Unangemeldete Kontrollen sollen durch Mini-Jobber durchgeführt werden!

Es gibt 132 Antworten in diesem Thema, welches 12.618 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2009 um 12:47) ist von LEP FAN.

  • Zitat

    Original von iwan wasiitsch
    Und der Staat sollte sich nicht wundern wen ihm Feinde erwachsen,was ja wohl genau so bescheuert und sinnlos ist.

    Dilemma
    Gruß iwan

    Und ich werde nen Teufel tun,als nen anderen Text als diesen für diesen Threadteil zu schreiben,
    wisst Ihr eigentlich,wieviel Datenspeicher der Staatsschutz gerade mit ähnlichen relevanten Informationen schon beschrieben hat? Wollt ihr in eine Ecke mit Terroristen gestellt werden?
    Wer einmal nen SEK- Stiefel im Genick hatte,hat darüber ne Meinung,muß sie aber nicht hier kundgeben Nur denken und hoffen ist noch straffrei,andere Optionen hat man längst erwürgt iwan

    Einmal editiert, zuletzt von iwan wasiitsch (3. Oktober 2009 um 15:47)

  • Zitat

    Original von germi
    Eine klassische Erpresser-Situation....ich glaube das hätte vor höheren Instanzen kaum Bestand da hier eine Aushebelung eines Grundrechtes vorliegt.

    Recht hast Du
    Als H.IV ... 2005 eingeführt werden sollte, was es ja auch ist, war nämlich genau das so von der Politik so geplant,
    nämlich unangemeldet zu kontrollieren, und ich bin der Meinung, das das genau aus dem Grund vorm Verwaltungsgericht seinerzeit abgeschmettert worden ist .
    Was dann aber von der ARGE praktiziert wurde, steht auf einem ganz anderen Blatt ;)

    Ich krieg den Wortlaut nicht mehr zusammen, aber es ging da um Privatsphäre auch bei Sozialhife u. Hartz IV Empfängern

    Ich werd mal schaun, ob ich nicht noch was drüber im Netz finde

    joachim
    Du machst mich ganz verrückt, weist Du das eigentlich :confused2:

    @ Iwan
    Und immer schön stillhalten was ???

    Einen Sche.ßdreck werde ich tun :evil:

    Ich glaub ich müsste mal nen Anderen Avatar nehmen ;)
    Gruß Bruder


    Edit:
    Ich habs gefunden
    http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.200…g-nicht-dulden/

    Und so und nicht anders wirds bei den angekündigten Waffen Kontrollen auch nicht abgehen.

    Ohne Anmeldung gehts nicht,
    zumindest noch nicht,
    nur wenn unsere Rechte immern bischen fast unmerklich mehr eingeschränkt werden,
    kommen wir tatsächlich noch da hin, das mann Uns, egal ob Rentner, Waffen Besitzer oder Sozi Empfänger , Nachts ausen Bett zerren kann, nur um Unsere Haüser/Wohnungen zu durchwühlen :evil:

    5 Mal editiert, zuletzt von Bruder (3. Oktober 2009 um 16:18)

  • Wenn Ihr mit Eurem Partner in der Wohnung oder Haus zusammenlebt und dieser kein Waffenbesitzer ist.
    Gilt für den Partner doch in vollem Umfang der Schutz des Artikel 13.
    Und was soll ich sagen, wenn meine Frau niemanden in die Wohnung lassen will, ist das nun mal Ihr im Grundgesetz verbrieftes Recht.

    Ich kann dagegen nichts tun Meine Frau hört ja sonst auch nicht auf mich. *lol* *lol* *lol*

  • Egal ob Freundin, verheiratet, verwitwet oder Junggeselle/in

    Auch dann gilt Artikel 13 im Grundgesetz, warum sollte es da Ausnahmen geben , nur weil man sich neue Kontrollen hat einfallen lassen

    Gruß Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (3. Oktober 2009 um 16:42)

  • wird nicht die ganze Zeit darüber debatiert eben diesen Artikel 13 , durch die Novelierung des Waffengesetzes einzuschränken ???

