also , ich habe ja nun viel und lange gelesen...
jetzt kommt mal meine interpretation des gelesenen !
1. um ab 2003 noch eine geladene waffe im handschuhfach meines autos haben zu dürfen , bedarf es eines kleinen waffenscheines !? richtig ?
2. sind die bereits in meinem besitz befindlichen waffen zu registrieren ? auch CO2 ?
3. wieviele waffen darf ich mit mir führen ?
4. thema behördengang : ich gehe zu meiner polizeidienststelle (nicht einwohnermeldeamt...???) , und sage denen , dass ich einen kleinen waffenschein beantragen will . die leutze dort prüfen meine person und beantragen (oder ich beantrage) ein führungszeugnis . dies kostet das erste mal geld . (wieviel?)
dann werde ich einige wochen später ein dokument ,gegen eine kleine gebühr (wieviel ???) in den händen halten und darf weiterhin eine freie waffe in meinem auto mit mir führen .
sicherlich bin ich dann in allen bundesländern als waffenträger registriert , was wiederrum bei einer polizeikontrolle den polizisten oder ämtern mitgeteilt wird und nicht unbedingt von vorteil ist !
ich zB. arbeite oft für botschaften und den bundestag .jedes mal , bevor ich eines dieser gebäude betreten darf wird nach vorheriger anmeldung meine person gecheckt und in den meisten fällen ein führungszeugnis angefordert .
diese transparenz betrachte ich in meinem fall als sehr negativ . ich bin am überlegen mein hobby dem job zu opfern , da ich keine lust habe an zu ecken .
wie ist eure meinung dazu ?