Luftgewehr Versand nach Holland - Bestimmungen

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.802 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2009 um 11:32) ist von daron01.

  • Hallo,

    ich hätte mal ne rechtliche Frage über den Versand eines in meiner WBK eingetragenen Luftgewehrs.

    Habe einen Interessenten aus Holland. Er sagt er würde mir eine Exportgenehmigung und eine Erlaubnis in Original zusenden.

    Kennt jemand die gesetzlichen Regelungen in Holland?

    Sind Luftdruckwaffen grundsätzlich frei?

    Oder wie bei uns nur frei ab 18 Jahren bis 7,5 Joule?

    Wenn er auch so ne Art WBK hat dürfte es ja kein Problem sein?

    Vielen Dank
    gruss
    Tom

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    CZ200T, Diana P1000, Marauder Air Pistol .22

  • Luftgewehre sind in den NL frei.
    Spielt keine Rolle ob 7,5J oder 750J.
    Man braucht also in den NL keine WBK.

    Natürlich die Altersbeschränkung ab 18.
    Verboten ist alles was einer echten Feuerwaffe nachempfunden ist.
    Wie z.B. die meisten Softair Produkte oder auch die WALTHER - Lever Action.

    Es ist halt ein Problem um aus D eine "Feuerwaffe" in ein Land zu schicken in dem es keine "Feuerwaffe" ist.

    Obba Gerrit