Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 33.212 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2009 um 18:56) ist von Tailgunner667.

  • Hmm,
    steht da.. aber aufgrund von welcher Gesetzeslage steht da nicht, also muss es nicht stimmen. Ist eh alles ne Grauzone...das ganze Waffengesetz :ngrins:

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Hmm,
    steht da.. aber aufgrund von welcher Gesetzeslage steht da nicht, also muss es nicht stimmen. Ist eh alles ne Grauzone...das ganze Waffengesetz :ngrins:

    Gruß, David

    Neeeeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiin!!!!!!!!!!!! :cry: :cry:

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Hab mich noch mal ein wenig schlau gemacht zu der Thematik "Dekos - BKA-Raute oder nicht?".

    Offenbar ist es mit WaffG-Änderung (oder "WaffG-Berichtigung"?) von 2003 so, dass Dekos auch eine BKA-Abnahme benötigen. Sprich, nach 2003 auf Deko umgebaute Waffen müssen zum BKA. Da aber die meisten Dekos (außer die von gewerblichen Händlern) eh ohne Umbauzertifikat verkauft werden, lässt sich nicht feststellen, ob die vor oder nach 2003 umgebaut wurden. Das ist dann letztlich Risiko des Käufers und Verkäufers, ob oder wie man im Zweifelsfall (vor Gericht oder sonstwo) glaubhaft machen will, dass das betreffende Ding vor 2003 umgebaut wurde.

    Meine persönliche Meinung ist, dass das mehr als albern ist, denn was soll man mit sonem zerstörten Ding schon Schlimmes anfangen (außer es jemandem als Prügel über den Kopf zu ziehen)? Aber albern oder nicht albern, sinnvoll oder nicht sinnvoll, das sind eh Kategorien, die sich bei der Lektüre des deutschen WaffG von selbst verbieten sollten ... :wogaga:

    Und was die ganzen neuen Deko-Umbauten von gewerblichen Händlern OHNE BKA-Abnahme angeht ... tja, das weiß ich auch nicht einzuordnen. Jedenfalls rechnen die Händler nicht mit Strafverfolgung, sondt würden sie's nicht machen.

    Komische Sache, das.

    Hier mal der Gesetzestext (aus der Anlage 2 zum WaffG):


    Gruß,

    Tailgunner

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Rambo
    Die Abbildung 11 in Anlage II Ist nicht die BKA Raute! Sie ist der Stempel vom Beschussamt!

    Ah, okay ... ich hatte nur die Rautenform gesehen und gedacht, Abbildung 11 sei die BKA-Raute.

    Sorry für die Desinformation meinerseits und danke, dass du es korrigiert hast.

    Also müssen nach 2003 umgebaute Dekos eine Beschussamts-Raute haben?

    Und was ist mit den demilitarisierten Ex-Militärwaffen, die nie einen amtlichen Beschuss erhalten haben? Oder ausländischen Waffen? Müssen die dann (als "kaputte" Dekos) zu einem Beschussamt geschickt werden, um nachträglich "beschossen" (haha) und gestempelt zu werden?

    Ich blick grad nicht mehr durch ... mag mich jemand aufklären?

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.