Röhm RG 69 / Wie Stahltrommel erkennen?

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 13.600 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2010 um 11:36) ist von pmarinellis.

  • @Vogelspinne
    Naja,ob der Verkäufer kriminell ist oder auch nicht muß erstmal bewiesen werden.
    Könnte ja auch sein das er unwissend vom Vorverkäufer gekauft hat.Die Bilder vom Vorverkäufer sagen eigentlich gar nix.
    Vielleicht hat der die sogar vom davorigen Verkäufer übernommen und selber nichts gemerkt :crazy2:
    Nicht jeder hat den absoluten Durchblick und sieht sofort bei Erhalt der Ware ob da was gewechselt wurde.
    Ganz ehrlich,ich wäre genauso drauf reingefallen und hätte es wahrscheinlich gar nicht gemerkt das da ne andere Trommel verbaut ist.
    Irgendwann hätte ich das Ding dann auch vertickt,wäre ich dann auch kriminell ???
    Fakt ist,das da wohl einiges nicht stimmt,die Frage aber wer dafür verantwortlich ist liegt wohl immer noch im Dunkeln.
    Um so interessanter wäre jetzt die Reaktion des Verkäufers bzw. die Aufklärung der Geschichte.

    Gruß Max

  • Zitat

    Original von broohlyn
    Irgendwann hätte ich das Ding dann auch vertickt,wäre ich dann auch kriminell ???

    Ja, du wärst kriminell, denn du bist gesetzlich verpflichtet, die Eigenschaften von von dir zum Kauf angebotenen Dingen zu kennen. - wenn dir z.B. ein 50 Euro-Falschgeldschein angedreht wird und du merkst es nicht und versuchst damit einzukaufen und die Verkäuferin an der Kasse merkt es, dann hast du dich strafbar gemacht, weil du Falschgeld in Umlauf bringst!
    Praktisch gleich läuft es ab, wenn du eine SSW verkaufst, die illegal m,anipuliert wurde - ob du das wußtest oder nicht, ist irrelevant, relevant ist dem Staatsanwalt da nur, daß du einen verbotenen Gegenstand oder WBK-pflichtige Waffe illegal besessen hast und in Umlauf gebracht hast.

    Es gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

    Und der Verkäufer dieses manipulierten RG 69 wusste um die Manipulation ziemlich sicher, da er einmal einen 2. RG 69 mit Stahltrommel besitzt ( auch bei eGun gekauft ).

  • Fackt ist, du wurdest beschissen.
    Ob nun wissendlich oder unwissendlich das ist eine andere Sache die wir hier nicht klären können.
    Die Ware ist halt nicht das als das sie verkauft wurde.

    Bei der unklaren Lage würde ich das ding aber auch nicht weiter verkaufen.
    Wenn du drauf sitzen bleibst, aus welchen Grund auch immer, solltrst du in erwägung ziehen ca. 40 Euro auszugeben und dir bei Röhm eine Stahltrommel einbauen lassen.
    Die Zinktrommel wirst du bestimmt für 25 bis 30 Euro bei eGun wieder los.
    Dann währe er wieder so wie er sein soll.

    Gruß Christian

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  • Ich habe mich nun mit der Rechtslage in Österreich befasst.

    Euer Beschusszeichen gilt wegen der CIP auch bei uns. Da in der RG 69 aber eine RG 89 Zinktrommel eingebaut wurde ist das eine Änderung, die zu einem erneuten Beschuss verpflichtet. Kennt wer die Abgaben dafür in Deutschland? Hätte gerne ein paar Richtwerte.

    Den Beschuss hat der Verkäufer in Deutschland zu tragen, wenn er diese nach Österreich verkaufen will - was hier der Fall ist.

    Mal sehen ob der Verkäufer diese Kosten übernimmt und ca. 30 EUR Wertminderung zurückerstattet.

  • Zitat

    Originally posted by worlddownfall
    Stahl ist edler....wertet auf....

    Aber Stahl ist einfach DAS Material beim Waffen.

    Stimme ich 100% zu! Eine normale Waffe gehört einfach aus Stahl gebaut (X39CrMo17, 42CrMo4 oder 30CrNiMo8)

    ABER absolut genial sind Waffen aus TiAl6V6 oder Inconel X718.