    Aber doch nur für Waffenbesitzer .

  • Zitat

    Original von digl70
    wird nicht die ganze Zeit darüber debatiert eben diesen Artikel 13 , durch die Novelierung des Waffengesetzes einzuschränken ???

    Aber doch nur für Waffenbesitzer .

    Weis nicht ??? wundern sollte es mich dennoch nicht , wenn Sie es nochmal versuchen

    haben Schröder , Münte und Clement ja damals auch versucht, das mit der Ausnahme Regelung, sind aber vor irgend einem Gericht, oder schon im Bundestag mit Ihrem Ansinnen gescheitert

    Wäre ja auch möglich, wenn die Aktion mit Gefahr in Verzug begründet werden würde, aber da sollen sich dann die Gericht mit auseinander setzen

  • Zitat

    Original von wildlife
    Hartz4 verstehe ich sowieso nicht.

    ...ich bin z.B. 50 Jahre alt, habe privat fürs Alter vorgesort so k.A. 200.000 Euro, werde arbeitslos... und nach nur einem Jahr muss ich das Geld verbraten und aufbrauchen...sonst kein Hartz4.

    ....alles Geld ist aufgebraucht....gibt Hartz4.... und mit 67 muss ich wegen Altersarmut Sozalgeld beantragen und bekomme es bis zum 90 sten Lebensjahr....vom staat was auch eine Private rente bezahlt hätte- aber die ist ja weg.

    Du hast ein sogenanntes Schonvermögen, abhängig von deinem Alter. Für jedes angefangene Lebensjahr erhöht sich dein schonvermögen um 400 Euro.
    Und wenn du eine private Rentenversicherung laufen hast, darf die ARGE da nach neuester Rechtssprechung nicht mehr ran - es muß aber zu 100 % nachgewiesen sein, das es ausschließlich der Alters- und evtl. auch der Frühverentung dient, wie z.B. diese Riestergeschichten.

    Ansonsten ist es so, daß man mit klaren Menschenverstand in heutiger Zeit einfach weiß, daß, wenn man mit über 40 arbeitslos wird und nicht gerade in einem Beruf tätig war, in dem Fachleute Mangelware sind, man mit fast 100%iger Sicherheit bei der ARGE landet.
    Wer also Vermögen über dem Schonvermögen besitzt, muß es sofort bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit, besser schon vorher, beiseiteschaffen, um davon seinen Hartz IV-Bezug aufzubessern.
    In dem Alter eine Arbeit zu finden, von der man ohne zusätzliche Sozialleistungen wie Hartz IV, Wohngeld, etc. leben zu können, ist für die absolute Mehrheit der Arbeitnehmer utopisch.

  • Hast Recht ist aber viel zu wenig- alles unter 100.000 Euro ist ein Tropfen auf den heißen Stein.

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

    zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro. *lol* *lol*

    Ich kenne eine Hartz4 Familie- unsere Nachbarn...die sind so am Arsch.... die haben nix.... wir bringen denen ab und zu Essen rüber, den Kindern haben wir Spielzeug zu Weihnachten geschenkt. :n1:

  • Im Grund ist es ja wurscht, wer da vor der Tür steht. Die Unverletzlichkeit der
    Wohnung ist ein Grundrecht. Es ist ja sogar besser, wenn da ein 400 Euro-Jobber steht - erstens wird sich der für dieses Geld kein Bein ausreisen und zweitens kann der nicht "Gefahr im Verzug" geltend machen.

    Die Macher der verdachtsunabhängigen Kontrollen haben die Hürde des Verstoßes gegen ein Grundrecht nicht umschifft - sie hoffen, dass die WBK-Besitzer (gesetzestreu und eingeschüchtert wie sie nun mal sind) den
    Hillfsbüttel hereinbitten und ihm brav einen abgeschlossenen Tresor zeigen.
    Außer Verschwendung von Steuergeldern also nichts gewesen.

