Ist das führen von diesem Messer erlaubt?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 2.893 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Dezember 2009 um 21:41) ist von Floppyk.

  • Die Klinge ist kürzer als 12 cm - fällt also schon einmal nicht unter dieses Führverbot
    Die Klinge ist feststehend - also auch nichts mit Einhandmesser

    bleibt also nur noch die Beschreibung des Messers und die Beschaffenheit, die entscheiden ob es als Waffe einzustufen ist. Die Einstufung macht das BKA, falls du damit Ärger kriegen solltest und vor Gericht entschieden werden muss ob es eine Waffe ist.

    Die Tantoklinge spricht zunächst für eine Waffe. Die Klingenform ist halt soweit ich das richtig sehe eine Art Stichblatt und begünstigt durch ihre Form Stiche. Außerdem hat das Messer eine Daumenauflage, die das Abrutschen des Daumens verhindert und das Messer sehr führig macht, wodurch es ebenfalls effektiver in seiner Stich- und Hiebwirkung wird. Dies spricht also für eine Hieb- und Stichwaffe und damit wäre das Messer als solches nicht in der Öffentlichkeit zu Führen, da es ja das Verbot des Führens von Hieb- und Stichwaffen gibt.

    ABER !!

    In der Produktbeschreibung ist von "No-nonsense Emergency Compact Knife – das Messer für den Notfall." die Rede, also ist der Zweck dieses Messers vom Hersteller, der Einsatz als Notmesser, was für mich sinngemäß Rettungsmesser bedeutet. Und Rettungsmesser darf man ja in der Öffentlichkeit Führen. Das Messer ist jedenfalls seinem Wesen nach nicht dazu bestimmt die Abwehrfähigkeit von Mensch oder Tier herabzusetzen. Dies spricht eindeutig dafür, dass es keine Hieb- und Stichwaffe ist.

    Jedenfalls ist die Produktbeschreibung für dich als Käufer ersteinmal entscheidend. Denn du kannst ja nicht einfach mal das BKA fragen...

    Lange Rede kurzer Sinn: ICH würde es Führen. Wenn dich mal ein Polizist durchsucht und das findet und du selbstbewusst und vernünftig schon vorher das Messer zeigst und dabei nicht aussiehst wie der letzten Idiot oder sonstwas, dann wird der Schutzmann auch nichts sagen. Solltest du sogar noch einen Apfel dabei haben den du damit schneiden wolltest ja dann bist du sicher auf der richtigen Seite.

    Solltest du aber in Notwehr jemanden Abstechen und das BKA wird dann das Messer einstufen, ja dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass es im Nachhinein als Waffe eingestuft wird, da seine Beschaffenheit doch darauf schließen lässt.

  • Zitat

    Original von Goreted
    Außerdem hat das Messer eine Daumenauflage, die das Abrutschen des Daumens verhindert und das Messer sehr führig macht, wodurch es ebenfalls effektiver in seiner Stich- und Hiebwirkung wird.

    Sehe ich nicht unbedingt als Anzeichen einer Waffe.
    Die Auflage ermöglicht es, präziser ziehende Schnitte an dickeren Materialien durchzuführen.

    Bedenken hätte ich höchstens wegen der Beschreibung des Herstellers CRKT:
    Every professional operator knows about those situations when their primary weapon cannot be used, whether due to surprise attack, proximity of bystanders, equipment malfunction or lack of ammunition. Pat Crawford designed the Triumph N.E.C.K.™ (No-nonsense Emergency Compact Knife) for just those occasions.

    Wegen dem deutschen WaffG ist man ja leider gezwungen, alle möglichen Interpretationsvarianten zu berücksichtigen :bash:

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    solltest und vor Gericht entschieden werden muss ob es eine Waffe ist.

    Wenn ich nicht hier im Forum wg. der Diabeschleuniger unterwegs wäre und auch die anderen Freds mitlese, wüsste ich gar nicht, das das Waffengesetz inzwischen die diversen Messer so eng sieht. Ich Glaube, Otto-Normalverbraucher hat da kaum was von mitbekommen und jede Menge Leute laufen reines Gewissens mit Springmessern, Einhandmessern e.tc. in der Tasche herum.

    Ist es denn Tatsache, das sich die Richter damit befassen, wenn mal bei einem unwissenden zufällig so ein Messer gefunden wird ?
    Oder wird das Strafverfahren wg. Geringfügigkeit eingestellt ?

  • Wie richtig angemerkt wurde, ist Einhandfähigkeit oder Klingenlänge über 12 cm nicht das einzige Merkmal, um vom Führverbot betroffen zu sein.
    Es gibt da noch den netten Zusatz:
    "Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1..."

    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen auch Kampfmesser. Aber leider steht auf dem Messer nicht - "nur für Kampfzewcke" drauf und bestimmte Merkmale um ein solches zu identifizieren gibt es nicht.

    Schaut man in der WaffVwV, so findet man dazu folgendes:

    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
    Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
    objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
    zu beseitigen oder herabzusetzen
    .

    Also muss das Gericht entscheiden, notfalls mit Hilfe eines Gutachters.
    Gibt es für ein bestimmtes Messer ein Verkaufsprospekt, wo dieses Messer beispielsweise als Campingmesser oder ähnlich bezeichnet wird, ohne dass das Wort Kampfmesser auftaucht, so tut man Gutes daran, das vorsorglich aufzuheben. Sollte es zum Streitfall kommen und es geht genau um die objektive Beurteilung, so kann das hilfreich sein. Denn bindende Eigenschaften zur Charakterisierung eines Messers gibt es offenbar (noch) nicht.

    Dennoch - persönlich neige ich aber dazu, dass eine Tantoklinenform das Messer zumindest schon mal in die Nähe eines Kampfmessers rückt, da diese Klingenform für ein allgemeines Gebrauchsmesser eher ungewöhnlich und unpraktisch ist, wie auch dessen asiatischen Ursprung meines Wissens eher den Waffen zugehörig ist.

  • Soweit ich weiß, können einschneidige Messer mit einer Klingenlänge von unter 12cm allgemein frei geführt werden. Von einer Unterscheidung zwischen "Tanto"-Klinge und herkömlichen europäischen einschneidigen Klingen weiß ich nichts, hab jedenfalls nichts davon im Gesetz gelesen. Tantoartige Klingen sind doch sowieso mehr Schnitt als Stichwaffen. Außerdem sind auch Nicker frei führbar, auch wenn es ursprünglich Jagdmesser zum Töten des Wildes waren. Ich weiß das alles aber nicht 100% genau, also korrigiert mich bitte, falls ich was Falsches gesagt habe.

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Wie gesagt, die offizielle Begründung steht oben.

    Aber ein Jagdmesser ist weniger zum töten des Wildes, eher als Werkzeug. Wenn ein Jäger das Wild abnicken muss, hat er entweder schlecht geschossen oder es ist Fallwild von der Straße. Allenfalls die rote Arbeit steht noch als Pflicht an, aber dafür nimmt man mittlerweile auch schon spezielle Messer.
    Die restliche Verwertung macht man zu Hause mit anderen Messern.