Braucht Pfefferspray nun PTB? (Ermittlungen gegen Besitzer von Spray OHNE PTB-Zulassung)

Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 20.724 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2016 um 15:37) ist von Marechal.

  • Hallo,
    habe kürzlich ein TW1000 Pepper-Jet mit dem Satz "Abwehrspray gegen angreifende Tiere" gekauft. Ist dies nun 100%ig eidneutig?

  • Leider habe ich von Klever noch keine Erlaubnis zum Online stellen der Mail & pdf erhalten, aber trotz allem mal ein paar Infos vorab.

    Mir wurde angeraten, wenn ich absolut sicher gehen möchte, den Passus mit Abwehr von Menschen einfach unkenntlich zu machen. "Ein Edding oder Etikett wäre hier völlig ausreichend."

    In einer weiteren Mail wurde mir mitgeteilt, dass es laut Auskunft eines Zollbeamten, der für die Beschlagnahmung eines Pfeffersprays an der Deutsch-Schweizer Grenze verantwortlich war, ausreichend wäre die kritische Passage unkenntlich zu machen. "Wie, das bleibt uns überlassen", hieß es in meiner Mail. Alternative zu Edding oder Etikett: "...können Sie bei der Passage auch den Lack wegkratzen."

    Ich habe mich nun für die Edding Variante entschieden, wohl fühle ich mich dabei trotzdem nicht. Die Infos kamen von einem der beiden Geschäftsführer.

    EDIT:

    Wollte nur mitteilen, dass ich die Dose wohl trotz allem entsorgen werde. Weder ich noch meine Eltern wollen eine der umstrittenen Dosen führen. Auf mögliche Probleme wegen eines Pfeffersprays hat keiner von uns Lust. Es bringt mir/uns herzlich wenig, wenn wir theoretisch vollkommen im Recht sind, aber praktisch im schlimmsten Falle einen Haufen Ärger haben, wegen einer Dose Pfefferspray.
    Klar, die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, aber vorhanden und in einer Notwehrsituation würde sich die Wahrscheinlichkeit drastisch erhöhen, denn spätestens dann schaut ein Beamte auf die Dose. Und da man nie weiß, wie (un)informiert der/die Beamte/in ist ...

    Ich kann verstehen das Klever die Dosen nicht austauscht. Man hat mir auch kulanter weise angeboten ein Etikett per Post zukommen zu lassen, wobei das im Zweifelsfalle wohl auch nichts nützen würde.

    Es ist ja auch nicht deren Schuld, wenn manche Polizeibeamte und Richter einfach jeglichen Bezug zur Verhältnismäßigkeit einer Handlung verloren haben. Über einen Kulanzaustausch hätte ich mich trotz allem sehr gefreut.
    Ein Austausch über den Händler verlief leider auch in Sande, wobei es da nicht am Service/der Kulanz scheiterte, sondern daran, dass dieser nur alte Dosen im Sortiment hatte.


    Mein Fazit ist eben, dass ich nun zu einem Konkurrenzprodukt greifen werde (muss), da ich nicht weiß, ob ich nun alte oder neue Ware erhalten würde. Die neue/alte Dose darf zum Üben herhalten. Schade drum, aus mehreren Gründen. Die Klever Produkte sind sehr stark, sehr günstig und haben auch bei der kleinen 40ml Dose einen Gürtel-klipp.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    7 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (24. Oktober 2009 um 00:36)

  • Hier noch die PDF von Klever und einige relevante Auszüge der Mails.
    Die Infos stammen vom Geschäftsführer Herrn Andreas Zettler, der sich wirklich sehr ausführlich um diese Angelegenheit gekümmert hat und der Veröffentlichung zugestimmt hat.

    Vielen Dank nochmal an dieser Stelle.

    Die PDF gibts hier:

    http://netload.in/dateiGgyY4e9ANI.htm

    Zitate der Mails:

    Zitat

    Der Feststellungsbescheid gibt zwar an, dass unsere ursprüngliche Bezeichnung irreführend sein könnte, stellt aber im letzten Absatz klar fest, dass nicht eindeutig zu widerlegen ist, dass es sich um ein Tierabwehrspray handelt.

    Ein Umtausch oder gar Rückruf der Dosen vom Markt ist nicht erforderlich, da dieser Feststellungsbescheid bei der Produktion der neuen Dosen berücksichtig wurde. Falls Sie absolut sicher gehen wollen, können Sie den Passus mit dem Hinweis auf die Abwehr von Menschen auch einfach unkenntlich machen. Ein Edding oder Etikett wäre hier völlig ausreichend.