    Mit den Ausreißern, die eine WBK haben und vielleicht schon im Widerstand gegen die Volkszählung aktiv waren und eine gute Rechtsschutzversicherung oder genügend Zaster für einen Anwalt haben, bekommen sie allerdings ein Problem. Die lassen keinen rein und gegen die Drohung des Entzugs der WBK prozessieren Sie bis zum BGH. Dann wird man vielleicht sehen, ob man Grundrechte einfach in einer Zusatzverordnung zur Regelung des Umgangs mit Sprengstoff aushebeln kann.

    Aber ich fürchte, unter den Schützen gibt es solche Widerborstigen nicht. Zu sehr ist man da gewöhnt, sich strikt an Regeln zu halten.

    Mir persönlich ist es die ganze Sache ja auch nicht wert, einen Krieg anzufangen. Meine WBK-Waffe (ein billiges KK von Quelle aus den guten Zeiten, als man die noch frei kaufen durfte ) wandert nächste Woche zum Landratsamt zum entsorgen. No WBK - no cry. Mein Interesse gilt PTB und :F:Waffen - und da will ja noch keiner was von mir. Und wird auch keiner, weil wir ja alle FDP gewählt haben und diese beileibe nicht die Wunschzettelpartei des Mittelstandes sondern der politische Arm aller Waffenbesitzer ist :laugh: :laugh: :laugh:

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von barret
    ....... Und wird auch keiner, weil wir ja alle FDP gewählt haben und diese beileibe nicht die Wunschzettelpartei des Mittelstandes sondern der politische Arm aller Waffenbesitzer ist :laugh: :laugh: :laugh:

    Uih, bist Du Heute wieder ironisch, oder fast zynisch? :))

    Aber im Ernst, Wer jetzt glaubt dass für Waffenbesitzer Alles in trockenen Tüchern ist, der wartet wahrscheinlich immer noch nach jedem Zahnarztbesuch auf die schöne Zahnfee :laugh:

  • Ja, ich lass mir auch nix mehr gefallen.

    Wenn die Kommune kein Geld mehr hat, wird ein Blitzer am Waldrand aufgestellt und vor wildlife fährt ein LKW mit 60 km/h in der 100er Zone- den ich überholt habe und werde geblitzt mit 146 KM/H und sollte nen Monat net fahren, 3 Punkte und 160 Euro zahlen.

    War aber extrem am beschleunigen von 60 auf upps 146 geht ja fix.... nix da habe Recht bekommen durch nen TOP Anwalt.

    Nicht abwimmeln lassen, gleich klagen und vorher die hier nehmen.... haben alles sofort bezahlt- TOP die Versicherungen von denen.

    http://www.roland-rechtsschutz.de/content/de/roland_rechtsschutz/

  • Zitat

    Original von barret

    Mir persönlich ist es die ganze Sache ja auch nicht wert, einen Krieg anzufangen. Meine WBK-Waffe (ein billiges KK von Quelle aus den guten Zeiten, als man die noch frei kaufen durfte ) wandert nächste Woche zum Landratsamt zum entsorgen. No WBK - no cry. Mein Interesse gilt PTB und :F:Waffen - und da will ja noch keiner was von mir. Und wird auch keiner, weil wir ja alle FDP gewählt haben und diese beileibe nicht die Wunschzettelpartei des Mittelstandes sondern der politische Arm aller Waffenbesitzer ist :laugh: :laugh: :laugh:

    Ja gut, geht mir genau so, ich hab mit WBK auch nichts am Hut, aber wir sollten alle an einem Strang ziehen,
    Heute die WBK Leute
    Morgen die :F: Waffen Besitzer

    Hier sollte eigentlich gelten
    Einer für Alle, Alle für Einen

    Und nicht Jeder ist sich selbst der Nächste ;)

