Moin Moin
Die SuFu habe ich bereits benutzt und so gut wie nichts über meine Frage gefunden.
Darf ich als Aushilfskraft bei einer Security-Firma im Dienst einen TSK führen wenn der Inhaber dies genehmigt ?
MFG Daz
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Moin Moin
Die SuFu habe ich bereits benutzt und so gut wie nichts über meine Frage gefunden.
Darf ich als Aushilfskraft bei einer Security-Firma im Dienst einen TSK führen wenn der Inhaber dies genehmigt ?
MFG Daz
Das Führen ist erlaubt, wenn:
1. Arbeitgeber dies erlaubt.
2. Kunde dies erlaubt.
3. Keine öffentliche Veranstaltung vorliegt bzw. eine (äußerst seltene Ausnahmegenehmigung) vorliegt.
Selbiges gilt für Reizstoffsprühgerät(CS, CN) und E-Schocker.
Wunderbar Danke für die schnelle Antwort
ZitatOriginal von DazDillinger
Moin MoinDie SuFu habe ich bereits benutzt und so gut wie nichts über meine Frage gefunden.
Darf ich als Aushilfskraft bei einer Security-Firma im Dienst einen TSK führen wenn der Inhaber dies genehmigt ?
MFG Daz
Wenn Du im öffentlichem Raum Bewachtungstätigkeiten ausübst, benötigst Du den Lehrgang und Prüfung 34a bei der IHK.
Ich nehme mal an, die hast Du noch nicht.
ZitatOriginal von Floppyk
Wenn Du im öffentlichem Raum Bewachtungstätigkeiten ausübst, benötigst Du den Lehrgang und Prüfung 34a bei der IHK.
Ich nehme mal an, die hast Du noch nicht.
Nein habe ich nicht. Würde diese aber gerne absolvieren da ich demnächst öfters als Aushilfe bei einer Sicherheits-Firma arbeiten werde. Wo ist denn die nächste Stelle der IHK wo ich diese Prüfung absolvieren kann ? Ich wohne bei Bonn. Google würde es mir bestimmt auch verraten aber ihr seit meistens schneller als Google
ZitatOriginal von Floppyk
Wenn Du im öffentlichem Raum Bewachtungstätigkeiten ausübst, benötigst Du den Lehrgang und Prüfung 34a bei der IHK.
Ich nehme mal an, die hast Du noch nicht.
Davon ging ich einfach mal stillschweigend aus. Genauso, wie von der grundsätzlichen Zuverlässigkeit.
Wobei es als Ladendetektiv und Türsteher sowieso meist Essig ist mit nem Teli rumzulaufen. Bliebe also nur noch die Citystreife und was macht man da bei nem Strassenfest... Aber an der Regelung wird sich mitelfristig eh etwas ändern
Hier ist eine Info:
http://www.ihk24-lueneburg.de/produktmarken/…ungsgewerbe.jsp
http://www.ihk-nordwestfalen.de/dienstleistung…n/Downloads.cfm
Tante Google spuckt viel zum Thema aus.