Hmm,
steht da.. aber aufgrund von welcher Gesetzeslage steht da nicht, also muss es nicht stimmen. Ist eh alles ne Grauzone...das ganze Waffengesetz
Gruß, David
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Hmm,
steht da.. aber aufgrund von welcher Gesetzeslage steht da nicht, also muss es nicht stimmen. Ist eh alles ne Grauzone...das ganze Waffengesetz
Gruß, David
ZitatOriginal von Sgt_Elias
Hmm,
steht da.. aber aufgrund von welcher Gesetzeslage steht da nicht, also muss es nicht stimmen. Ist eh alles ne Grauzone...das ganze WaffengesetzGruß, David
Neeeeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiin!!!!!!!!!!!!
Hab mich noch mal ein wenig schlau gemacht zu der Thematik "Dekos - BKA-Raute oder nicht?".
Offenbar ist es mit WaffG-Änderung (oder "WaffG-Berichtigung"?) von 2003 so, dass Dekos auch eine BKA-Abnahme benötigen. Sprich, nach 2003 auf Deko umgebaute Waffen müssen zum BKA. Da aber die meisten Dekos (außer die von gewerblichen Händlern) eh ohne Umbauzertifikat verkauft werden, lässt sich nicht feststellen, ob die vor oder nach 2003 umgebaut wurden. Das ist dann letztlich Risiko des Käufers und Verkäufers, ob oder wie man im Zweifelsfall (vor Gericht oder sonstwo) glaubhaft machen will, dass das betreffende Ding vor 2003 umgebaut wurde.
Meine persönliche Meinung ist, dass das mehr als albern ist, denn was soll man mit sonem zerstörten Ding schon Schlimmes anfangen (außer es jemandem als Prügel über den Kopf zu ziehen)? Aber albern oder nicht albern, sinnvoll oder nicht sinnvoll, das sind eh Kategorien, die sich bei der Lektüre des deutschen WaffG von selbst verbieten sollten ...
Und was die ganzen neuen Deko-Umbauten von gewerblichen Händlern OHNE BKA-Abnahme angeht ... tja, das weiß ich auch nicht einzuordnen. Jedenfalls rechnen die Händler nicht mit Strafverfolgung, sondt würden sie's nicht machen.
Komische Sache, das.
Hier mal der Gesetzestext (aus der Anlage 2 zum WaffG):
ZitatAlles anzeigen
Abschnitt 3:
Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen[...]
Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen[...]
4. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen); dies sind
4.1 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind;
4.2 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Zier- oder Sammlerwaffen, die in der Zeit vom 1. April 2003 an entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 [= BKA-Raute!!!] Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen.
Gruß,
Tailgunner
Die Abbildung 11 in Anlage II Ist nicht die BKA Raute! Sie ist der Stempel vom Beschussamt!
http://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/anlage_ii_58.html
Edit : In Abschnitt 4 WaffG (Straf und Bußgeldvorschriften) konnte ich auch keine Strafe finden, wenn die Waffe keine Beschussamtsraute hat.
ZitatOriginal von Rambo
Die Abbildung 11 in Anlage II Ist nicht die BKA Raute! Sie ist der Stempel vom Beschussamt!
Ah, okay ... ich hatte nur die Rautenform gesehen und gedacht, Abbildung 11 sei die BKA-Raute.
Sorry für die Desinformation meinerseits und danke, dass du es korrigiert hast.
Also müssen nach 2003 umgebaute Dekos eine Beschussamts-Raute haben?
Und was ist mit den demilitarisierten Ex-Militärwaffen, die nie einen amtlichen Beschuss erhalten haben? Oder ausländischen Waffen? Müssen die dann (als "kaputte" Dekos) zu einem Beschussamt geschickt werden, um nachträglich "beschossen" (haha) und gestempelt zu werden?
Ich blick grad nicht mehr durch ... mag mich jemand aufklären?