Kaliber 4 - Gesetz in Österreich

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 2.482 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2009 um 08:14) ist von tras.

  • Hallo alle miteinander.
    Habe heute mit nem Kollegen diskutiert, dieser hat erzählt dass er wohl bei seinem Cousin in Österreich an Sylvester mit einer cal.4 Signalpiatole geschossen hat.
    Er war ganz begeistert und etwas stutzig als ich ihm sagte dass zumindest in DE diese Waffe nicht frei ab 18 Jahren zu erwerben ist, ob jeoch sein Cousin diese Waffe legal besitzt konnte ich ihm nicht sagen. Daher die Frage:

    Ist in Österreich der Erwerb/Besitz (Benutzung ersmal ausgeschlossen) von cal.4 Signalpistolen und der dazugehörigen Munition ab dem 18.Lj frei, oder ist dafür eine Art EWB/WBK nötig?

    Vielen Dank vorab für eure Antworten,

    Gruß exhail85

  • Ist frei ab 18, da sie als Signalgeräte zählen uns somit nicht unters Waffengesetz fallen.

    Zitat


    Im Allgemeinen sind Leuchtpistolen Signalgeräte und - mangels der im § 1 WaffG angeführten Zweckbestimmungen - keine Waffen. Eine für das Abschießen von Schrotpatronen geeignete "Leuchtpistole" fällt aber unter den Waffenbegriff des § 1 WaffG.

    noch ein kleiner Zusatz:

    Zitat


    Vgl auch; nur: Im Allgemeinen sind Leuchtpistolen Signalgeräte und - mangels der im § 1 WaffG angeführten Zweckbestimmungen - keine Waffen. (T1) Beisatz: Ebenso keine Kampfmittel im Sinne des § 280 StGB. (T2) Veröff: SSt 55/27

    2 Mal editiert, zuletzt von tras (24. Mai 2009 um 08:16)