Hallo,
seit ein paar Taen überlege ich mir, ob so ein Nothammer nicht unter das Waffengesetz, z.B. Führungsverbot, fallen könnte. Hiebwaffe o.ä. da Schlagdorn? Was meint ihr?
http://www.bz-berlin.de/tatorte/raeube…icle618626.html
MfG
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 5.814 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Hallo,
seit ein paar Taen überlege ich mir, ob so ein Nothammer nicht unter das Waffengesetz, z.B. Führungsverbot, fallen könnte. Hiebwaffe o.ä. da Schlagdorn? Was meint ihr?
http://www.bz-berlin.de/tatorte/raeube…icle618626.html
MfG
jepp und demnächst gehn wir alle aufs amt und lassen den kompletten inhalt unserer werkzeugkästen auf WBK eintragen und beantragen einen waffenschein zum führen von
Rohrzangen
Hammer
Meisel
Wasserwaage
Schraubenzieher (für kleinkarrierte Schraubendreher)
Schraubenschlüssen
Säge
Beil
Nageleisen
Tacker
und was weis ich nicht noch alles womit man jemanden verletzen oder totschlagen kann.
es reicht doch wohl, das sie uns bikern die zur zierde angebrachte mini schlagringe die noch nicht mal auf eine kinderhand passen von den mopeds abschrauben und einbehalten.
Gruß Torro
Du hast Wagenheber und Radkreuz vergessen.
Ja, theoretisch kann man das alles unters verbotene Führen von Hiebwaffen fallen lassen.
Schau mer mal was ein schlauer Richter dazu sagt.
ZitatOriginal von Dosenrafioli
seit ein paar Taen überlege ich mir, ob so ein Nothammer nicht unter das Waffengesetz, z.B. Führungsverbot, fallen könnte.
Nein, unters WaffG fällt er nicht. ABER... er kann als gefährlicher Gegenstand eingeordnet werden und von der Polizei sicher gestellt werden, z.B. in Waffenverbotszonen, bei Volksfesten, Demonstrationen und deren Anmarschwegen, oder anderen Öffentlichen Veranstaltungen, etc.
Ich würsste auch nicht, welchen Verteidigungseigenschaft solch ein Gerät haben sollte, als dass ich es mit mir rumschleppen würde - auch wenn es erlaubt ist.
Die Typen, die damit rumlaufen (siehe den Bericht in der BZ) führen meist nichts Gutes im Schilde, sondern haben es meist auf Radios und Navis abgesehen.
Notfalls beraubt man Zweibeiner, wenn gerade kein Vierrädriges Opfer vorhanden ist.
ZitatOriginal von Mr.Draco
Ja, theoretisch kann man das alles unters verbotene Führen von Hiebwaffen fallen lassen.
Stimmt
theoretisch fällt da alles darunter
Wenn ich z.b.als alter Angler in meine angelkiste schau
endecke ich unzällige gegenstände die als
schlag, hieb oder sogar stichwaffe einsetzbar WÄHREN
Der Fischbetäuber 25 cm langes und 600 gr. schweres VA Rundprofil
Das Tirolerhölzla flexibler gummischlauch bis 30cm länge und am ende ein bleigewicht von 5 bis 80 gr.
Die Ködernadel je nach ausführung bis zu 30cm lange spitze Nadel
von daher müsste man Theoretisch eigentlich alles vebieten
Geh mal mit etwas Phantasie durch einen Baumarkt. Die erste Uzi soll ja auch hauptsächlich aus einem Bettgestell entstanden sein und wenn ich mir die Sten Mark II anschaue - die nannte man nicht umsonst Klempners Albtraum.
Aber im ernst - ob etwas im Sinne des Gesetzes eine Waffe ist, wird durch ihren
ursprünglichen Verwendungszweck bestimmt. Ein kräftiger Spazierstock und ein Schlagstock haben die gleiche Wirkung - aber der Spazierstock unterliegt nicht dem Führverbot.
Die Verbote bestimmter Waffen werden nie evaluiert, weil schon im Grundkurs
der Kriminologie gelehrt wird, dass die Verfügbarkeit über das Tatwerkzeug noch keine Täter schafft. Oder glaubt wirklich jemand, dass die Verbote und Einschränkungen bei bestimmten Messertypen auch nur eine einzige Messerstecherei verhindern?
