Messer k500x Leatherman, führen erlaubt oder nicht?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.269 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juni 2009 um 18:22) ist von Sinclair.

  • Hallo zusammen,

    ich muss zugeben, dass dass WaffG für mich in Sachen Messer verwirrender und auch unlogischer ist als bei Schusswaffen (da ist es meiner Meinung nach wenigstens deutlicher..).

    Da ich das Messer beruflich viel nutze, habe ich 2 Anfragen zum Führen gestellt.. Ich habe keine Lust, jedes mal das Messer zu verschließen. Ich habe nun 2 Antworten der Behörden vorliegen.. LKA sagt ja, BKA nein..

    Klinge ist 7,9 cm lang.
    Link zum Hersteller:
    http://www.leatherman.com/knives/retired…500x-k501x.aspx

    Fotos:

    Eure Meinung?

    Danke!
    Gruß,
    Sinclair

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • Naja.. Dann muss ich mir was überlegen. Ein scharfes Messer ist selbst beim Kunden unerlässlich..

    Ach ja.. Bei ner Personenkontrolle wurde es auch nicht bemängelt ;)
    Aber das beweist malwieder, dass unsere Behörden bzw. deren MA "sehr differenziert ausgebildet" sind..

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.

  • Selbst feststellbare Cuttermesser sind verboten zu führen! Nur am direkten Einsatzort dürftest du sie aus einem verschlossenen Behältnis holen...

    Das ist das geistreiche Deutsche Gesetz! ;)

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Selbst feststellbare Cuttermesser sind verboten zu führen! Nur am direkten Einsatzort dürftest du sie aus einem verschlossenen Behältnis holen...

    Das ist das geistreiche Deutsche Gesetz! ;)

    Die mag ich nicht ;)
    Naja.. Das deutsche Gesetz ist eh.. Zu vielen Teilen nicht mehr so ganz nachvollziehbar..

    It told us we have to create the future - or others will do it for us.