Nothammer Waffengesetz ?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 5.814 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. November 2009 um 19:06) ist von 5-atü.

  • jepp und demnächst gehn wir alle aufs amt und lassen den kompletten inhalt unserer werkzeugkästen auf WBK eintragen und beantragen einen waffenschein zum führen von

    Rohrzangen
    Hammer
    Meisel
    Wasserwaage
    Schraubenzieher (für kleinkarrierte Schraubendreher)
    Schraubenschlüssen
    Säge
    Beil
    Nageleisen
    Tacker

    und was weis ich nicht noch alles womit man jemanden verletzen oder totschlagen kann. :new16:

    es reicht doch wohl, das sie uns bikern die zur zierde angebrachte mini schlagringe die noch nicht mal auf eine kinderhand passen von den mopeds abschrauben und einbehalten. :evil:


    Gruß Torro

  • Du hast Wagenheber und Radkreuz vergessen.

    Ja, theoretisch kann man das alles unters verbotene Führen von Hiebwaffen fallen lassen.

    Schau mer mal was ein schlauer Richter dazu sagt.

  • Zitat

    Original von Dosenrafioli
    seit ein paar Taen überlege ich mir, ob so ein Nothammer nicht unter das Waffengesetz, z.B. Führungsverbot, fallen könnte.

    Nein, unters WaffG fällt er nicht. ABER... er kann als gefährlicher Gegenstand eingeordnet werden und von der Polizei sicher gestellt werden, z.B. in Waffenverbotszonen, bei Volksfesten, Demonstrationen und deren Anmarschwegen, oder anderen Öffentlichen Veranstaltungen, etc.

    Ich würsste auch nicht, welchen Verteidigungseigenschaft solch ein Gerät haben sollte, als dass ich es mit mir rumschleppen würde - auch wenn es erlaubt ist.
    Die Typen, die damit rumlaufen (siehe den Bericht in der BZ) führen meist nichts Gutes im Schilde, sondern haben es meist auf Radios und Navis abgesehen.
    Notfalls beraubt man Zweibeiner, wenn gerade kein Vierrädriges Opfer vorhanden ist.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Mr.Draco
    Ja, theoretisch kann man das alles unters verbotene Führen von Hiebwaffen fallen lassen.

    Stimmt

    theoretisch fällt da alles darunter :new16:

    Wenn ich z.b.als alter Angler in meine angelkiste schau
    endecke ich unzällige gegenstände die als
    schlag, hieb oder sogar stichwaffe einsetzbar WÄHREN

    Der Fischbetäuber 25 cm langes und 600 gr. schweres VA Rundprofil
    Das Tirolerhölzla flexibler gummischlauch bis 30cm länge und am ende ein bleigewicht von 5 bis 80 gr.
    Die Ködernadel je nach ausführung bis zu 30cm lange spitze Nadel

    von daher müsste man Theoretisch eigentlich alles vebieten :new16:

  • Geh mal mit etwas Phantasie durch einen Baumarkt. Die erste Uzi soll ja auch hauptsächlich aus einem Bettgestell entstanden sein und wenn ich mir die Sten Mark II anschaue - die nannte man nicht umsonst Klempners Albtraum.

    Aber im ernst - ob etwas im Sinne des Gesetzes eine Waffe ist, wird durch ihren
    ursprünglichen Verwendungszweck bestimmt. Ein kräftiger Spazierstock und ein Schlagstock haben die gleiche Wirkung - aber der Spazierstock unterliegt nicht dem Führverbot.

    Die Verbote bestimmter Waffen werden nie evaluiert, weil schon im Grundkurs
    der Kriminologie gelehrt wird, dass die Verfügbarkeit über das Tatwerkzeug noch keine Täter schafft. Oder glaubt wirklich jemand, dass die Verbote und Einschränkungen bei bestimmten Messertypen auch nur eine einzige Messerstecherei verhindern?

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von barret
    Die Verbote bestimmter Waffen werden nie evaluiert, weil schon im Grundkurs
    der Kriminologie gelehrt wird, dass die Verfügbarkeit über das Tatwerkzeug noch keine Täter schafft. Oder glaubt wirklich jemand, dass die Verbote und Einschränkungen bei bestimmten Messertypen auch nur eine einzige Messerstecherei verhindern?

    Das weißt Du und das weiß ich auch (und wohl die meisten hier). Aber wenn es so ist, warum dann alle paar Jahre neue Gesetze? Warum dann nicht "Waffen für Jedermann"?

    Nein, da steckt schon ein gewisses Kalkül dahinter:

    Zitat

    Hintergedanken des Staates/ einiger Politiker
    So wenig Waffen wie möglich im Volk!

    Dass die falschen entwaffnet werden, wird dabei stillschweigend unter den Tisch fallen gelassen.
    Denn man hat ja "was getan".
    Ja, irgendwas. Aber nicht das Richtige.
    :new16:


    Aber um auf den Nothammer zurück zu kommen: er hat außer, um Scheiben zu zertrümmern oder damit jemanden zu traktieren keine sinnvolle Funktion.

    Und wo fehlen die Hämmer am häufigsten? - Hinten

    Und wer sitzt da für gewöhnlich? - das Pack

    Unter diesen Umständen finde ich es nicht schlimm, wenn dem Pack das Führen von Nothämmern verwehrt wird.
    Sauer würde ich nur werden, wenn der an meiner B-Säule befestigte Nothammer&Gurtschneider mir unter dem Vorwand der "Gefahrenabwehr" abgenommen werden würde. Denn da wären wir wieder bei der Unsinnigkeit, die falschen zu bestrafen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Sauer würde ich nur werden, wenn der an meiner B-Säule befestigte Nothammer&Gurtschneider mir unter dem Vorwand der "Gefahrenabwehr" abgenommen werden würde. Denn da wären wir wieder bei der Unsinnigkeit, die falschen zu bestrafen.


    meine worte, bei unsereins werden zierschlagringe aus poliertem BLECH die noch nichtmal auf eine KINDERHAND passen unter dem vorwand der gefahrenabwehr abmontiert und einbehalten. können sie vorort nicht entfernt werden wird das motorrad beschlagnahmt. :new16:

  • Nun stellt euch mal vor, man hätte einen Bummerang.
    Man würde das Zie nicht treffen, bekannntlich kämme er ja zurück.
    Evetuell könnte man selbst am Kopf getroffen werden.
    Also müßte ja man vom Staat, davor geschützt werden.
    Bitte kauft Euren Kindern keinen Bummerang. :crazy2:

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Zitat

    Original von Hagbard Celine
    Naja, denkt mal nach:Ein Stück Angelseil...kann eine prima Garrotte darstellen!Verboten?

    Angelschnur? Zu schwach. IIRC ist in der einschlägigen Fachliteratur (Jerry-Cotton-Hefte etc.) immer von Klaviersaiten die Rede.

    Klaviere braucht eh kein Mensch, also sofort verbieten - können ja ein elektronisches Klavier benutzen :confused2:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Hagbard Celine
    Naja, denkt mal nach:Ein Stück Angelseil...kann eine prima Garrotte darstellen!Verboten?

    Die Schnur allein sicher nicht, wenn man an den Enden aber Stäbe befestigt schon - das wäre dann ja eine fertige Waffe.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ich denke, das Thema NOTHAMMER wurde einstweilen besprochen.
    Was sonst noch Waffe ist, sein könnte und wie man das bastelt, geht wohl ein Stück zu weit und am Theam vorbei.

    Darum: closed.

    Fördermitglied des VDB.