Ballistol im Teppich!!

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.640 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Mai 2009 um 17:48) ist von Mister-L.

  • Balistol hat auch Sprühdosen und riecht besser. :n1: :n1:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.