selektion.
Manche raffens einfach nicht.
Aber warum wurdest du damit erwischt, diese Frage stell ich mir schon ehr. Wohnst du mitten in der Stadt oder was ist da los?
Hier bei mir in der ländlichen Gegend juckt es keine Sau wenn du mit sowas rumballerst, müsste doch woanderst genau so sein.........oder täusch ich mich da?
ZitatOriginal von Tony22
Wo wohnst du denn? in Österreich ist das ding ja erlaubt, in Deutschland ein verbotener Gegenstand.
Nö, ist es nicht...nicht einfach irgendwas in die Welt setzen...die Dinger sind immerhin PTB abgenommen, und zwar alle! Und zwar nach §8 Beschussgesetz, also dem gleichen Paragraphen nachdem SSWs geprüft werden.
Das sind Notsignalgeber, die sind immer in länglicher Stiftform....gab sowas auch von ERMA:
Da wird dann eine spezielle Kartusche vorn angebracht, die enthält Leuchtkugel und Platzpatrone in einem. Der Stift selber enthält keinen Lauf, sondern nur den reinen Zündmechanismus um die Platzpatrone zu zünden. Da ist nix anderes drin als ein Schlagbolzen mit Feder mit Plastikgehäuse und vorn wird halt der "Pyro" mit integrierter 6mm Platzpatrone eingesteckt.
Die Frage wurde von Vogelspinne schon angeschnitten: Schussabgabe auf eigenem befriedeten Grundstück - Kein KWS erforderlich / Ausserhalb KWS erforderlich. (Wobei ich immer noch nicht ganz sicher bin, mit was er geschossen hat. Zugelassener Signalstift mit PTB, oder Irgendetwas ohne PTB)
Allerdings schreibt der Threadstarter selbst, dass er beim 2. Erwischt werden vor seiner Türe/auf seinem Hof geschossen hat. Nach 2 Minuten stand die Kripo Hinter ihm!? Auf einem befriedeten Grundstück Hinter ihm? Irgendwie nicht nachvollziehbar.
Wenn ich aus dem Haus in meinen Hof trete (wenn ich einen hätte ), und der Hof befriedet/umzäunt ist, wo kommen dann nach 2 Minuten Kripo-Beamte her, die plötzlich Hinter mir stehen?
Wobei man vermutlich den KWS wegen einer Ordnungswiedrigkeit vernachlässigen kann. Sollte er wirklich Munition wiedergeladen haben, ohne eine Befähigung/Erlaubnis dafür zu besitzen, wird das evtl. die höhere Strafe nach sich ziehen.
Aber Grundsätzlich: Egal was Wir hier vermuten, Nachdem die 2 Vorkommnisse von der Polizei erfasst/regestriert wurden, geht sicher ein Mitteilung an díe Staatsanwaltschaft. Die entscheidet dann weiter!