    Zitat

    Laut Auskunft eines Zollbeamten, der für die Beschlagnahmung eines Pfeffersprays an der Deutsch-Schweizer Grenze verantwortlich war, ist es ausreichend, die kritische Passage unkenntlich zu machen. Wie, das bleibt uns überlassen. Falls Sie also auf Nummer Sicher gehen wollen, können Sie bei der Passage auch den Lack wegkratzen.


    Denke damit ist das Thema erledigt. Ein Austausch über Klever ist im Übrigen nicht möglich. Auf der einen Seite sehr schade, auf der anderen Seite verständlich. Denn wieso sollte der Hersteller für Fehlgriffe einzelner Beamte gerade stehen. :new16:

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    "Excellent! We can attack in any direction!"

    3 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (29. Oktober 2009 um 18:40)

  • Zitat

    Original von Derringer

    Funzt nicht !

    Aha, und weshalb "funzt" es nicht?
    Eine Begründung wäre in Anbetracht der möglichen rechtlichen Schwierigkeiten schon angebracht. ;)

  • Zitat


    Diese Datei wurde gelöscht.
    Grund: Seit längerer Zeit kein Download mehr. Inaktivitäts-Timeout überschritten

    Das ist der Grund wieso es nicht "funzt"

    Einmal editiert, zuletzt von Challenger (29. Oktober 2009 um 18:07)

  • Ach so!
    Ich nahm bei dem knappen Kommentar "Funzt nicht" an, daß die Ausführungen vom Hersteller nicht greifen.

  • Ich grabe die Leiche hier mal wieder aus - hat sich an der Rechtslage etwas geändert?

    http://www.jurarat.de/ist-das-pfeffe…hland-zulaessig

    Zitat

    Das Pfefferspray ist unzulässig und damit der Besitz strafbar, wenn…

    …das Pfefferspray nicht das Prüfzeichen vom PTB enthält. Das Pfefferspray gilt dann als eine verbotene Waffe gem. § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG.

    Oder wird jetzt schon auf jura Seiten Unsinn verzapft? ?(

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  • der Marc von Let's shoot hat das ganze hier in dem nachfolgenden Video mal komplett zusammengefasst, mit sämtlichen erforderlichen Prüfsiegeln und Voraussetzungen (nur zur Tierabwehr)

    aber eine PTB Kennzeichnung wäre auch mir neu, höre gerade durch diesen Thread das erste mal davon. Denn soweit ich weiss, tritt die Regelung zur Kennzeichnung nur bei CS-Reizgas, aber nicht bei Pfefferspray in Kraft, da der Wirkstoff in Pfefferspray nicht für den gebrauch an Menschen zugelassen ist. Deswegen steht auf den dosen kein Prüfsiegel sondern "nur zur Tierabwehrzugelassen" o.ä.

    Video;
    [Youtube]

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  • Lies mal weiter

    Zitat

    Wann unterliegen Pfeffersprays nicht mehr dem Waffengesetz?Pfeffersprays, die als „Tierabwehrsprays“ dienen, unterliegen nicht dem Waffengesetz, da sie von ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, sondern ausschließlich die der Tiere zu beseitigen oder herabzusetzen. Sie werden daher nicht als Reizstoffsprühgeräte angesehen.
    Die Tierabwehrsprays gelten jedoch dann nicht als Waffen i.S.d. WaffG, wenn der Hersteller sie als solches erkenntlich herstellt und vertreibt. Bei den Tierabwehrsprays muss die Eigenschaft der Verwendung als Abwehrspray gegenüber Tieren ersichtlich werden.
    Für Tierabwehrspray gibt es im Gegensatz zu Pfeffersprays keine amtliche Zulassung.

    Die Tierabwehrsprays dürfen von jedermann gekauft, besitzt und geführt werden.

  • Ach ja, erst lesen, dann posten. Sorry :S

    Passt ja nun um so mehr zu einer Jura Seite, aufgrund der grauen Theorie, da es nun einmal kein Pfefferspray mit PTB geben kann ("menschenzugelassen").

    Ist aber auf der Seite wirklich unglücklich formuliert, finde ich.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Beimanchen Sprays sollte man die Etiketten mit Tesafilm umwickeln, da sie in der Tasche schnell unleserlich werden.