Hausdurchsuchung Teil 2.

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 4.415 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2009 um 23:48) ist von thomas123xy.

  • Meines Wissens nach wurde bei Schmeisser die PTB für die Modelle 020 und 51 widerrufen, weil der Inhaber dieser PTB-Zulassung, die Firma Schmeisser Suhl GmbH, erloschen war ( pleite ), und die PTB-Zulassung für die Schmeisser Mod. 51 wurde durch die Gründung der Firma Schmeisser International wieder erneuert und unter gleicher PTB-Nummer nun der Schmeisser International zeitlich befristet zugeteilt - was ja zu der bekannten Schrierigkeit führte, das man dort das Ende der Befristung außer acht ließ und die Mod. 51 als identische SX 2 unter alter PTB-Zulassung auf den Markt brachte und dann schnell reagieren musste als der Schmu bekannt wurde.


    P.S.: Der hier vorliegende Fall liegt aber völlig anders, da es sich um einen Schreckschußrevolver handelt, der mit Teilen seiner scharfen Geschwister als SSW hergestellt und zugelassen ist - also eine völlige löegale Waffe, bei der die involvierten Polizeibeamten versuchen, einen unzulässigen Tatbestand mit Verknüpfung der SSW mit einem Vorderlader zu konstruieren, damit man sie nicht haftbar machen kann für eventuell begangene Dienstverletzungen.

    Das soll aber letzendlich nicht unsere Sorge sein - der Threatstarter oder sein Anwalt soll sich schnellstmöglich mit dem Hersteller der Waffe und, sehr wichtig, mit der PTB in Braunschweig in Verbindung setzen und dort in Erfahrung bringen, ob dieses Revolvermodell nun eine gültige PTB-Zulassung hat oder tatsächlich als Umbau aus einer scharfen Waffe und damit als WBK-pflichtig zu gelten hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (9. Juli 2009 um 14:31)

  • Hallo und nochmal vielen Dank für Euere Hilfe. Die PTB sowie der Hersteller Neumann-Pedersoli werden von meinem Anwalt angeschrieben, zusätzlich wird noch ein richtiger Gutachter eingesetzt.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden!

  • Man reise in die 70iger Jahre zurück und erzähle einem beliebigem Passanten, dass keine 40 Jahre später Häuser durchsucht, seitenlange Gutachten geschrieben werden, Anwälte und Fachleute aus der Industrie konsultiert werden und in Fachforen erwachsene Menschen ernsthafte Diskussionen über das Für und Wider verschiedener rechtlicher Aspekte des Vorgangs führen - wegen einer Knallpistole. :wogaga:

  • offensichtlich gibt es eine Reihenfolge, wer etwas zu sagen hat und diese Leute sind auch noch mit Sonderrechten ausgestattet. Die suchen sich ein schwarzes Schaf und auf dessen Rücken wird versucht sich zu etablieren. Dabei heiligt der Zweck die Mittel, es wird abgelinkt und gelogen um die persönlichen Beziehungen weiter auszubauen.

    provoziert und gedemütigt vom Pöbel, der definitiv nichts anders drauf hat, als sich gemeinsam einzelne herauszupicken und auf denen herumzuhacken
    und daraus Kraft zu schöpfen.

    Ich habe deshalb bereits weitgehend resigniert, weil die sich auf diese Art und Weise immer wieder etwas neues aus dem Hut zaubern.

    Leute, bleibt sauber!

  • Für mich ist die Sache klar die Waffe hat ein PTB Zeichen , Du hast keine Umbauten daran durchgeführt und diese SSW im besten wissen und gewissen als freie Waffe erworben.Also kann Dir daraus kein Strick gedreht werden auch weil die PTB dafür nicht aberkannt wurde(wenn dann wäre es die Pflicht dess Herstellers und/oder Inverkehrbringers gewesen den Artikel zurückzurufen und zwar so dass jeder käufer darauf aufmerksam werden kann).
    Also sitz die Sache ruhig aus und lass Dich nicht verrückt machen.
    Gruß Thomas

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas123xy (9. Juli 2009 um 23:52)