Co2, Pressluft oder Preller Gewehr?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.878 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2009 um 19:52) ist von pupsnase.

  • Was ich an der Domi als riesigen Nachteil empfinde ist die Optik.
    Ich meine von der Technik und der Verarbeitung gibt es dort nichts zu bemängeln.
    Aber diese blöde Konstruktion mit der Preßluftkartusche sieht echt bescheiden aus, überhaupt kein Vergleich zur HW 97. Da könnte Umarex sich wirklich mal die Konstruktionen von Weihrauch, FX und Röhm anschauen und etwas Vernünftiges bauen.
    Auch die CZ 200 sieht tausendmal besser aus.
    Aber mein Traum wäre sowieso eine WLA mit Preßluft (selbst wenn man um die Optik nicht zu zerstören alle 50 Schuß befüllen müßte).

    @ Vogelspinne
    Die Tüv Problematik tritt nur auf wenn man die Preßluftkartusche befüllen lassen will oder an offizielllen Wettkämpfen teilnehmen möchte. In dem Fall muß man eben alle 10 Jahren Tüv´en lassen oder sich für 100 € eine neue Kartuschen kaufen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Also für die Dominator brauchst du entweder eine Handpumpe oder eine Pressluftflasche.Wobei ich dir gleich sagen kann das die Flasche am sinnvollsten ist.Ich habe mir eine 10 Liter 300 bar-Flasche gekauft (hat um die 160 Euro gekostet),diese lasse ich bei unserer Feuerwehr immer befüllen (kostet 10 Euro).Eine Flaschenfüllung reicht mir ca. 4 Monate (kommt halt drauf an welche Leistung du hast,bei 28/40 Joule muss man die Flasche bei 140 Bar wieder füllen,bei 7,5/16 Joule muss bei 70 Bar neu befüllt werden),mit der Handpumpe würde ich garnicht erst anfangen das ist einfach zu anstrengend.
    Ansonsten kann ich noch sagen das das ganze System sehr einfach und robust aufgebaut ist,das garantiert dir ein jahrelanges schiessen ohne Probleme.

    Zur HW97:
    Bei diesem Gewehr gibt es für mich nur drei Unterschiede zur Domi.
    -Es ist einschüssig
    -der Prellschlag
    -kann nicht so gut gedämpft werden

    Also ich kann dir beide Waffen nur empfehlen,du wirst mit beiden sehr gute Ergebnise erreichen können.

    MFG
    Zauberfee

    Ich Atme Tief und Ohne Angst

  • Zitat

    Original von pupsnase
    @ Vogelspinne
    Die Tüv Problematik tritt nur auf wenn man die Preßluftkartusche befüllen lassen will oder an offizielllen Wettkämpfen teilnehmen möchte. In dem Fall muß man eben alle 10 Jahren Tüv´en lassen oder sich für 100 € eine neue Kartuschen kaufen.
    Joachim

    In der allgemein gehandhabten Praxis hast du recht, aber die TÜV-Zulassung gilt auch im privaten Bereich und sollte mit einer abgelaufenden Kartusche etwas passieren, womoglich mit Personenschaden, ist der Besitzer / Schütze so was von fällig, daß er sich wünscht, niemals mit einem Presslüfter überhaupt angefangen zu haben. So etwas gilt mindestens als grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich.
    Stell dir nur mal vor, daß du eine abgelaufene Kartusche befüllst und beio 180 bar platzt die Kartusche oder der Füllstutzen reißt ab - das ist wie eine Handgranate - und da zahlt keine Versicherung, weder Privathaftpflicht ( bei Fremdschäden ), noch die eigene Krankenkasse ( bei Eigenschäden ).

    Wer verantwortungsvoll mit seinem Sportgerät umgeht, der läßt auch eine rein privat genutzte Pressluftkartusche TÜV-en. Alles andere ist in meinen Augen verantwortungslos!

  • Bis Du dir sicher ?
    Die Druckbehälterverordnung ist seit dem 1 Janur 2003 nicht mehr gültig, in der seit dem gültige BetrSichV geht es ausschließlich um Arbeitsplätze und in der 14. GPSGV (Druckgeräteverordnung) geht es ausschließlich um das " Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar ".
    Da beides nicht zutrifft denke ich mal das alles andere aussen vor bleibt.

    Aber selbst wenn die alte Druckbehälterverordnung noch inkraft wäre, sieh dir mal an was dort alles aus genommen war ( Bundeswehr ( aber nur wenn keine Zivilisten drann arbeiten), Eisenbahnen,Seeschiffen etc. pp. ) und ich habe keine lust aus einer nicht mehr gültigen verordnung raus zu suchen ob und wenn wie sie für den Privatmann bindent wäre.

    BetrSichV
    14. GPSGV

    Wenn du es für unverantwortlich siehst: ok, deine Sache. Aber ich denke mal es haben sich sehr wenige Schützen drum gekümmert bevor es auf Wettkämpfen überprüft wurde und soweit ich weiß sind die Wettkampfschützen vorher nicht Massenhaft in die Luft geflogen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/