Mini Signal UZI 9mm ?

Es gibt 127 Antworten in diesem Thema, welches 17.753 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2009 um 18:21) ist von 5-atü.

  • Komisch, aber in dem Waffen-Gesetz Buch, dass ich hier habe ist eine Lieste der Waffentypen, die unter das KWKG fallen. Neben ABC-Waffen sind automatische Waffen vermerkt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard
    Das ist kein Quatsch.
    Unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen vollautomatische Waffen.

    Ja, aber doch keine Schreckschuss-Plempen!

    Wenn man mit einer Fullauto-Schreckschussplempe erwischt würde, würde man nach allgemeinem WaffG verknackt werden (siehe WaffG-Auszug unten). Nur wenn die Waffe in der Kriegswaffenliste steht, kann man auch nach KrWaffKontrG verknackt werden. Und da wird eine SSW wohl kaum drinstehen.


    Hier der Auszug aus dem aktuellen WaffG:

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;

    1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
    1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder [...]

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Tailgunner667
    Wenn man mit einer Fullauto-Schreckschussplempe erwischt würde, würde man nach allgemeinem WaffG verknackt werden (siehe WaffG-Auszug unten). Nur wenn die Waffe in der Kriegswaffenliste steht, kann man auch nach KrWaffKontrG verknackt werden. Und da wird eine SSW wohl kaum drinstehen.

    Ja, theoretisch u. logisch korrekt. Aber erklär´ das mal einem Polizisten (ohne 100%ige Sachkenntnis), der gerade ein M60(Salut/Softair) betrachtet. Da ist sogar FA egal- der denkt nur: "Hab´ich doch letztens bei "Rambo" gesehen - DAS IST GAAAANZ PÖÖÖHSE!" (Kann Kleinstädte vernichten)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam

    Ja, theoretisch u. logisch korrekt. Aber erklär´ das mal einem Polizisten (ohne 100%ige Sachkenntnis), der gerade ein M60(Salut/Softair) betrachtet. Da ist sogar FA egal- der denkt nur: "Hab´ich doch letztens bei "Rambo" gesehen - DAS IST GAAAANZ PÖÖÖHSE!" (Kann Kleinstädte vernichten)

    mfg
    Sascha

    Es ging ja darum, ob eine Fullauto-SSW einen Verstoß gegen das KrWaffKontrG darstellt. Dem ist nicht so. Dass Polizisten teilweise von solchen Dingen keine Ahnung haben, ist ein anderes Thema. Ist aber in diesem Fall auch unerheblich, da Polizisten keine Anklagen erheben. Man kann mit einer Fullauto-SSW (oder Softair) nicht gegen das KrWaffKontrG verstoßen und kann somit auch nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das KrWaffKontrG verurteilt werden, egal, was der betreffende Polizeibeamte sich beim Betrachten der Waffe zusammenphantasiert.

    Gruß,

    Tailgunner

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Tailgunner667

    Es ging ja darum, ob eine Fullauto-SSW einen Verstoß gegen das KrWaffKontrG darstellt. Dem ist nicht so. Dass Polizisten teilweise von solchen Dingen keine Ahnung haben, ist ein anderes Thema. Ist aber in diesem Fall auch unerheblich, da Polizisten keine Anklagen erheben. Man kann mit einer Fullauto-SSW (oder Softair) nicht gegen das KrWaffKontrG verstoßen und kann somit auch nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das KrWaffKontrG verurteilt werden, egal, was der betreffende Polizeibeamte sich beim Betrachten der Waffe zusammenphantasiert.

    Gruß,

    Tailgunner

    Gut, dass wir das geklärt haben.

    Mal wieder OT: Hat jemand einen brauchbaren Header?

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard

    Ja, etwas Ironie ist dabei :crazy2:. Aber ich meine das ernsthaft, dass jeder im Internet gefunden wird.

    Das glaubst Du doch selbst nicht, wenn jemand professionell vorgeht und es keinen Anfangsverdacht mit Überwachung eines bestimmten Anschlusses gibt, dass man jeden zurück verfolgen kann ? Insbesondere wenn Dinge noch übers Ausland laufen.

    Einmal editiert, zuletzt von fly-italo (18. November 2009 um 18:19)