    Grade Inconel ist einfach nicht zu zerstören. Zugfestigkeiten jensetits der 1400N/mm² und rost????? Praktisch unmöglich da Nickelbasislegierung *lol*

  • Zitat

    Original von Creep0815
    Was bringen die 30€ wertminderung, wenn du dann immer noch ne illegale Waffe hast?

    Wieso

    die Luger 90 hat die gleiche PTB und auch keine Stahltrommel.

    Die Waffe hat eine PTB und wer genau kann wissen oder prüfen, daß sie eine Stahltrommel haben müßte.

  • Zitat

    Original von kurlekurl
    ...die Luger 90 hat die gleiche PTB und auch keine Stahltrommel.

    Wenn du dir einen alten Porsche 911 kaufst, und nach Lieferung bemerkst du, daß da kein 6-Zylinder Boxer drin ist und stattdessen ein 2-Zylinder Boxer aus einem Citroen 2CV6, dann ist das für dich auch in Ordnung, weil es den Porsche 911 als Porsche 912 mit Käfermotor ( 4-Zylinder- Boxer ) gegeben hat - ist ja schließlich auch ein Boxer drin?

    So ungefähr stellt sich die Lage des RG69-Käufers und Threadstarters dar! Ansonsten hilft es, den gesamten thread zu lesen, um zu erkennen, was Stand der Dinge ist! Ein RG 69 hat keine Zinktrommel ab Werk, sondern nur der Abkömmling Luger 90, der eine Zinktrommel des RG 79 drin hat - defacto ist der Luger 90 ein anders beschrifteter RG 79 und ist und war nie ein RG 69 mit Stahltrommel! Zumal dieser Manipulierte die Zinktrommel des RG 89 drin hat, für den die PTB-Zulassung in der Kombination nicht gilt.

    Einfach mal Hirn einschalten, den gesamten Thread lesen und sich mit der Materie auch auskennen, dann erspart ihr uns viele Posts! :aufreg:

  • Scheint bei eGun fast schon zur Gewohnheit zu werden, umgebaute RG 69er zu versteigern. Derzeit ist eine drin, die hat weder Hahn, Abzug noch Trommel aus Stahl. Steht nicht im Angbot, wurde erst nach genauem Nachfragen beim Verkäufer mitgeteilt (wenigstens etwas).

    Also wer ähnlich wie ich auf die RG 69 gekommen ist (wollte langlebigen Revolver mit Qualität, Marke Röhm wurde gewählt, Nachforschungen im Forum, RG 89N hatte schöne Form, Nickelversion gewählt wegen längerer Haltbarkeit, Vergleichsfotos von RG89N und RG69N vernickelt gesehen, RG69N viel feinere Vernickelung, RG69N näher angesehen, PTB 458 gewählt wegen leichterer Pflege und Stahlteile, eGun gesucht - ersteigert) sollte nach Trommelfotos und Stahlteilen nachfragen.
    Finde ich eigentlich eine Schweinerei sowas. Ich könnte das nicht, auch wenn ich in diesem Fall das Opfer bin, weiterverkaufen ohne etwas zu sagen ist für mich undenkbar.

  • Ich denke schon.
    Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst nim die Trommel raus.
    Trommel und Rahmen getrennt ist ja alles legal.

    Gruß Christian

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  • So, habe nun die Antwort der Firma RÖHM bekommen.
    Es ist weder erlaubt eine Stahltrommel in einen RG99, noch eine Gusstrommel in einen RG69 einzubauen!
    Der RG99 wurde ausschließlich nur mit einer Gusstrommel staatlich beschossen und der RG69 ausschließlich nur mit einer Stahltrommel!
    Gleiche PTB hin oder her, mit einer anderen Trommel als staatlich beschossen haben beide KEINE PTB ZULASSUNG mehr!!!!
    Wenn man eine Ersatztrommel aus Stahl für einen RG69 bei der Firma Röhm bestellen(kaufen) möchte, muss man sogar neuerdings die Waffennummer von seinem RG69 mit der 500er PTB angeben, bzw. den Rahmen des RG69 von der alten 400er PTB vorher einschicken!!!!