    Gruß Bruder

  • Zitat

    Original von Teufelchen
    Es reicht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch durch die ARGE, dannach kann eine Kontrolle vor Ort durchgeführt werden. Ein Gerichtsbeschluß ist hierfür nicht notwendig, da ja niemand verplichtet ist, die Kontrolleure in sein Haus bzw. in die Wohnung zu lassen - die ARGE ist allerdings dann berechtigt, die Leistungen zu kürzen, bzw. ganz einzustellen, da der ALG II - Empfänger ja zur Mitarbeit und Auskunft verplichtet ist.
    In diesem Falle droht wegen eingestellter Zahlungen für Miete oder Wohngeld der Verlust der Wohnung, somit wäre es nicht sehr schlau, die Kontrolleure dauerhaft abzuweisen. Vorher ist allerdings das persönliche Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen, z. B. auch durch einen Vorsprachetermin in der ARGE.

    Soll heißen: ein WBK-Inhaber mit Hartz4 bekäme doppelt Probleme, wenn er die Controllettis weggschickt?
    - Kürzung/ Wegfall der Leistung?
    - Entziehung der WBK?

    Sowas (die Heimsuchung zwecks Erhalt der Ansprüche) schreit ja förmlich nach einem BGH-Urteil! Die Hartz4´ler werden dafür nicht die Mittel haben, wohl aber einige Waffenbesitzer. Ich bin gespannt!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    [
    Sowas (die Heimsuchung zwecks Erhalt der Ansprüche) schreit ja förmlich nach einem BGH-Urteil! Die Hartz4´ler werden dafür nicht die Mittel haben, wohl aber einige Waffenbesitzer. Ich bin gespannt!

    Hart IV hatten wir doch geklärt
    http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.200…g-nicht-dulden/

    Die Frage ist, doch ob Sie es also die Politiker durchsetzen können, oder wie die R/S Regierung bei Hartz IV scheitet.
    Und ob der Staat, genau wie bei Hartz IV sich trotz Verbot einer unangemeldeten Kontrolle,
    diese Kontrollen trotzdem durchführt, immer im Glauben an die Dummheit, oder Obrigkeits Hörigkeit der Bürger, der es ohne wenn und aber über sich ergehen lässt.

    Im übrigen kann ein Jeder der keine Mittel für eine Klage hat bei Gericht Gerichtshilfe oder wie das auch heisen mag Offenbahrungsdingens oder was weis ich ???
    ich hatte noch nicht das Vergnügen beantragen, nur weil einer kein Geld hat, bedeutet es noch lange nicht, das er Freiwild für irgend eine Behörden Willkür ist
    Gruß Bruder

  • Also ... ich finde diese "Kontrollen" nicht ungefährlich!

    Ich möchte es nicht unbedingt machen, überlegt mal ihr steht da auf einmal alleine da und euer gegenüber, hat da mal eben so ein paar "illegale" Waffen herumliegen.

    Vielleicht ist ihm gar alles "Worscht" weil 1000 Gründe ... und so ein Kontrolleur will dann noch ans "Bein pissen" ... Und das alles für sage und schreibe 400 €uro, ich möchte es gar nicht weiter erörtern ...

    Denn es müssen sich ja nicht alle so an die Gesetze halten, wie unsereins ... :confused2:

    Nee nee Freunde ... das wäre nichts für'n "ollen" :opi" steini

    Gruss erstmal

    steinadler

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von steinadler
    Also ... ich finde diese "Kontrollen" nicht ungefährlich!

    Ich möchte es nicht unbedingt machen, überlegt mal ihr steht da auf einmal alleine da und euer gegenüber, hat da mal eben so ein paar "illegale" Waffen herumliegen.

    Das ist doch albern!
    Es geht ja bei den Besuchen um die auf der WBK eingetragenen Waffen.
    Wo ist die Walther GSP, r. 123455678?
    Wo ist die SIG P210, Nr. 654987321?
    Wo ist der Mauser K98, Nr. 321654987?"

    Und ob sie in einem Behältnis der Mindestschutzklasse (Langwaffen: min. A; Kurzwaffen: min. B / 0) untergebracht sind.