ZitatOriginal von barret
Die Verbote bestimmter Waffen werden nie evaluiert, weil schon im Grundkurs
der Kriminologie gelehrt wird, dass die Verfügbarkeit über das Tatwerkzeug noch keine Täter schafft. Oder glaubt wirklich jemand, dass die Verbote und Einschränkungen bei bestimmten Messertypen auch nur eine einzige Messerstecherei verhindern?
Das weißt Du und das weiß ich auch (und wohl die meisten hier). Aber wenn es so ist, warum dann alle paar Jahre neue Gesetze? Warum dann nicht "Waffen für Jedermann"?
Nein, da steckt schon ein gewisses Kalkül dahinter:
ZitatHintergedanken des Staates/ einiger Politiker
So wenig Waffen wie möglich im Volk!
Dass die falschen entwaffnet werden, wird dabei stillschweigend unter den Tisch fallen gelassen.
Denn man hat ja "was getan".
Ja, irgendwas. Aber nicht das Richtige.
Aber um auf den Nothammer zurück zu kommen: er hat außer, um Scheiben zu zertrümmern oder damit jemanden zu traktieren keine sinnvolle Funktion.
Und wo fehlen die Hämmer am häufigsten? - Hinten
Und wer sitzt da für gewöhnlich? - das Pack
Unter diesen Umständen finde ich es nicht schlimm, wenn dem Pack das Führen von Nothämmern verwehrt wird.
Sauer würde ich nur werden, wenn der an meiner B-Säule befestigte Nothammer&Gurtschneider mir unter dem Vorwand der "Gefahrenabwehr" abgenommen werden würde. Denn da wären wir wieder bei der Unsinnigkeit, die falschen zu bestrafen.
ZitatOriginal von 5-atü
[quote]Original von barretUnd wo fehlen die Hämmer am häufigsten? - Hinten
Und wer sitzt da für gewöhnlich? - das Pack
ZitatOriginal von 5-atü
Sauer würde ich nur werden, wenn der an meiner B-Säule befestigte Nothammer&Gurtschneider mir unter dem Vorwand der "Gefahrenabwehr" abgenommen werden würde. Denn da wären wir wieder bei der Unsinnigkeit, die falschen zu bestrafen.
meine worte, bei unsereins werden zierschlagringe aus poliertem BLECH die noch nichtmal auf eine KINDERHAND passen unter dem vorwand der gefahrenabwehr abmontiert und einbehalten. können sie vorort nicht entfernt werden wird das motorrad beschlagnahmt.
Nun stellt euch mal vor, man hätte einen Bummerang.
Man würde das Zie nicht treffen, bekannntlich kämme er ja zurück.
Evetuell könnte man selbst am Kopf getroffen werden.
Also müßte ja man vom Staat, davor geschützt werden.
Bitte kauft Euren Kindern keinen Bummerang.
Naja, denkt mal nach:Ein Stück Angelseil...kann eine prima Garrotte darstellen!Verboten?
ZitatOriginal von Hagbard Celine
Naja, denkt mal nach:Ein Stück Angelseil...kann eine prima Garrotte darstellen!Verboten?
Angelschnur? Zu schwach. IIRC ist in der einschlägigen Fachliteratur (Jerry-Cotton-Hefte etc.) immer von Klaviersaiten die Rede.
Klaviere braucht eh kein Mensch, also sofort verbieten - können ja ein elektronisches Klavier benutzen
ZitatOriginal von Hagbard Celine
Naja, denkt mal nach:Ein Stück Angelseil...kann eine prima Garrotte darstellen!Verboten?
Die Schnur allein sicher nicht, wenn man an den Enden aber Stäbe befestigt schon - das wäre dann ja eine fertige Waffe.
Ich denke, das Thema NOTHAMMER wurde einstweilen besprochen.
Was sonst noch Waffe ist, sein könnte und wie man das bastelt, geht wohl ein Stück zu weit und am Theam vorbei.
Darum: closed.