Meines Wissens nach wurde bei Schmeisser die PTB für die Modelle 020 und 51 widerrufen, weil der Inhaber dieser PTB-Zulassung, die Firma Schmeisser Suhl GmbH, erloschen war ( pleite ), und die PTB-Zulassung für die Schmeisser Mod. 51 wurde durch die Gründung der Firma Schmeisser International wieder erneuert und unter gleicher PTB-Nummer nun der Schmeisser International zeitlich befristet zugeteilt - was ja zu der bekannten Schrierigkeit führte, das man dort das Ende der Befristung außer acht ließ und die Mod. 51 als identische SX 2 unter alter PTB-Zulassung auf den Markt brachte und dann schnell reagieren musste als der Schmu bekannt wurde.
P.S.: Der hier vorliegende Fall liegt aber völlig anders, da es sich um einen Schreckschußrevolver handelt, der mit Teilen seiner scharfen Geschwister als SSW hergestellt und zugelassen ist - also eine völlige löegale Waffe, bei der die involvierten Polizeibeamten versuchen, einen unzulässigen Tatbestand mit Verknüpfung der SSW mit einem Vorderlader zu konstruieren, damit man sie nicht haftbar machen kann für eventuell begangene Dienstverletzungen.
Das soll aber letzendlich nicht unsere Sorge sein - der Threatstarter oder sein Anwalt soll sich schnellstmöglich mit dem Hersteller der Waffe und, sehr wichtig, mit der PTB in Braunschweig in Verbindung setzen und dort in Erfahrung bringen, ob dieses Revolvermodell nun eine gültige PTB-Zulassung hat oder tatsächlich als Umbau aus einer scharfen Waffe und damit als WBK-pflichtig zu gelten hat.