ZitatOriginal von nomaam
Was sagt denn das Strafgesetz zu Duldung und/oder Beihilfe von/zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz?
Das sagt, daß jemand im Internet eine Menge behaupten kann, ohne daß er sich und/oder der Veröffentlicher direkt wegen Duldung, Beihilfe u.ä. strafbar macht - die Straftat muß schließlich erst einmal im realen Leben bewiesen sein. Dass dadurch vielleicht Ermittlungen in Gang gesetzt werden und wir hier durchaus (danke!) auf Einhaltung auch möglicher Verstöße achten, das ist eine andere Sache.
Fiktives Beispiel(!):
Wenn jemand als "Ich-Erzähler" einen Massenmord schildert, kommt auch nicht sofort das SEK. Dafür müssen schon viele weitere Details zusammenkommen, die einen ernsteren Verdacht nahelegen.
Aber da der junge Mann nun hier "auffällig" geworden ist, schließen wir das Thema besser mal.