Nein.
Das KWKG gilt nur für Kriegswaffen (unabhängig vom Feuermodus!).
Und da SSW (speziell die fragliche) wohl kaum jemals für militärische Zwecke hergestellt wurden, können sie garnicht in der Kriegswaffenliste stehen.
Stefan
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Nein.
Das KWKG gilt nur für Kriegswaffen (unabhängig vom Feuermodus!).
Und da SSW (speziell die fragliche) wohl kaum jemals für militärische Zwecke hergestellt wurden, können sie garnicht in der Kriegswaffenliste stehen.
Stefan
Komisch, aber in dem Waffen-Gesetz Buch, dass ich hier habe ist eine Lieste der Waffentypen, die unter das KWKG fallen. Neben ABC-Waffen sind automatische Waffen vermerkt.
ZitatOriginal von [RUS] Guard
Das ist kein Quatsch.
Unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen vollautomatische Waffen.
Ja, aber doch keine Schreckschuss-Plempen!
Wenn man mit einer Fullauto-Schreckschussplempe erwischt würde, würde man nach allgemeinem WaffG verknackt werden (siehe WaffG-Auszug unten). Nur wenn die Waffe in der Kriegswaffenliste steht, kann man auch nach KrWaffKontrG verknackt werden. Und da wird eine SSW wohl kaum drinstehen.
Hier der Auszug aus dem aktuellen WaffG:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;
1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder [...]
ZitatOriginal von Tailgunner667
Wenn man mit einer Fullauto-Schreckschussplempe erwischt würde, würde man nach allgemeinem WaffG verknackt werden (siehe WaffG-Auszug unten). Nur wenn die Waffe in der Kriegswaffenliste steht, kann man auch nach KrWaffKontrG verknackt werden. Und da wird eine SSW wohl kaum drinstehen.
Ja, theoretisch u. logisch korrekt. Aber erklär´ das mal einem Polizisten (ohne 100%ige Sachkenntnis), der gerade ein M60(Salut/Softair) betrachtet. Da ist sogar FA egal- der denkt nur: "Hab´ich doch letztens bei "Rambo" gesehen - DAS IST GAAAANZ PÖÖÖHSE!" (Kann Kleinstädte vernichten)
mfg
Sascha
ZitatOriginal von Fisher´s Sam
Ja, theoretisch u. logisch korrekt. Aber erklär´ das mal einem Polizisten (ohne 100%ige Sachkenntnis), der gerade ein M60(Salut/Softair) betrachtet. Da ist sogar FA egal- der denkt nur: "Hab´ich doch letztens bei "Rambo" gesehen - DAS IST GAAAANZ PÖÖÖHSE!" (Kann Kleinstädte vernichten)
mfg
Sascha
Es ging ja darum, ob eine Fullauto-SSW einen Verstoß gegen das KrWaffKontrG darstellt. Dem ist nicht so. Dass Polizisten teilweise von solchen Dingen keine Ahnung haben, ist ein anderes Thema. Ist aber in diesem Fall auch unerheblich, da Polizisten keine Anklagen erheben. Man kann mit einer Fullauto-SSW (oder Softair) nicht gegen das KrWaffKontrG verstoßen und kann somit auch nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das KrWaffKontrG verurteilt werden, egal, was der betreffende Polizeibeamte sich beim Betrachten der Waffe zusammenphantasiert.
Gruß,
Tailgunner
ZitatOriginal von Tailgunner667
Es ging ja darum, ob eine Fullauto-SSW einen Verstoß gegen das KrWaffKontrG darstellt. Dem ist nicht so. Dass Polizisten teilweise von solchen Dingen keine Ahnung haben, ist ein anderes Thema. Ist aber in diesem Fall auch unerheblich, da Polizisten keine Anklagen erheben. Man kann mit einer Fullauto-SSW (oder Softair) nicht gegen das KrWaffKontrG verstoßen und kann somit auch nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das KrWaffKontrG verurteilt werden, egal, was der betreffende Polizeibeamte sich beim Betrachten der Waffe zusammenphantasiert.
Gruß,
Tailgunner
Gut, dass wir das geklärt haben.
Mal wieder OT: Hat jemand einen brauchbaren Header?
ZitatOriginal von [RUS] Guard
Ja, etwas Ironie ist dabei . Aber ich meine das ernsthaft, dass jeder im Internet gefunden wird.
Das glaubst Du doch selbst nicht, wenn jemand professionell vorgeht und es keinen Anfangsverdacht mit Überwachung eines bestimmten Anschlusses gibt, dass man jeden zurück verfolgen kann ? Insbesondere wenn Dinge noch übers Ausland laufen.
Ich denke, auch dieser Thread hat seinen Zenith überschritten...
und Tschüß!