    Wer sich seinen Putzspind zum Waffenschrank umgebaut hat, hat dann ein Problem, weil er die Waffen nicht in dem zertifizierten Schrank (min. Klasse A) verwahrt.
    Blöd natürlich, wenn im Waffenschrank (ob mit oder ohne Zertifizierung) auch noch Opas MP40 und drei Stielhandgranaten untergebracht sind.
    Aber in dem Falle habe ich dann auch kein Verständnis (oder Mitleid) mehr mit dem Waffenbesitzer.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    ... Das ist doch albern! ...

    Da bist Du aber jetzt völlig falsch gewickelt, mein lieber! Auch wenn es sich nicht gleich um MP's handelt - aber dennoch nicht ungefährlich!

    :n23: "zensiert" und die :n23: zensiert!

    :n23: "zensiert" (durch die Jahre automatisch).

    :n23: "zensiert"

    So ähnlich wie die "Urgroßmutter" (wie z.B. beim RTL "Trödelfritzen") auf einmal eine alte und geladene "Mauser" und ein altes "Wildschütz Gewehr" ihres verstorbenen Mannes, aus dem Schrank zaubert.

    :n23: "zensiert"

    So und jetzt halte ich mein M:n23: und außerdem leide ich auf einmal "unheimlich" an Alzheimer!

    Gruss erstmal vom "ollen" :opi:

    steinadler

    Ps. Zitat DrG: "Ich weiß gar nichts! Ich bin nur der Bote!"

    Edit: JA! Du hast auf jeden Fall "RECHT"! Und ich habe anscheinend wirklich Alzheimer! :new16:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

    Einmal editiert, zuletzt von steinadler (3. Oktober 2009 um 22:09)

  • Leute, macht euch doch darüber nicht soviele positive Gedanken.


    Gerade wenns ums Waffg geht und solange es wieder Amokläufe mit Waffen gibt, wird kein Politiker seine Kopf für Erleichterungen herhalten. Keiner! Und es ist furzegal, welcher Partei er angehört. §13 wird umgestrickt, Kontrollen sind jederzeit möglich und wenn nur der 10 jährige Sohn Zuhause ist, er hat sie reinzulassen. Denkt doch nicht darüber nach, ob ihr was ändern könnt, denn bei Waffen werden die rigoros vorgehen wenn die wollen und wenn es dabei um die beschneidung von Grundrechten geht

  • Amokläufe, pppfffffff - auch beim Amoklauf von Winnenden hat sich nun nach Abschluß aller Ermittlungen und deren Auswertung gezeigt, daß ein weiteres Mal die Psychatrie versagt hat und einen offensichtlich schwerst gestörten und gemeingefährlichen Manisch-Depressiven mit mehrfach geäußerten Tötungsabsichten für harmlos erklärt hat. Die Eltern, speziell da der Vater trifft eigentlich eine erhebliche Mitschuld, weil die Eltern um die Geisteszustand ihres Sohnes wussten und dies ignorierten. Der Vater hat im Wissen um die Situation seines Sohnes Waffe und Munition rechtswidrig gelagert ( nachzulesen in der Focus von Mitte September ).

    Also haben Medien und Politik für einen Geisteskranken und seinen verantwortungslosen Vater Millionen Bundesbürger unter Generalverdacht gestellt und angestraft.

    Und nun sollen auch noch verarmte Bürger, die Opfer dieser diletantischen Wirtschaftspolitik, die zur teilweisen Rechtlosigkeit Verurteilten kontrollieren, perverser geht es kaum.

    Wenn das Demokratie ist, dann war Stalin der Messias der Demokraten! :new16:

    2 Mal editiert, zuletzt von Vogelspinne (3. Oktober 2009 um 23:27)

  • Ich reagiere Grundsätzlich nicht auf Klingeln.
    Wenn mich jemand besuchen will muss er sich bei mir vorher telefonisch anmelden.
    Eine Pflicht aufs Türklingeln zu reagieren gibt es meines Wissens noch nicht.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936