SSW in der Schule und die Folgen

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 5.233 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2009 um 09:39) ist von Jagdzeit.

  • Sicher wurde gegen ein Gesetz verstoßen !

    Nur sehe ich persönlich den ganzen Mist nicht so dramatisch!
    Mit 15 Jahren hatten wir doch alle zusammen noch ziemlich viel Blödsinn im Kopf!
    Wer das nicht zugibt lügt sich selber an !

    Fakt ist:
    Es wurde anscheinend niemand bedroht!
    Der "Riesenjonny" war eine "grindige" :ngrins: Schreckschusswaffe!
    Also ein Krawallmacher - sonst nichts!
    Wärs eine scharfe gewesen, sähe für mich die Angelegenheit anders aus!

    Wie wärs denn mit nem Wochenende ( oder auch 2 oder 3 )
    gemmeinnützige Arbeit für den Jungen?
    Auf "freiwillige" Basis zB ? - somit bräucht man kein Gericht, keine Vorstrafe, keinen Schulverweis !
    Und das merkt er sich sicher auch genau so lange, wie das, was auf ihn jetzt zukommt!

    Stellt euch mal vor, der sucht später ne Arbeit, und hat ne Vorstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes - Danke, des wars wahrscheinlich für ihn !
    Und hat nebenbei nicht wirklich was angestellt, der Knabe !

    Seid doch ein bisschen toleranter!
    Es ist nix passiert!
    Wär doch ganz anders, wenn er wen bedroht hätte, oder gar nen Überfall begangen.
    Es ist und bleibt ein Lausbubenstück!

    Der Gesetzgeber kriminalisiert seine Bürger großteils auch!
    Habt ihr das schon bemerkt?

    Mal kurz zwei Beispiele:
    Fahr ich auf Deutschlands Autobahn 200km/h, ist das normal!
    In Öselreich steh ich beim Psycho, hab ne Nachschulung, und der Lappen ist weg! Samt einer saftigen Strafe!

    Steck ich mir in Öselreich ne SSW ein, und geh in die Disco, ist alles im grünen Bereich ( Vorausgesetzt man ist mind. 18 Jahre alt)
    Macht man das in Deutschland, und der falsche siehts, rückt das SEK an ! Hat man keinen Waffenschein für das Ding, ist man fällig!

    Sind wir ( Öselreich und Deutschland ) wirklich so verschieden in der Mentalität, dass man innerhalb der EU solche dramatischen Gesetzesunterschiede haben muss?
    Aus diesem Grund versteh ich langsam die Welt nicht mehr!

    Ich selber wurde in D um 500 Euro erleichtert, weil ich ein Springmesser im Gepäck hatte! (weil 10cm Klingenlänge)
    Mein Tauchermesser ( 16cm Klingenlänge ) hingegen wurde von den Beamten eindeutig als Sportartikel identifiziert! somit erlaubt! *lol*
    Ich darf aber in Deutschland Feuerwaffen führen ( Jäger). :wogaga:

    Es kann doch nicht sein, dass einem jungen Menschen, der wirklich keine kriminellen Ambitionen gezeigt hat, man solche Prügel vor die Füsse wirft, weil irgendein Praxisfremder Schwachmatiker irgendwo einen Paragraphen erfunden hat !
    Ich hab keiner Sau was getan, das ist und bleibt ein Werkzeug für mich!
    Und der Junge hat auch nix weiteres ausgefressen!
    Also warum mit ihm so hart ins Gericht gehen?

    WEILS IM GESETZ STEHT ! BASTA ! :new2:
    :kotz: