Hallo,
ich hätte mal ne rechtliche Frage über den Versand eines in meiner WBK eingetragenen Luftgewehrs.
Habe einen Interessenten aus Holland. Er sagt er würde mir eine Exportgenehmigung und eine Erlaubnis in Original zusenden.
Kennt jemand die gesetzlichen Regelungen in Holland?
Sind Luftdruckwaffen grundsätzlich frei?
Oder wie bei uns nur frei ab 18 Jahren bis 7,5 Joule?
Wenn er auch so ne Art WBK hat dürfte es ja kein Problem sein?
Vielen Dank
gruss
Tom